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  • Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen im Ortsbezirk 7 bereitstellen
    OFOB 7
    11.11.2025 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 574/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen im Ortsbezirk 7 bereitstellen Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; B 17/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in dem Haushalt 2026 ausreichende Mittel für die Einrichtung von Klimaschutzräumen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 7 bereitzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks vorgelegt hat. Bezüglich der Anfrage nach Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht ST 1865 vom 28.10.2024 wie folgt: "Aktuell basiert die Schaffung von neuen "Kühlen Orten" auf Freiwilligkeit von Akteuren/ Institutionen, die ihre Räumlichkeiten für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, zum Teil kostenfrei, zum Teil kostenpflichtig. Ein langfristiges Ziel ist es "Kühle Orte" in allen Stadtteilen zu definieren und der Karte hinzuzufügen, so dass über den gesamten städtischen Bereich Rückzugsorte bei extremer Hitze zur Verfügung stehen." Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen werden kollektive, öffentliche Strukturen benötigt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 17 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 21 2025 Die Vorlage OF 574/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "von Klimaschutzräumen in den Stadtteilen" durch die Worte "von zunächst einem Klimaschutzraum in jedem Stadtteil" ersetzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

  • Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten
    OFOB 7
    11.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 576/7 Betreff: Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedauert, dass die Postbankfiliale in der Thudichumstraße 5-7 geschlossen wird. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob auch die Dienstleistungen der Deutschen Post in der Thudichumstraße 5-7 (Rödelheim) zukünftig nicht mehr angeboten werden. aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten bleiben. Der Magistrat soll prüfen und berichten, wie künftig der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Rödelheim, Praunheim, Hausen, Westhausen und im Industriehof sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Begründung: Wie dem Hinweis an der Eingangstür der Postfiliale in der Thudichumstraße zu entnehmen ist, sind dort Ein- und Auszahlungen mehr möglich. Das bedeutet, dass auch diese Filiale in der Thudichumstraße 5-7 von den Schließungsplänen der Postbank betroffen ist. Presseberichten zufolge trifft dies bereits eine Reihe von Filialen im Frankfurter Stadtgebiet. Unklar ist, wie es mit den Dienstleistungen der Deutschen Post weitergeht. Als Ausgleich wird auf Post- und Paketstationen verwiesen. Damit geht allerdings eine Reduzierung des Serviceangebots einher. Dieser massive Abbau der Öffentlichen Daseinsvorsorge ist gerade für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen ein Problem. Dies ist auch schon bei den Schließungen der Sparkassenfilialen, z.B. in Praunheim und Hausen, zu beobachten gewesen. Aus diesen Gründen spricht sich Ortsbeirat gegen einen vollständigen Verlust der Filiale in der Thudichumstraße aus und für eine adäquate Zugangsmöglichkeit zu Postbankleistungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7715 2025 Die Vorlage OF 576/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Turnhalle Valentin-Senger-Schule
    OFOB 4
    11.11.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 579/4 Betreff: Turnhalle Valentin-Senger-Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die seit September 2023 geschlossenen Umkleiden in der Turnhalle wieder zugänglich sind. Begründung: Seit mehr als zwei Jahren sind die Umkleiden nicht mehr zugänglich. Dies führt zu großen Einschränkungen bei den Nutzer*innen der Halle, u.a. dem Badminton Verein Frankfurt 06 e.V. So können dort z.B. keine Heimspiele mehr stattfinden, die Mitglieder haben größere Wege zurückzulegen und einen erhöhten Aufwand, ihrem Sport nachzukommen. Die Informationsweitergabe des zuständigen Amtes ist spärlich und lässt den Verein völlig im Dunkeln. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1332 2025 Die Vorlage OF 579/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

  • Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben
    OFOB 7
    11.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 579/7 Betreff: Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße im Abschnitt zwischen Alt-Hausen und Hausener Obergasse für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben Begründung: Die Freigabe ermöglicht es Radfahrenden, legal die kürzeste Verbindung zwischen wichtigen Anlaufpunkten in Hausen zu nutzen: Sei es der Weg aus der großen Nelkenstraße zur Brotfabrik oder zum Kiosk / Postfiliale in der Hausener Obergasse, oder vom örtlichen Supermarkt in die Siedlung an der Peter-Zenger-Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7717 2025 Die Vorlage OF 579/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Gutachten und Perspektive des Alten Friedhofs in Hausen dem Ortsbeirat zur Kenntnis geben
    OFOB 7
    11.11.2025 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 580/7 Betreff: Gutachten und Perspektive des Alten Friedhofs in Hausen dem Ortsbeirat zur Kenntnis geben Vorgang: EA 60/23; B 46/24; OM 5388/24 OBR 7; ST 1383/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand bezüglich des Alten Hausener Friedhofs zeitnah zu informieren. Begründung: Die Mauer des Alten Hausener Friedhofs ist schon im Jahr 2019 teilweise eingestürzt und das Areal seitdem durch einen Bauzaun eingezäunt. Nach Aussage des Berichts B 46 vom 26.1.2024, der einen Abbruch und ggf. Ersatz empfiehlt, wird eine Neugestaltung mit Materialien der Alten Friedhofsmauer befürwortet. Bei dem Ortstermin am 6. März 2025 wurde von Seiten des Grünflächenamts zugesagt, die Ergebnisse der Untersuchungen bezüglich der Standfestigkeit u.a., die derzeit durchgeführt würden, dem Ortsbeirat mitzuteilen. Das ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geschehen. Die Bewohner von Hausen wünschen sich eine attraktive Gestaltung der Fläche im Sinne eines Treffpunkts mit Aufenthaltsqualität. Sie haben sich aktiv mit Vorschlägen eingebracht. Deshalb wäre zu wünschen, dass der Magistrat eine Perspektive gibt, wann und wie mit der Gestaltung des Alten Hausener Friedhofs zu rechnen ist. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 60 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5388 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1383 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 580/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7935 2026 Die Vorlage OF 580/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

  • Mülleimer mit Krähenschutz ausrüsten
    OFOB 8
    11.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 664/8 Betreff: Mülleimer mit Krähenschutz ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Mülleimer auf folgenden Spielplätzen mit Krähenschutz ausrüsten -Spielplatz vor dem Haus Weißkirchner Weg 41 auf der Wiese über der Tiefgarage -Spielplatz ggü. Dem Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 -Spielplatz am Weg zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 23d Kinderzentrum GHR -Spielplatz ggü. GHR 228 -kleiner Spielplatz vor GHR 262 -Spielplatz vor GHR 274 und 276 -Spielplatz Thomas-Mann-Str. (vor Haus GHR 107-109) Begründung: Begründung: Diese Spielplätze werden durch die Krähen völlig vermüllt. Dies ist sowohl den Eltern und insbesondere den Kindern nicht zuzumuten. Unabhängig hiervon muss auch der gesundheitliche Aspekt durch anlocken von Mäusen und Ratten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 2024
    B
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 404 Betreff: Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5102 - l. B 247/24 - Für das Jahr 2024 wurden zum Stichtag 31.12.2024 für die angemieteten Lager Griesheim (bis August 2024) und Ober-Erlenbach und die anteiligen Mietkosten für das Katastrophenschutzlager in der Feuerwehrstraße Miet-, Betriebs- und Lagerhaltungskosten von insgesamt rund 250.000 Euro gezahlt. Eine weiterführende Aufstockung der eingelagerten Bestände an Schutzmaterial gab es 2024 nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 166 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 247 Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 404 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 404 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6927, 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 08.12.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Auswirkungen der Verkehrspolitik der Römer-Koalition auf die Frankfurter Gastronomie
    B
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 405 Betreff: Auswirkungen der Verkehrspolitik der Römer-Koalition auf die Frankfurter Gastronomie Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6514 - A 346/25 AfD - Zu 1. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 Ziff. III, "Fahrradstadt Frankfurt am Main" (NR 895/2019) dazu entschieden, die Stadt fahrradfreundlicher zu gestalten. Dies ist teils nur zu Lasten des Kfz-Verkehrs möglich. Zudem soll durch das Szenario "Umstieg" im Masterplan Mobilität eine generelle strategische Ausrichtung zu Gunsten des Umweltverbundes, bestehend aus ÖV, Rad- und Fußverkehr erfolgen. Bei Planungen, die dieser strategischen Ausrichtung folgen, können Flächen des ruhenden Kfz-Verkehrs (Parkmöglichkeiten) in direkter oder umliegender Umgebung einzelner Gastronomiebetriebe entfallen. Dies kann die Erreichbarkeit dieser Unternehmen mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) gegebenenfalls einschränken. Gleichzeitig können aber die Erreichbarkeit mit anderen Verkehrsmitteln (ÖV, Radverkehr, Fußverkehr) sowie die Attraktivität des jeweiligen Standortes durch eine Umgestaltung des Straßenraums gesteigert werden. Bei Umwidmungen im fließenden Verkehr kann es im Einzelfall zu einer Verschlechterung der Leistungsfähigkeit und damit zu Erhöhung von Reisezeiten im MIV kommen. Inwieweit dies jedoch einen Einfluss auf die Attraktivität von Gastronomiebetrieben am jeweiligen Standort hat, kann pauschal nicht beantwortet werden. Die größten Einflüsse auf die Qualität des MIV liegen jedenfalls meistens in den morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunden und damit eher außerhalb der Hauptzeiten von Gastronomiebetrieben. Straßenumbauten aus dem Beschluss zur NR 895/ 2019 sind in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Ortsbeirat erfolgt. Bürger:innen und Gastronom:innen hatten im Vorfeld zu jeder Umbaumaßnahme die Möglichkeit, sich in den öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte zu informieren und ihre Bedenken zu äußern. Bei Baumaßnahmen tritt die Wirtschaftsförderung beispielsweise frühzeitig, soweit die Informationen vorliegen, in den Dialog mit den betroffenen Unternehmen und begleitet diese mit einem Informationsmanagement. Während der Bauphase steht die Gewerbeberatung den Unternehmen bei Bedarf unterstützend zur Seite. Auch Informationskampagnen sind üblich. Exemplarisch seien hier die Schautafeln im Oeder Weg oder auch ein umfassendes Online-Angebot genannt (Home | Radfahren in Frankfurt am Main). In diesem Zuge möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass auch in den aufgeführten Straßen weiterhin Anträge von Gastronom:innen zur Umwandlung von Kfz-Stellplätzen zugunsten von Sommergärten für Außengastronomie gestellt werden. Ausgenommen hiervon ist die Bockenheimer Landstraße, in der keine Kfz-Stellplätze vorhanden sind. Zu 2. Der Magistrat verweist auf den "Abschlussbericht Oeder Weg: Wissenschaftliche Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraße in Frankfurt am Main" hin. Auf Seite 45 heißt es: "Die Mehrheit der Gastronomiegeschäfte stellt höhere Kund:innenfrequenzen sowie den Gewinn von Neukund:innen fest. Vier Gastronomiebetriebe berichten von einer positiven Veränderung des Geschäftsmodells. Dies hänge insbesondere mit den neuen Möglichkeiten durch einen (vergrößerten) Außenbereich zusammen." Einsehbar ist der Bericht zum Oder Weg online auf: https://www.radfahren-ffm.de/media/abschlussbericht_oe der_weg_2024.pdf. Bei einer Pressekonferenz der Industrie- und Handelskammer (IHK) am 10. Mai wurde resümiert, dass sich die Gastronomie am wenigsten von den verkehrlichen Einschränkungen betroffen zeige, im Gegensatz zu Einzelhandel und Dienstleistern. Die Umsätze seien stabil und der Strukturwandel hin zu Gastronomie und Nahversorgung werde voraussichtlich weitergehen. Insgesamt zeigen die Studien, dass die Gastronomie im Oeder Weg von den Veränderungen eher profitiert hat und sich in einer stabilen bis leicht verbesserten Lage befindet. Zu 3. Zur wirtschaftlichen Lage der Gastronomiebetriebe im Grüneburgweg nach dem Umbau liegen dem Magistrat verschiedene Erkenntnisse vor. Einerseits kann der Magistrat auf den "Abschlussbericht Grüneburgweg: Wissenschaftliche Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraße in Frankfurt am Main" verweisen. Andererseits liegen nun weitere Erhebungen der IHK, die in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung durchgeführt wurden vor. Die zum Teil unterschiedlichen Ergebnisse lassen sich primär auf methodische Unterschiede in der Stichprobenzusammensetzung und dem Fragekatalog, sowie einer unterschiedlichen Interpretation der Ergebnisse zurückführen. Beobachtungen zeigen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Standorten. Manche Betriebe weisen im Vergleich zu anderen keine Rückgänge bei den Umsätzen auf, was auf spezifische Standortfaktoren oder eine gezielte Ansprache von Kundinnen und Kunden zurückgeführt werden könnte. Zu 4. Insbesondere im Abschnitt zwischen der Eduard-Rüppel-Straße und der Spenerstraße gibt es Beschwerden einzelner Einzelhändler:innen, weil dort einige Parkmöglichkeiten entfallen sind und das Halten in zweiter Reihe aus Gründen der Verkehrssicherheit nun durch bauliche Anpassungen unterbunden wird. Eine durchgeführte Begehung mit den Gewerbetreibenden hat diesen Eindruck in Teilen bestätigt. Selbstredend sind Gewerbetreibende lediglich den Steuerbehörden hinsichtlich ihrer Einkünfte auskunftspflichtig. Der Magistrat kann also keine konkreten Zahlen zur Geschäftslage nennen. Dass Einzelhändler in Teilen Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben ist nicht zwingend ursächlich in der Maßnahme begründet, sondern ggf. auch auf einen allgemeinen Strukturwandel im Einzelhandel zurückzuführen. Die Ergebnisse der durchgeführten Evaluation der Maßnahme (Verkehrszählungen, Auswertung von Stellplatzverfügbarkeit, Auswertung von realen Reisezeitverlusten) zeigen einen deutlichen Zuwachs der Radverkehrsmengen und einen geringen Zuwachs der PKW-Mengen. Somit ist davon auszugehen, dass mehr Menschen in der gleichen Zeit die Geschäftslagen passieren und auch durch die hinzugewonnenen Radfahrenden Umsätze generiert werden. Gleichzeitig weisen die Zahlen objektiv nach, dass sich die Reisezeit zu Stoßzeiten um weniger als die prognostizierten zwei Minuten verlängert hat und darüber hinaus auch die Stellplatzverfügbarkeit zu jeder Tageszeit gegeben ist. Der Magistrat zieht ein positives Fazit: es handelt sich um eine erfolgreiche Maßnahme für den rad- und Fußverkehr, die in nachweislicher Vereinbarkeit mit dem Autoverkehr steht. Zu 5. Nach bisherigen Erkenntnissen zu den Umbaumaßnahmen im Oeder Weg, Grüneburgweg und der Eschersheimer Landstraße ist die Gastronomie kaum negativ betroffen - teils profitiert sie sogar. Vor allem im Oeder Weg wirkt sich die gestiegene Aufenthaltsqualität positiv auf Verweildauer und Umsatz aus. Auch im Grüneburgweg sind keine gravierenden Einbußen absehbar. Selbst in der angespannteren Lage an der Eschersheimer Landstraße zeigt sich die Gastronomie vergleichsweise stabil, Gewerbeabmeldungen fanden nicht statt. Die Umbaumaßnahmen sind für die Gastronomie nicht wirtschaftsschädlich, sondern eröffnen in Teilen neue Potenziale. Zum Oeder Weg heißt es im Abschlussbericht auf Seite 65: "Die Umgestaltung hat sich überwiegend nicht negativ auf den Betrieb der ansässigen Geschäfte ausgewirkt, insbesondere unter Berücksichtigung der vorherrschenden externen Einflüsse wie Post-Covid und Inflation - wenngleich einzelne Betriebe negative Folgen beklagen." Zu 6. Die bisherigen Maßnahmen zeigen, dass städtebauliche und verkehrspolitische Ziele grundsätzlich mit den Interessen des lokalen Gewerbes vereinbar sind - wenn Planung, Kommunikation und Umsetzung ausgewogen und nutzerorientiert gestaltet werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen variieren je nach Branche. Während insbesondere die Gastronomie und die Nahversorgung häufig von strukturellen Veränderungen profitieren, reagieren andere Wirtschaftsbereiche, wie beispielsweise der Einzelhandel, eher empfindlich auf Veränderungen der Erreichbarkeit. Der Magistrat verweist zu dieser Frage auf Kapitel 10.3 aus dem oben genannten und verlinkten Abschlussbericht zum Oeder Weg Zu 7. Siehe 1. Zu 8. Bei der geplanten Maßnahme auf der Bockenheimer Landstraße entfallen keine Parkplätze, da es bereits heute im Bestand keine öffentlichen Parkstände gibt. Zukünftig werden in den Gebieten nördlich und südlich der Bockenheimer Landstraße die Parkzonen vollständig bewirtschaftet. Dies wird vermutlich dazu führen, dass mehr Parkstände (die dann allerdings kostenpflichtig sein werden), für Gäste von Gastronomiebetrieben auf der Bockenheimer Landstraße zur Verfügung stehen werden, da Dauerparken (außer für Bewohner:innen) nicht mehr möglich sein wird. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße wird die Kapazität im MIV verringert. Inwiefern dies zu einer Senkung oder Steigerung der Attraktivität der Gastronomiebetriebe führen könnte, kann der Magistrat nicht abschließend beurteilen. Der Magistrat geht aber davon aus, dass sich, durch die Steigerung der Aufenthaltsqualität entlang der Bockenheimer Landstraße, bedingt durch weniger MIV, die weiterhin sehr gute Erreichbarkeit mit dem ÖV sowie die dann noch bessere Erreichbarkeit für Radfahrende, die Umbaumaßnahme positiv auf die Geschäftslage der Gastronom:innen auswirken wird. Die Sorgen der Gastronom:innen hinsichtlich eingeschränkter Erreichbarkeit für Belieferungen nimmt die Stadt ernst. Die Stadt erkennt daher an, dass es einer engen Abstimmung mit den Betrieben bedarf, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren und eine tragfähige Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen des Verkehrs als auch den Interessen der Gastronomie gerecht wird. Die unter 1. beschrieben, teils erheblichen Auswirkungen für den MIV finden vor allem in den verkehrlichen Spitzenstunden statt und liegen somit jedoch außerhalb der Hauptbetriebszeiten von Gastronomiebetrieben. Zu 9. Die Reduzierung von Fahrspuren führt in der Regel zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Damit gibt es auch weniger verkehrsbedingten Lärm sowie Abgase und damit eine erhöhte Aufenthaltsqualität in den Straßen, in denen Fahrspuren für den Kfz-Verkehr entfallen Durch die Gestaltung von Straßenräumen wie im Oeder Weg oder Grüneburgweg werden Straßenräume attraktiver gestaltet, was die Aufenthaltsqualität erhöht. Der Magistrat fördert die Außengastronomie und erleichtert die Genehmigungen für Sommergärten, um den Gastronom:innen zu ermöglichen, Ihre Angebote auszuweiten, wodurch eine positive Entwicklung der Geschäftslage der Gastronomie zu erwarten ist. Die Wirtschaftsförderung begleitet die Betriebe während der Umbaumaßnahmen aktiv. Im Fokus steht dabei eine enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen, um potenzielle negative Auswirkungen durch strategische Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren. Pragmatische Lösungen zu Fragen wie Lieferlogistik, Haltezonen oder Sichtbarkeit im öffentlichen Raum werden ämterübergreifend erarbeitet. Darüber hinaus gibt es stadtteilbezogene Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Besucherfrequenz. Ein exemplarisches Projekt ist "Bike Stop & Shop" im Nordend. Derartige Initiativen sollen weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus hat die Wirtschaftsförderung im vergangenen Jahr in Kooperation mit der Initiative Gastronomie Frankfurt den 1. Frankfurter Gastrobrunch ausgerichtet. Diese Veranstaltung wird auch in diesem Jahr im Oktober stattfinden. Damit soll der Austausch zwischen der Stadt und den gastronomischen Betrieben gefördert werden. Mit dem Format kann die aktuelle Stimmungslage innerhalb der Branche ermittelt werden. Auch ein Branchenbeauftragter für die Gastronomie in der Wirtschaftsförderung gewährleistet einen kontinuierlichen und strukturierten Dialog zwischen den gastronomischen Betrieben sowie den relevanten Fachverbänden und Innungen der Branche. Durch seine koordinierende Funktion dient er als zentrale Ansprechperson, die die Interessen der Gastronom:innen bündelt, deren Anliegen aufgreift und in die Abstimmungen mit den zuständigen Institutionen einbringt. Ziel ist es, eine enge Vernetzung zu fördern, branchenspezifische Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 08.04.2025, A 346 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 9 Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7035, 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 60-2

  • Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main
    B
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 406 Betreff: Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 844 (M 133) Der aktuelle Frauenförderplan der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) ist für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.06.2027 aufgestellt worden. Gemäß Ziffer 17 des Frauenförderplans der SEF sowie § 7 Abs. 7 HGlG hat alle drei Jahre eine Berichterstattung über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten zu erfolgen. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung wurde der nunmehr vorliegende Bericht zum Frauenförderplan mit den Daten Stand 30.06.2024 erstellt. Der Bericht beinhaltet eine Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und ggf. eine Anpassung der Zielvorgaben, Frauen in Führungsfunktionen, Einstellungen, auch in Ausbildungsberufen, Beförderungen und Höhergruppierungen, Beurlaubungen, Teilzeitarbeit, Elternzeit, Telearbeit und Fortbildung. Gemäß § 7 Abs. 3 HGlG sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Gemeinden der Gemeindevertretung vorzulegen. Gemäß § 7 Abs. 7 HGlG ist der auch der Bericht über den Umsetzungsstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 HGIG beteiligt, eine Stellungnahme liegt als Anlage zu diesem Bericht bei. Anlage 1_Stellungn_d_Gleichstellungsbeauftr (ca. 502 KB) Anlage 2_Bericht_2021-2024 (ca. 341 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.09.2021, M 133 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) FRAKTION (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6928, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 113

  • Digitalisierung Zeitzeug*innengespräche - Frankfurter Erzählcafé
    B
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 407 Betreff: Digitalisierung Zeitzeug*innengespräche - Frankfurter Erzählcafé Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 141/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 wurden 17.000 Euro zur Digitalisierung des Bestandes ISG FFM S12VEC "Zeitzeug*innengespräche - Frankfurter Erzählcafe" bereitgestellt. Die 193 Aufnahmen auf 213 Kassetten mit einer Spieldauer von insgesamt 349 Stunden dokumentieren die seit 1990 im Institut für Stadtgeschichte geführten Zeitzeugen- und Zeitzeuginnengespräche. Dazu gehören die Lebenserinnerungen von im Nationalsozialismus verfolgten Frankfurtern und Frankfurterinnen (u. a. Trude Simonsohn, Mile Braach, Peter Cahn, Ricky Adler, Email Carlebach), Berichte von Gastarbeitern und Gastarbeiterinnen der ersten und zweiten Generation (u. a. aus der Türkei, Griechenland, Italien, aber auch aus Chile, Guinea und Russland) und Interviews mit bedeutenden Persönlichkeiten aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wie Ignatz Bubis, Rudi Arndt, Jean Claude Diallo, lring Fetscher, Walther Leisler Kiep, Emil Mangelsdorff, Lore Kramer und Frolinde Balser. Die Erzählcafés befassten sich aber auch mit aussterbenden Berufen (wie den Mainschiffern), boten Raum für Kindheitserinnerungen von Frankfurter Originalen und ließen Menschen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern wie sozialen Einrichtungen (pro familia), Kunst und Kultur (Künstler wie Ferry Ahrle und Institutionen wie der HR und die großen Frankfurter Verlage), Sport (Heinz Ulzheimer, Bronzemedaillist der Olympischen Spiele 1952) oder dem religiösen städtischen Leben zu Wort kommen. Aber auch Menschen am Rande der Gesellschaft wie Obdachlose oder Prostituierte wurden eingeladen und ihre Berichte dokumentiert. Die Erzählcafé-Aufzeichnungen bieten damit ein breites Spektrum an lebensnahen Berichten, die für unterschiedliche Fragestellungen und Zielgruppen herangezogen werden können - genannt seien nur stellvertretend die Bereiche Erinnerungskultur (Gedenkstätten, Zeitzeugen- und Zeitzeuginnenbefragungen) sowie Pädagogik. Für die Digitalisierung der 193 Filme aus dem Zeitraum 1990 bis 2004 auf 213 Kassetten erhielt die Firma AvantMedia im März 2025 den Zuschlag. Die Bänder wurden zunächst mittels RTI Tapecheck gereinigt und geglättet. Die Digitalisierung erfolgte in Full-HD-Auflösung und entspricht damit den Anforderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und nestor-AG für die langzeitsichere Archivierung audiovisueller Medien. Nach Übermittlung der Daten an das ISG wurden die Files qualitätskontrolliert und auf den von Amt 16 betreuten Digitalisateserver umkopiert. Die Masterfiles werden langfristig im Digitalen Magazin (DiMag) des ISG archiviert, Nutzungsdigitalisate werden weiterhin auf dem Digitalisateserver vorgehalten und können jederzeit bereitgestellt werden. Die durch AvantMedia zurückgelieferten Videobänder werden im Sinne des Originalerhalts weiterhin im Kühlmagazin des Karmeliterklosters archiviert, sie werden aber keine weitere Nutzung erfahren. Eine detaillierte Erschließung mit Zeitcodes der digitalisierten Aufnahmen wird im Archivinformationssystem Arcinsys erfolgen; eine Nutzung wird dann ab Januar 2026 noch einfacher und nutzerfreundlicher. Durch dieses wichtige Digitalisierungsprojekt ist die dauerhafte Erhaltung und Nutzung eines für Frankfurt kulturhistorisch bedeutenden Bestandes sichergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 407 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6913, 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 04.12.2025 Aktenzeichen: 16

  • Statusbericht Transparenzsatzung
    B
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 408 Betreff: Statusbericht Transparenzsatzung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6509 - A 315/24 FRAKTION - Das Dezernat V hat federführend die Stellungnahmen aus den Dezernaten und Ämtern zum Statusbericht der Transparenzsatzung zusammengetragen. Zusammenfassend kann aus den Antworten der Dezernate und den Ämtern folgendes festgestellt werden: Zu 1: Wie viele Anfragen im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung sind seit Implementierung der Satzung bei der Stadt Frankfurt eingegangen? Es sind insgesamt 40 Anfragen im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung seit Implementierung der Satzung bei der Stadt Frankfurt eingegangen. Zu 2: Wie viele Anfragen konnten erfolgreich beantwortet werden? Davon konnten 39 erfolgreich beantwortet werden. Eine Anfrage ist noch in der Bearbeitung. Zu 2a: Wie viele dieser Anfragen wurden kostenfrei beantwortet? Kostenfrei wurden rund 38 Anfragen beantwortet. Zu 2b: Bei wie vielen dieser Anfragen wurden Gebühren nach Maßgabe der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main erhoben und wie hoch waren diese Gebühren durchschnittlich? Bei einer Anfrage wurden Gebühren in Höhe von 73,21 € erhoben. Näheres zu kostenpflichtigen Amtshandlungen ist bei Interesse in der neuen Satzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025, § 6131) über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main unter § 1 zu lesen. Zur sachlichen Kostenfreiheit sind unter § 2 der besagten Verwaltungskostensatzung alle Fälle ebenfalls aufgelistet. Wertgebühren, Rahmengebühren, Pauschgebühren sind unter § 4, Gebührenbemessung in besonderen Fällen unter § 5 nachzulesen. Auslagen jeglicher Aufwendung, die im Zusammenhang mit einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeiten und in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2 entstehen, werden als Auslangen erhoben und sind unter § 6 der Verwaltungskostensatzung zu finden. Zur Kostenentscheidung finden sich zudem ausführlichere Details unter § 11, auf die sich auch für weitere Auskünfte berufen werden kann. Allgemeine Verwaltungskosten sind zudem in der Anlage des Kostenverzeichnisses gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt zu erfahren. So kosten beispielsweise Abschriften oder Auszüge aus Akten, öffentlichen Verhandlungen, amtlich geführten Büchern, Registern, Statistiken, Rechnungen o.ä. für jede angefangene Seite 2,00 EUR. Zu 3: Wie vielen Anfragen wurde die Beantwortung verweigert? Insgesamt wurde bei zehn Anfragen die Beantwortung verweigert. Eine verweigerte Antwort gilt auch als eine erfolgreiche Antwort (siehe Frage 2). Zu 3a: Was waren hierfür die häufigsten Gründe? Begründet wurde dies zum einen auf Basis der §§ 82 - 84 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse), da Belange der äußeren und öffentlichen Sicherheit betroffen waren. Personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden vom Magistrat nicht weitergetragen. Auch Anfragen zu Kommunikationssystemen zwischen den Bundesländern konnten nicht beantwortet werden, da städtische Ämter als interner kommunaler Dienstleister keine Informationen hierzu besitzen. Die Einwilligung der betroffenen Dritten zur Weitergabe dieser Daten lag nicht vor und ein berechtigtes Interesse des Antragstellers am Erhalt der Informationen bzw. an der Gewährung der Akteneinsicht wurde nicht dargelegt. Zum anderen handelte es sich bei manchen Fragen um Belange einer externen Gesellschaft, die nach Auffassung des Magistrats nicht von der Informationsfreiheitssatzung umfasst ist bzw. deren Einschränkungen des Gesellschaftsrechts Vorrang gegenüber der Informationsfreiheitssatzung haben (z.B. §§ 394, 395 Aktiengesetz). Zu 4: Plant der Magistrat Daten über die Nutzung des Angebots künftig ungefragt, beispielsweise in einem jährlichen Turnus, zu veröffentlichen? Wie im Etat-Antrag E 253 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994) beschlossen, soll ein kompakter jährlicher Tätigkeitsbericht der Koordinierungsstelle vorgelegt werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt erachtet den Zugang zu amtlichen Informationen für die Stadtgesellschaft als wichtig und macht Informationen möglichst leicht und unbürokratisch - häufig auch ohne Aufforderung - zugänglich. Dadurch soll die Stadtverwaltung als offene und transparente Informationskultur wahrgenommen werden. Zu 5: Welche Auswirkungen erhofft sich der Magistrat durch die Schaffung der Koordinierungsstelle auf die Nutzung des Informationsangebots durch Bürger:innen? Durch die Schaffung der Koordinierungsstelle bietet der Magistrat den Bürger:innen eine direkte Anlaufstelle an. Zu 6: Sollen die Gebühren, die für Auskünfte erhoben werden können, dazu dienen, die 86.000 Euro, die jährlich für die Koordinierungsstelle anfallen, einzunehmen? Im Haushaltsplan 2023 wurden einmalig 20.000 Euro bereitgestellt, um anfallende Gebühren für Auskünfte nach § 2 der "Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Stadt Frankfurt am Main (Informationsfreiheitssatzung)" zu übernehmen. Ziel ist es, diese Kosten nicht den anfragenden natürlichen Personen in Rechnung zu stellen. Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn · kein missbräuchliches Verhalten vorliegt und · die betroffenen Ämter nicht schon im Vorfeld davon ausgehen, dass für die Anfrage erhebliche Kosten entstehen. Werden die bereitgestellten Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht vollständig ausgeschöpft, können sie ins nächste Jahr übertragen werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Zu 7: Wurden die bereitgestellten Mittel für das Interface auf der Urbanen Datenplattform schon eingesetzt und wann wird das Interface verfügbar sein? Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023, § 3123 (M 24) wurden Mittel für die Bereitstellung der Daten auf der Urbanen Datenplattform geschätzt, die sich auf circa 50.000,00 Euro belaufen. Eine Bereitstellung von Mitteln liegt nicht vor. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung von Informationen auf individueller Antragsgrundlage auch personellen Aufwand erfordert, dessen Umfang derzeit noch nicht abschätzbar ist; maßgeblich wird die Anzahl der eingehenden Anträge sein. Grundsätzlich ist eine Bereitstellung der Daten auf der Urbanen Datenplattform inhaltlich nicht sinnvoll, da sie primär auf Echtzeitdaten (insbesondere Sensorendaten) ausgerichtet ist. Das Open-Data-Portal könnte hier eine geeignete Alternative darstellen: Dort stehen bereits 281 Datensätze in maschinenlesbarer Form zur Verfügung. Vor einer Veröffentlichung gilt jedoch nicht nur zu prüfen, ob die jeweiligen Daten rechtlich unbedenklich zugänglich gemacht werden dürfen, sondern auch, ob sie bereits in geeigneter Form vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand aufbereitet werden können. Aufgrund der Vielfalt und Heterogenität der in der Stadtverwaltung vorhandenen Daten kann die rechtliche Prüfung sowie die Überführung in ein maschinenlesbares Format im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Aufgrund fachlicher Komplexität und der inhaltlichen Nähe zum jeweiligen Datenbestand obliegt die Durchführung dieser Aufgaben stets dem zuständigen Fachamt. Im Zuge laufender interner Abstimmungen bewertet der Magistrat derzeit verschiedene Ansätze zur Entwicklung von Zuständigkeits- und Rollenkonzepten sowie zur Gestaltung prozessualer Abläufe. Eine Koordination zwischen den Dezernaten I, IV, V und VI ist in Vorbereitung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 17.10.2024, A 315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 408 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6929, 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 08.12.2025 Aktenzeichen: 111

  • Gewölbekeller „Goldener Apfel“ - Staufenmauer
    B
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 409 Betreff: Gewölbekeller "Goldener Apfel" - Staufenmauer Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 161/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Seit 2023 wird der Gewölbekeller unter dem Haus "An der Staufenmauer 11" als neuer Kulturort "Goldener Apfel" bespielt und weiterentwickelt. Der kulturhistorisch bedeutende Raum, einst Teil eines Stadtpalais von Joseph Moses Rindskopf aus dem Jahr 1809, wurde im Vorfeld des METAhub-Festivals "Mapping Memories: Judengasse Extended" im Frühjahr 2023 wiederentdeckt und der Öffentlichkeit erstmals zugänglich gemacht. Städtebauliche Lage und Baubefund bestätigten, dass es sich bei dem Gewölbe um ein einzigartiges Relikt der ehemaligen Judengasse und ein seltenes Zeugnis der jüdischen Emanzipation in Frankfurt handelt. Der Gewölbekeller wird seit 2023 für die historisch-politische Bildung genutzt, deren Fokus sich auf die Themen Jüdische Gleichberechtigung im 19. Jahrhundert und die Geschichte des umliegenden Stadtraums richtet. Das vielfältige Programm setzt sich aus unterschiedlichen Veranstaltungsformaten wie Ausstellungen, Performances, Workshops, Führungen, Vorträgen oder Podiumsgesprächen zusammen. Es wird in Zusammenarbeit mit dem Archäologischen Museum, dem Künstlerhaus Mousonturm, dem Historischen Museum, dem Deutschen Architekturmuseum, dem Stadtplanungsamt und weiteren Partnern realisiert. Die kulturelle Nutzung des Goldenen Apfels steht in enger Verbindung mit den städtebaulichen Entwicklungen rund um die Staufenmauer und die zerstörte Hauptsynagoge im Rahmen des Projekts "Schöneres Frankfurt", das eine Neugestaltung des Areals vorsieht. Dank der finanziellen Unterstützung durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Etatantrags E 161 wurde 2024 vor Ort eine permanente Ausstellung eingerichtet, deren Themen in 2025 in Rahmen eines vielseitigen Veranstaltungsprogramms vertieft worden sind. Die am 9. November 2024 eröffnete Dauerausstellung beschäftigt sich mit dem Kampf von Jüdinnen und Juden um Gleichberechtigung und die Emanzipation von traditionellen Lebensvorstellungen im frühen 19. Jahrhundert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Geschichte des Hauses, seiner Eigentümer sowie die Baugeschichte des Gewölbekellers selbst. Für die Präsentation neuer Forschungsergebnisse entwickelte das Architekturbüro Wandel Lorch Götze Wach eine ansprechende Gestaltung mit interaktiven und medialen Elementen. Zwei eigens entwickelte Filme mit Interviews und virtuellen Rekonstruktionen unterstreichen die Bedeutung Ludwig Börnes und erklären die Architektur der ehemals benachbarten Hauptsynagoge. Eine immersive Anwendung auf zwei VR-Brillen verbindet eine Fahrt durch die rekonstruierte Judengasse um 1860 mit einem künstlerisch-assoziativen Soundtrack. Seit ihrer Eröffnung wird die Dauerausstellung durch regelmäßige Führungen, Workshops und zahlreiche Veranstaltungen begleitet, die ein hohes Besucherinteresse auf sich ziehen. Der Goldene Apfel bietet als neu etablierter Kulturort im historischen Zentrum Frankfurts ein bedeutendes Potenzial für die nachhaltige Vermittlung jüdischer Geschichte sowie für die Verknüpfung von Kultur, Stadtentwicklung und digitaler Innovation. Die Bespielung des denkmalgeschützten Gewölbekellers schafft einen öffentlichen Raum, der historische Tiefenschichten des Ortes zugänglich macht und zugleich neue Formen der kulturellen Teilhabe ermöglicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 161 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 409 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 409 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt; ÖkoLinX-ELF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 409 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7066, 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2026 Aktenzeichen: 41

  • Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd sicherstellen
    B
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 410 Betreff: Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd sicherstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6366 - NR 1218/25 CDU - Zu 1.c i) In der Kita "Die Frechenheimer" wird in Zusammenarbeit mit dem Träger ab dem 01.09.2025 ein verändertes und erweitertes Angebot umgesetzt. Insgesamt wurden damit 16 zusätzliche Plätze geschaffen. Es werden 48 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 40 Plätze für Kinder über drei Jahren angeboten. Zu 1.c ii) Das Stadtschulamt hatte bereits Kontakt zur Immobilienverwaltung der Starkenburger Str. 36. Es wurde von der Immobilienverwaltung mitgeteilt, dass diese Liegenschaft leider nicht zur Verfügung steht, weil die Räume bereits weitervermietet sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1218 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 40 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 410 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 410 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7036, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Entsiegelungskonzept
    B
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 411 Betreff: Entsiegelungskonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5562 - NR 370/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 124/22 OBR 16, EA 5/23 OBR 11, EA 12/23 OBR 11, EA 31/23 OBR 11, EA 118/23 OBR 3, EA 119/23 OBR 3, EA 129/23 OBR 12, EA 172/23 OBR 5, EA 173/23 OBR 5, EA 187/23 OBR 2, EA 188/23 OBR 2, B 379/24 - Zwischenbericht: Die Erstellung einer GIS-basierten Analyse des Entsiegelungs- und Begrünungspotenzials ist abgeschlossen. Die erstellten Karten werden derzeit auf Verwaltungsebene abgestimmt. Sie sollen unter anderem als Grundlage für das Entsiegelungskataster dienen. Es ist vorgesehen, die aufbereiteten Ergebnisse der Verwaltung und der Öffentlichkeit als Themenkarte des Klimaplanatlas zur Verfügung zu stellen. Derzeit arbeitet der Magistrat an der Planung von Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Riedbergplatz und auf dem Rathenauplatz. Auch bei der Planung der Umgestaltung des Atzelbergplatzes, des Domplatzes und des Roßmarktes spielen Entsiegelungen eine zentrale Rolle. Bereits fertiggestellt wurden Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Martin-Luther-Platz und dem Goetheplatz. Die Stadt unterstützt weiterhin private Hauseigentümer:innen und Grundstückseigentümer:innen, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, die mehr Grün auf, an und hinter das Haus bringen wollen, mit dem Förderprogramm "Klimabonus". Um das Programm weiter zu bewerben, werden bis Ende 2025 alle Grundstückseigentümer:innen in Frankfurt per Post entsprechend informiert. Im Zeitraum vom September 2024 bis September 2025 wurden 35 Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung auf privaten Grundstücken über den Klimabonus gefördert. Dies entspricht 2.052 m2 Boden, die über den Klimabonus entsiegelt wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.01.2022, OA 124 Antrag vom 03.05.2022, NR 370 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 5 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 12 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 31 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 118 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 119 Etatanregung vom 05.05.2023, EA 129 Etatanregung vom 05.05.2023, EA 172 Etatanregung vom 05.05.2023, EA 173 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 187 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 188 Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 136 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 72 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 411 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); fraktionslos (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 411 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 411 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7037, 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.01.2026 Aktenzeichen: 79-1

  • Besetzung des Jugendhilfeausschusses in der XIX. Wahlperiode hier: Nachfolgeregelung
    M
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.11.2025, M 167 Betreff: Besetzung des Jugendhilfeausschusses in der XIX. Wahlperiode hier: Nachfolgeregelung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2023, § 2842 (M 229) 1. Die Berufung von Maren Burkhardt als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wird aufgehoben. 2. Auf Vorschlag des Frankfurter Jugendrings wird Judith Bartel als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied für die verbleibende Zeit der XIX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses gewählt. Begründung: Der Frankfurter Jugendring hat nach dem Ausscheiden von Maren Burkhardt vorgeschlagen, Judith Bartel als Nachfolge zu wählen. Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2022, M 229 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6988, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 53-0

  • Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin für den Sozialbezirk 321, 322, 324 (Ortsbeirat 5)
    M
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.11.2025, M 168 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin für den Sozialbezirk 321, 322, 324 (Ortsbeirat 5) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, Frau Petra Ines M e i s t e r, Franz-Lenbach-Straße 4, 60596 Frankfurt am Main als Ehrenbeamtin (Sozialpflegerin) für den Sozialbezirk 321, 322, 324 (Ortsbeirat 5) zu ernennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt; Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6989, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 53-3

  • Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte
    NR
    10.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, NR 1425 Betreff: Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat nimmt den Forderungen des zivilgesellschaftlichen "Bündnis für einen Mietpreisstopp" folgend über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH), um einen Mietenstopp bei der NH zu erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden. 2. Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000 Mieter*innen der NH gelten. 3. Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre. Begründung: Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Auch die im September 2024 eingeführte "Mietenstrategie" bringt kaum Entlastungen, denn sie erlaubt Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent alle drei Jahre. Damit liegt die NH nur wenig unter den gesetzlich maximal möglichen Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren, die Vermieter*innen in Frankfurt verlangen können. Die aktuelle Regelung bei der NH erlaubt Mieterhöhungen von monatlich bis zu 55 Euro in Südhessen, also auch in Frankfurt, und stellt einen sprunghaften Anstieg bezüglich der Mietbelastung dar. Vor einem Jahr im September 2024 hatte die Stadt Frankfurt angekündigt, "für ihr Stadtgebiet die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer weitergehenden Mietpreisbegrenzung der NHW-Wohnungen zu prüfen". Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) sagte: "Ziel sei eine niedrigere prozentuale Grenze für Mieterhöhungen als die allgemein vorgesehenen zehn Prozent"[1]. Seitdem wurde jedoch keine größere Mietpreisbegrenzung für Wohnungen der NH in Frankfurt beschlossen. Das "Bündnis für einen Mietpreisstopp" hat über 1.000 Unterschriften in verschiedenen NH-Siedlungen in Frankfurt gesammelt und die NH-Geschäftsführung am 8. November 2025 bei einer Kundgebung in einer NH-Siedlung in Niederrad damit konfrontiert. Im Bündnis engagieren sich zahlreiche Gruppen und Initiativen, wie z.B. die Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V., Mitglieder der Gewerkschaften ver.di und der IG Metall in Frankfurt und auch Professor*innen der Goethe-Universität Frankfurt. Das zeigt, dass sich eine Mehrheit unter den betroffenen Mieter*innen gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen für einen Mietenstopp ausspricht und eine soziale Mietenpolitik bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft einfordert. Auch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) hat ihren Mietenstopp bis 2030 verlängert. Die NH, die wirtschaftlich gut aufgestellt ist und 2024 einen Gewinn von 34,7 Millionen Euro erzielt hat, sollte dem Beispiel der Stadt Frankfurt folgen und ebenfalls einen Mietenstopp mit einer jährlichen Mieterhöhungsgrenze von einem Prozent einführen. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die NH ihrem Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung nachkommen und dauerhaft günstigen Wohnraum bereitstellen. Daher ist es dringend notwendig, die Mieten stärker zu begrenzen, um den Mieter*innen eine dringend notwendige Atempause zu verschaffen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.02.2026, B 52 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6861, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 92-4

  • Partizipation stärken - ein Kinder- und Jugendparlament für Frankfurt
    NR
    10.11.2025 · GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, NR 1426 Betreff: Partizipation stärken - ein Kinder- und Jugendparlament für Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt für die Stadt Frankfurt ein Kinder- und Jugendparlament sowie lokale Kinder- und Jugendräte in den Ortsbezirken einzurichten. Das Kinder- und Jugendparlament ist eine von allen Frankfurter Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren gewählte repräsentative Vertretung ihrer Interessen in der Frankfurter Stadtpolitik. Das Kinder- und Jugendparlament ist als eine bei der Stadt angesiedelte Vertretung (verbands-)unabhängig, überparteilich und überkonfessionell, seine Mitglieder werden in Personenwahl gewählt. Das Kinder- und Jugendparlament ist in der Wahl seiner stadtpolitischen Themen und Beschlüsse frei. Dem Kinder- und Jugendparlament gehören 80 Mitglieder an, die sich aus 15 Kinder- und Jugendräten auf Ortsbezirksebene zusammensetzen. Das Parlament wird inklusiv und barrierefrei gestaltet sein, damit alle jungen Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status die Möglichkeit zur politischen Teilhabe erhalten. Die Wahl der Mitglieder erfolgt alle zwei Jahre von den 10 bis 17-jährigen Einwohner*innen unserer Stadt. Ab dem Alter von 12 Jahren kann man sich selbst zur Wahl aufstellen lassen. Zentrale Aspekte bei der Konzeption des Kinder- und Jugendparlaments sind das Recht, Anfragen und Anträge an die Stadtverordnetenversammlung zu stellen sowie das Recht, in den Ausschüssen und auf Antrag im Plenum der Stadtverordnetenversammlung zu kinder- und jugendpolitisch relevanten Vorlagen angehört zu werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen zu kinder- und jugendpolitisch relevanten Vorlagen des Magistrats abgegeben werden. Diese Rechte sind entsprechend den gewährten Rechten der Ortsbeiräte und der KAV in die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen. Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, zwei beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments aufzunehmen. Im Zuge der Etablierung des Kinder- und Jugendparlamentes wird die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend angepasst. Alle grundsätzlichen Regelungen für das Kinder- und Jugendparlament sollen in einer von der Verwaltung noch zu erarbeitenden Satzung festgehalten werden (Details dazu in Anlage 1 "Umsetzungsempfehlung"). Diese wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und Festlegungen u.a. zu folgenden Punkten beinhalten: · Zweck und Aufgaben, Rechte und Pflichten · Strukturen · Zusammensetzung und Mitglieder · Wahlen · Organisation und Aufgaben der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendparlament sowie der verwaltungs- und fachlichen Begleitung · Budget, Richtlinien für Budgetverwendung und deren Nachweise · Aufwandsentschädigungen · Sitzungen (Ort, Frequenz, Anwesenheit), Konstituierende Sitzung · Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · Geschäftsgang Darüber hinaus gibt sich das erste gewählte Kinder- und Jugendparlament, nach Beratung durch und in Abstimmung mit der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendparlament, eine Geschäftsordnung. Sie soll sich an Geschäftsordnungen anderer Kinder- und Jugendparlamente sowie an Geschäftsordnungen der Frankfurter Ortsbeiräte und Stadtverordnetenversammlung orientieren und unter anderem Regelungen treffen zu: · Turnus, Vorbereitung, Terminierung, Einberufung und Ablauf der Sitzungen · Öffentlichkeit der Sitzungen · Sitzungsleitung und -verlauf · Wahl von Sitzungsleitungen und Vertreter*innen in den Ortsbeiräten bzw. der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüssen, Kooperation mit dem JHA · Festlegung der Tagesordnungen · Rederechten · Einladung sachkundiger Dritter · Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung · Niederschriften · Verwendung und Verwendungsnachweise Budget · Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendparlament, insbesondere der verwaltungs- und fachlichen Begleitung Die Geschäftsordnung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine besondere Beachtung bei der Etablierung der Satzung sowie Geschäftsordnung gilt dem Kinder- und Jugendschutz sowie dem geltenden Recht der DSGVO. Für die Organisation und Verwaltung der parlamentarischen Prozesse und die pädagogisch/inhaltliche Begleitung der Mitglieder der Kinder- und Jugendräte sowie des Kinder- und Jugendparlamentes wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Sie wird dem Büro der/dem Stadtverordnetenvorsteher*in angegliedert und zugeordnet. Für die Geschäftsstelle sind folgende Stellen einzurichten: · 1 Vollzeitstelle Geschäftsführung · 2,5 Vollzeitäquivalente Verwaltung, Besetzung in Teilzeit möglich · 2,5 Vollzeitäquivalente Sozialpädagogik/Bildungsarbeit, Besetzung in Teilzeit möglich Zur Durchführung der alle zwei Jahre stattfindenden Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament und der damit verbundenen Aufgaben wird eine Vollzeitstelle im Wahlamt und zur Beratung der Geschäftsstelle sowie verwaltungstechnischen Bedarfen eine Vollzeitstelle im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingerichtet. Dem Kinder- und Jugendparlament wie auch den lokalen Kinder- und Jugendräten werden von der Stadt Frankfurt jeweils eigene Budgets zur Verfügung gestellt, die von ihnen mit Unterstützung der Stadtverwaltung nach den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geführt und genutzt werden können. Die Höhe orientiert sich an den Verfügungsmitteln der Ortsbeiräte und wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das Kinder- und Jugendparlament bzw. die lokalen Kinder- und Jugendräte können eigene Projekte im Rahmen des Budgets beschließen und durchführen. Der Satzung für das Frankfurter Kinder- und Jugendparlament und die lokalen Kinder- und Jugendräte ist eine Anlage beizufügen, in der ein Rahmen dafür vorgegeben wird, wofür die Budgetmittel ausgegeben werden können. Das Kinder- und Jugendparlament sowie die lokalen Kinder- und Jugendräte sind dem städtischen Revisionsamt rechenschaftspflichtig, eine Prüfung der Ausgaben findet jährlich statt. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro. Die vier Mitglieder des Präsidiums erhalten aufgrund der mit diesem Amt verbundenen Mehrarbeit einen Zuschlag zur Aufwandsentschädigung von 75 Euro. Näheres regelt die Satzung. Die mit dem Frankfurter Kinder- und Jugendparlament aufgebauten repräsentativen Beteiligungsstrukturen werden im dreijährigen Rhythmus auf ihre Wirkungen und Wirksamkeit hin evaluiert und bei Bedarf korrigiert bzw. weiterentwickelt. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Evaluationsbericht vorzulegen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat 2019 dem Frankfurter Jugendring (FJR) und dem Stadt-schüler*innenrat (SSR) als Interessenvertretungen junger Frankfurter*innen die Aufgabe übertragen, ein Jugendpartizipationskonzept für Frankfurt zu erarbeiten. FJR und SSR gründeten dafür die ehrenamtliche Projektgruppe "jugendmachtfrankfurt". Sie wurde während des Prozesses der Konzeptentwicklung von einem "Arbeitskreis Partizipation" begleitet, in dem sich Vertreter*innen aus Stadtpolitik, Jugendhilfe, Wissenschaft und Zivilgesellschaft engagierten. Die Projektgruppe "jugendmachtfrankfurt" legte 2023 ein "Jugendpartizipations-konzept" vor. In diesem wird als einer von vier Bausteinen/Formen von Jugendpartizipation in Frankfurt eine "Repräsentative Beteiligung - das Jugendparlament und die Jugendräte" vorgeschlagen. Die dort formulierten Vorschläge bilden die Grundlage für das Frankfurter Kinder- und Jugendparlament. Die Stadtverordnetenversammlung dankt der Projektgruppe "jugendmachtfrankfurt" für ihre Arbeit und ihr Engagement in den letzten Jahren und die produktive und gute Zusammenarbeit. In einer Zeit, in der junge Menschen zunehmend ihre Stimmen erheben und nach mehr Beteiligung und Mitgestaltung verlangen, erkennt die Stadt Frankfurt diesen Bedarf an. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir Kindern und Jugendlichen nicht nur zuhören, sondern ihnen auch eine effektive Plattform für ihre Partizipation und Mitbestimmung bieten. Die Gründung des Kinder- und Jugendparlaments markiert einen entscheidenden Schritt, um den jungen Menschen unserer Stadt eine strukturierte und nachhaltige Einflussnahme auf die kommunalen Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Das Frankfurter Kinder- und Jugendparlament wird als eine partizipative Interessensvertretung aller Kinder und Jugendlichen unserer Stadt fungieren. Es ermöglicht jungen Menschen, ihre Perspektiven, Standpunkte und Themen öffentlich zu diskutieren und somit aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft mitzuwirken. Ein zentrales Element des Antrags ist die Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Magistrat sowie der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung. Vom Kinder- und Jugendparlament entsandte Mitglieder werden in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung zu kinder- und jugendpolitisch relevanten Themen angehört. Für das Plenum der Stadtverordnetenversammlung kann vom Kinder- und Jugendparlament entsandten Mitgliedern auf Antrag ebenfalls das Recht auf Anhörung gewährt werden. Dies stellt sicher, dass die Anliegen der jungen Generation in allen relevanten politischen Diskussionen Gehör finden. Darüber hinaus haben sie analog zu den Ortsbeiräten und der KAV das Recht, Anträge zu sie betreffenden Themen zu stellen und direkt Anfragen sowie Stellungnahmen an den Magistrat zu richten. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die regelmäßige Unterrichtung des Kinder- und Jugendparlaments durch den Magistrat über alle kinder- und jugendpolitisch relevanten Vorlagen. Dies gibt den jungen Vertreter*innen die Möglichkeit, zeitnah und fundiert Stellung zu beziehen und so aktiv an den Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Die Zusammensetzung des Kinder- und Jugendparlaments soll die Vielfalt unserer Stadt widerspiegeln. Dem Parlament zu Grunde liegt das Verständnis über die Grundsätze von Diversität, Parität, Antidiskriminierung sowie Intersektionalität. Mit insgesamt 80 gewählten Mitgliedern, die aus den Kinder- und Jugendräten der Frankfurter Ortsbezirke stammen, wird eine breite Repräsentation gewährleistet. Jeder Ortsbezirk stellt einen eigenen Kinder- und Jugendrat, dessen Größe sich nach der Anzahl der dort lebenden Kinder und Jugendlichen richtet. Die Organisation des Kinder- und Jugendparlaments wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Diese Geschäftsstelle, die an das Büro der/des Stadtverordnetenvorsteher*in angeschlossen ist, wird die organisatorische und verwaltungstechnische Betreuung sicherstellen. Zudem sind Schulen, Jugendhilfe und -verbände und andere Institutionen gebeten, die Kinder und Jugendlichen hinsichtlich ihrer Teilnahme und Informationsbeschaffung zu unterstützen. Ein eigener Internetauftritt des Parlaments auf der städtischen Homepage sowie eine umfassende Social-Media Präsenz wird dazu beitragen, die Arbeit des Gremiums transparent und zugänglich zu machen. Die Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament werden digital stattfinden und so eine breite und niedrigschwellige Teilnahme aller Frankfurter Kinder und Jugendlichen ermöglichen. Der gesamte Wahlprozess wird barrierearm gestaltet und Zugangshürden abgebaut. Durch die digitale Wahl wird das Vertrauen in die politischen Prozesse gestärkt und eine aktive, informierte Wähler*innenschaft gefördert. Das Budget, das dem Kinder- und Jugendparlament zur Verfügung gestellt wird, ermöglicht es, eigenständig Projekte zu initiieren und durchzuführen, die auf die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen abgestimmt sind. Ein weiteres Anliegen ist eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments. Diese Maßnahme reflektiert unsere Anerkennung für das Engagement und die Zeit, die die jungen Mitglieder in ihre verantwortungsvollen Tätigkeiten investieren. Sie unterstreicht unser Bestreben, allen Bürger*innen unserer Stadt, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer sozioökonomischen Position, eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen. Mit der Schaffung des Frankfurter Kinder- und Jugendparlaments setzen wir ein klares Signal für die Förderung einer partizipativen und demokratischen Kultur. Dieses Parlament wird jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Perspektiven und Anliegen in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen und somit aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft mitzuwirken. Die Einrichtung eines solchen Gremiums ist nicht nur eine Investition in die politische Bildung und das demokratische Engagement der jungen Generation, sondern auch ein Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Förderung einer inklusiven und gerechten Stadtgesellschaft. Durch die Bereitstellung von Ressourcen und die institutionelle Verankerung des Kinder- und Jugendparlaments schaffen wir die Grundlage für eine langfristige und nachhaltige Beteiligung der Jugend an den politischen Prozessen unserer Stadt, auf der die Stimmen unserer Kinder und Jugendlichen nicht nur gehört, sondern auch geschätzt werden, und ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, die sie benötigen, um die Architekt*innen ihrer eigenen Zukunft zu sein. Dies wird nicht nur die politischen Strukturen und Entscheidungsprozesse bereichern, sondern auch das Vertrauen der jungen Menschen in die Demokratie stärken. Mit der Verabschiedung dieses Antrags ergreifen wir die Chance, eine neue Ära der Jugendpartizipation einzuleiten und ein Frankfurt zu gestalten, das die Stimmen aller Generationen berücksichtigt. Es ist eine Investition in die Zukunft unserer Stadt und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer lebendigen, demokratischen und gerechten Gesellschaft. Anlage 1_Umsetzungsempfehlung_final (ca. 154 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.11.2025, NR 1448 Antrag vom 24.11.2025, NR 1450 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 2 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und AfD (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) zu 3. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1448 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1450 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Zustimmung); FDP (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke und BFF gegen FDP (= Zustimmung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (NR 1426 und NR 1448 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450, NR 1450 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) FRAKTION (NR 1426 = Annahme, NR 1448 und NR 1450 = Ablehnung) Gartenpartei(NR 1426, NR 1448 und NR 1450 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1426 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448, NR 1448 = Annahme, NR 1450 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 1 BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE uns SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF zu 2. 1 CDU, 2 GRÜNE und SPD gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 2 CDU und BFF 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1426 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448), SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen 3 CDU (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen Linke, SPD und BFF (= Ablehnung) zu 3. 4 WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Ablehnung; 1 WBE und CDU (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, CDU, Linke und dFfm gegen FDP und fraktionslos (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU und Volt (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU und SPD gegen FDP und Volt (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Telyakar, Fischer, Grote, Yildiz, Dalhoff, Dr. Langner, Krzelj, Schneider, Wehnemann, Ditfurth, Baumann, Arslaner und Fuchs dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung), Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Zustimmung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Zustimmung); fraktionslos (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird unter Hinweis auf die Vorlagen NR 1448/25 und NR 1450/25 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6950, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 00-34-29

  • Information der Bevölkerung über Eignung von Wohnungen für Balkonkraftwerke
    NR
    10.11.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, NR 1427 Betreff: Information der Bevölkerung über Eignung von Wohnungen für Balkonkraftwerke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Bewohnerinnen und Bewohner in jenen Straßen und Quartieren gezielt zu informieren, die laut Solarkataster der Stadt Frankfurt am Main besonders gut für die Installation von Balkonkraftwerken geeignet sind. Die Information soll Hinweise zu Vorteilen, technischen Voraussetzungen, rechtlichen Aspekten sowie bestehenden Beratungsangeboten enthalten. Begründung: Balkonkraftwerke können heute unkompliziert installiert werden und leisten einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieerzeugung. Dennoch ist vielen Menschen nicht bekannt, dass ihre Wohnung oder ihr Balkon dafür geeignet seid. Durch eine gezielte Information in besonders geeigneten Straßenzügen kann die Stadtverwaltung die Nutzung privater Solarenergie deutlich steigern. Damit erhöht sich die Bürgerbeteiligung an den Zielen einer Waste-Zero-Stadt, die lokale Energieunabhängigkeit wird gestärkt und die Stadtverwaltung zeigt sichtbar, dass sie die Menschen bei der Energiewende aktiv unterstützt. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 72 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1427 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke und FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6862, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 791

  • Umweltentlastung und Unterstützung Frankfurter Hotels - Bonusprogramm für Hotelgäste bei Verzicht auf Zimmerservice
    NR
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, NR 1428 Betreff: Umweltentlastung und Unterstützung Frankfurter Hotels - Bonusprogramm für Hotelgäste bei Verzicht auf Zimmerservice Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Kooperation mit der Frankfurt Tourismus und Congress GmbH (TCF), der DEHOGA Hessen sowie interessierten Hotelbetrieben ein freiwilliges Bonusprogramm für Hotelgäste zu initiieren und umzusetzen, das folgende Grundsätze beinhaltet: Teilnehmende Hotels bieten ihren Gästen an, bei mehrtägigen Aufenthalten freiwillig auf die tägliche Zimmerreinigung (inkl. Handtuchwechsel und Bettwäsche) zu verzichten. Gäste, die dieses Angebot annehmen, erhalten im Gegenzug einen städtischen Kultur- oder Freizeitbonus, z. B. ein kostenloses Eintrittsticket für den Palmengarten oder ein städtisches Museum, oder eine Ermäßigung auf städtische Kulturangebote. Die Teilnahmekosten für die Stadt werden auf ein vertretbares Maß begrenzt, da die entstehenden Umwelt- und Ressourceneinsparungen (Wasser, Energie, Waschmittel) messbar positiv wirken, gleichzeitig lokale Kultureinrichtungen von gesteigerter Sichtbarkeit und Gästezahl profitieren, und vor allem familiengeführte Hotelbetriebe gestärkt werden, die besonders von nachhaltigen Tourismuskonzepten profitieren. Der Magistrat prüft, ob das Programm über vorhandene Strukturen (z. B. "Green City Frankfurt", "Visit Frankfurt") kommuniziert und evaluiert werden kann. Begründung: Die Hotellerie in Frankfurt trägt als wichtiger Bestandteil des Tourismuswesens erheblich zum wirtschaftlichen und sozialen Leben der Stadt bei. Gleichzeitig steht der Sektor im Spannungsfeld zwischen Servicequalität und ökologischer Verantwortung. Der tägliche Zimmerservice verursacht hohen Verbrauch von Wasser, Energie und Reinigungsmitteln. Studien zeigen, dass bereits der Verzicht auf eine einzige Reinigung pro Gast und Aufenthalt den Wasserverbrauch pro Nacht um bis zu 30 % senken kann. Ein freiwilliges Bonusprogramm würde daher ökologische Entlastung mit ökonomischem Nutzen verbinden: Umweltvorteile: Reduzierung von Wasser- und Chemikalienverbrauch, Energieeinsparung und geringere CO₂-Emissionen. Stärkung lokaler Betriebe: Hotels können sich aktiv als nachhaltige Betriebe positionieren, was besonders kleineren und familiengeführten Häusern zugutekommt. Kultureller Mehrwert: Einrichtungen wie der Palmengarten oder städtische Museen profitieren von zusätzlicher Sichtbarkeit, Gäste und positiver Öffentlichkeitswirkung. Das Konzept ist einfach umsetzbar, benötigt keine umfangreiche technische Infrastruktur und kann auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Es würde ein positives Signal setzen, dass Frankfurt nachhaltigen Tourismus aktiv fördert. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf Beschlussausfertigung(en): § 6964, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 79-2

  • Kennzeichnung von Mülleimern, Aufzügen und Rolltreppen mit QR-Codes zur schnellen Schadens- und Überfüllungsmeldung
    NR
    10.11.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, NR 1429 Betreff: Kennzeichnung von Mülleimern, Aufzügen und Rolltreppen mit QR-Codes zur schnellen Schadens- und Überfüllungsmeldung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle städtischen Mülleimer, Aufzüge und Rolltreppen mit eindeutig zugeordneten QR-Codes zu versehen, über die Bürgerinnen und Bürger Überfüllungen, technische Defekte oder Verschmutzungen unmittelbar melden können. Die Meldung soll direkt beim zuständigen Fachamt eingehen und den genauen Standort automatisch übermitteln. Ziel ist eine schnellere Bearbeitung, geringere Reaktionszeiten und eine nachhaltige Entlastung der städtischen Infrastruktur. Begründung: QR-Codes bieten eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Störungen oder Überfüllungen unmittelbar zu melden. Besonders nach Festen, Großveranstaltungen oder hohen Besucherströmen sind Mülleimer häufig stark überfüllt, was zu Verschmutzungen führt und eine schnelle Reaktion der Stadt erfordert. Durch QR-Codes können Bürgerinnen und Bürger solche Situationen zeitnah melden, sodass Reinigungsdienste schneller reagieren können. Die Nutzung ist niedrigschwellig, erfordert keine App und stärkt die Bürgerbeteiligung im Alltag. Durch die automatische Übermittlung des Standortes können Einsätze effizienter geplant und unnötige Kontrollfahrten reduziert werden. Dies spart Ressourcen, verbessert Sauberkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher Anlagen und fördert das Gefühl, dass Hinweise aus der Bevölkerung ernst genommen werden und direkt Wirkung entfalten. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 92 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1429 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1429 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD und Volt gegen Linke, FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6916, 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 08.12.2025 Aktenzeichen: 16

  • Einsatz von KI- und Telematiklösungen in Frankfurter Schwimmbädern
    NR
    10.11.2025 · fraktionsunabhängig

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, NR 1430 Betreff: Einsatz von KI- und Telematiklösungen in Frankfurter Schwimmbädern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Einsatz von KI- und Telematiksystemen in den städtischen Schwimmbädern zu prüfen und ein Konzept zur Einführung vorzulegen. Ziel ist es, in allen Schwimmbädern in Echtzeit die aktuelle Anzahl der Badegäste zu erfassen, um Überfüllungen zu vermeiden und Besucherinnen und Besuchern eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit KI-gestützte Sicherheitssysteme eingesetzt werden können, die Badepersonal frühzeitig warnen, wenn eine Person in Not gerät. Die verwendeten Systeme müssen datenschutzkonform sein und ausschließlich anonymisierte oder verpixelte Informationen erfassen. Begründung: Moderne KI- und Telematiklösungen ermöglichen eine sichere, datenschutzkonforme Erfassung der Besucherzahlen sowie eine intelligente Überwachung der Schwimmbecken ohne Identifizierung einzelner Personen. Dies verbessert nicht nur die Transparenz für die Gäste, die ihren Besuch besser planen können, sondern erhöht auch die betriebliche Effizienz durch eine optimierte Auslastungssteuerung. Zudem verfügen KI-gestützte Systeme bereits heute über zuverlässige Funktionen zur Früherkennung von Gefahrensituationen im Wasser, wodurch die Reaktionszeiten des Aufsichtspersonals erheblich verkürzt werden können. Damit steigert die Stadtverwaltung sowohl die Servicequalität als auch die Sicherheit in den Schwimmbädern und nutzt technische Lösungen, die am Markt bereits etabliert und datenschutzrechtlich unbedenklich sind. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1430 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 1430 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6965, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 16

  • Frankfurt braucht sie - und sie brauchen Wohnraum: Projekt für Fachkräfte der Zukunft
    NR
    10.11.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, NR 1431 Betreff: Frankfurt braucht sie - und sie brauchen Wohnraum: Projekt für Fachkräfte der Zukunft Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Kooperation mit der ABG Frankfurt Holding, dem Amt für Wohnungswesen sowie relevanten Berufs- und Sozialverbänden ein Wohnprojekt für Fachkräfte in dringend benötigten Zukunftsberufen zu entwickeln und umzusetzen. Das Projekt soll insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offenstehen, die in Frankfurt am Main eine Tätigkeit aufnehmen möchten, deren Berufsfelder für die Zukunft der Stadt besonders wichtig sind, die aber aufgrund der hohen Mietpreise bislang kaum Chancen auf Wohnraum in Frankfurt haben. Zielgruppen sind insbesondere Pflegekräfte und medizinisches Fachpersonal Frankfurter Krankenhäuser, Feuerwehrleute, Polizeikräfte sowie weitere systemrelevante Berufsgruppen, die zur Daseinsvorsorge und Zukunftsfähigkeit der Stadt beitragen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte umzusetzen: - Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für die genannten Berufsgruppen für mindestens ein Jahr nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in Frankfurt am Main; - Entwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts ("Wohnen der Zukunft") mit gemeinschaftlich nutzbaren Flächen zur Förderung von sozialem Zusammenhalt und Integration; - Prüfung geeigneter städtischer oder ABG-eigener Liegenschaften, die kurzfristig genutzt oder umgewidmet werden können - insbesondere Gebäude, die seit Jahren brachliegen, wie etwa in der Feuerwehrstraße; - Vorstellung eines Konzepts und Finanzierungsplans im zuständigen Ausschuss. Begründung: Frankfurt am Main steht zunehmend vor dem Problem, dass qualifizierte Fachkräfte in sogenannten "Berufen der Zukunft" - etwa im Pflege-, Erziehungs- oder Sicherheitsbereich - dringend gesucht, aber kaum gewonnen werden können, weil die hohen Mietpreise den Zuzug erschweren oder unmöglich machen. Diese Entwicklung gefährdet langfristig die Versorgungssicherheit der Stadt. Ein gezieltes Wohnangebot für diese Berufsgruppen ist daher ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte zu binden, soziale Stabilität zu sichern und die Attraktivität Frankfurts als Arbeits- und Lebensort zu stärken. Zugleich sind solche Projekte nachhaltig und ressourcenschonend: Bestehende, seit Jahren brachliegende Gebäude können saniert und sinnvoll umgenutzt werden, anstatt neue Flächen zu versiegeln. Der energetische Sanierungsaufwand lässt sich mit sozialen Zielen kombinieren, und durch die Bündelung mehrerer Berufsgruppen entsteht eine lebendige, gemischte Hausgemeinschaft mit geringen Pendelwegen und messbar positiven Umweltwirkungen. Der Bedarf und das Interesse an einem solchen Projekt sind nachweislich groß - vor allem bei jungen Fachkräften, die gerne nach Frankfurt kommen würden, wenn sie hier eine bezahlbare und gemeinschaftsorientierte Wohnmöglichkeit fänden. Ein gemeinsames Wohnhaus mit geteilten Räumen - etwa Koch- und Begegnungsflächen - reduziert nicht nur die Wohnkosten, sondern fördert Integration, gegenseitige Unterstützung und das Ankommen in der Stadt. Frankfurt sendet damit ein starkes Signal: Menschen, die unsere Stadt am Laufen halten, sollen auch in ihr leben können - umweltfreundlich, gemeinschaftlich und bezahlbar. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1431 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 684/23) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1431 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 684/23) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6966, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 92-40

  • Erleichterung der Kostenerstattung für Krankenkassen bei selbstverschuldeten Verkehrsschäden
    NR
    10.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, NR 1432 Betreff: Erleichterung der Kostenerstattung für Krankenkassen bei selbstverschuldeten Verkehrsschäden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, sich auf dem Städtetag dafür einzusetzen, dass Krankenkassen einfacher Kosten anteilig erstattet bekommen, die durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr entstehen. Dazu zählen insbesondere Schäden und Kosten durch illegale Autorennen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder vergleichbare Verstöße. Begründung: Derzeit ist es für Krankenkassen schwierig, Kosten, die durch selbstverschuldete Verkehrsverstöße entstehen, von den verantwortlichen Personen oder deren Versicherungen zurückzufordern. Eine Vereinfachung dieses Prozesses würde nicht nur die Krankenkassen entlasten, sondern auch eine präventive Wirkung entfalten, indem Menschen stärker für die Folgen ihres riskanten Verhaltens sensibilisiert werden. Damit trägt die Stadt Frankfurt aktiv zur Verkehrssicherheit, zur finanziellen Entlastung der Kassen und zur Prävention von Unfällen bei. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1432 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1432 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1432 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6967, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 20-20

  • Anwohnerparken im Dornbusch
    OFOB 9
    10.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1134/9 Betreff: Anwohnerparken im Dornbusch Vorgang: B 299/19; OM 2114/22 OBR 9; ST 1719/22 Mit der OM 2114 hatte der Ortsbeirat zuletzt im Jahr 2022 angeregt, im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone. Der Magistrat hat in seiner o.g. Stellungnahme auf das geplante Vorgehen nach B 299/19 hingewiesen. Nun erreichen uns immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für Anwohnerparken in diesem Bereich aussprechen. Jüngst wurde dazu eine Unterschriftenliste dem Magistrat überreicht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die Einrichtung einer Anwohnerparkzone im Dornbusch vorgezogen werden kann. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um eine zeitnahe Umsetzung. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir den Magistrat, die Gründe dafür darzulegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7789 2025 Die Vorlage OF 1134/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
    OFOB 9
    10.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1135/9 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat deshalb, über welchen Weg soll die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen? Und: Wie kann erreicht werden, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2025 Die Vorlage OF 1135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter
    OFOB 10
    10.11.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1145/10 Betreff: Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, zu Prüfen und zu Berichten, ob es möglich ist auf folgenden Flächen zentrale Abstellplätze für E-Scooter einzurichten: PKW-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum NETTO in der Weilbrunnstraße Gravensteiner Platz im Bereich des Fahrradständers an der Endhaltestelle der Linie18 An der Haltestelle Alkmenestraße (Linie18) Im Bereich der Haltestelle Ronneburgstraße (U5) Begründung: Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teilen von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1117/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7743 2025 1. Die Vorlage OF 1117/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1145/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Instandhaltung der Friedhofswege
    OFOB 10
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1146/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Instandhaltung der Friedhofswege Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die finanziellen Mittel für die wichtige regelmäßige Instandhaltung der Friedhofswege im Ortsbezirk 10, insbesondere die teils mit nennenswerten Stolperfallen behafteten Wege auf dem Hauptfriedhof, werden künftig in ausreichender Höhe budgetiert und entsprechend im Haushalt für 2026 eingestellt. Begründung: Die laufenden Haushaltsmittel reichen für notwendige Maßnahmen leider nicht aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 46 2025 Die Vorlage OF 1146/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraße
    OFOB 9
    10.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1146/9 Betreff: Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße Nachdem der Neubau auf dem Gelände des ehemailgen ejw-Gebäudes auf dem Eckgrundstück Haeberlin-/Landgraf Phillipp-Straße fertig gestellt ist, ist jenseits der Grundstücksbegrenzung ein kleiner Eckbereich verblieben, der sich für eine Baumpflanzung anbieten würde. Dieser befindet sich unmittelbar auf der Ecke der beiden genannten Straßen, im Bereich des Gebäudes Landgraf Phillipp-Str. 40. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob sich dieser mögliche Baumstandort auf öffentlichem Grund befindet, sich für eine Baumpflanzung eignet und - sofern beides positiv beantwortet werden kann - dort eine Baumpflanzung veranlasst. Bilder: A. Rühle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7797 2025 Die Vorlage OF 1146/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.01 Zentrale Serviceleistungen Ortsbeiratsbudget auf einen Euro pro Einwohnerin und Einwohner erhöhen
    OFOB 2
    10.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1147/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.01 Zentrale Serviceleistungen Ortsbeiratsbudget auf einen Euro pro Einwohnerin und Einwohner erhöhen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Ortsbeiratsbudget von derzeit 0,50 Euro wird ab 2026 wieder auf einen Euro pro Einwohnerin und Einwohner erhöht. In den Haushalt 2026 werden ausreichende Mittel eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat 10 unterstützt und fördert mit seinem Ortsbeiratsbudget wichtige Projekte in seinen fünf Stadtteilen. Die zur Verfügung stehenden Mittel des Ortsbeiratsbudgets reichen leider nicht aus. Die Haushaltslage der Stadt erlaubt die Wiederherstellung der vor einigen Jahren üblichen Höhe des Ortsbeiratsbudgets auf einen Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Dies wird den Stadtteilen und den hier lebenden und arbeitenden Menschen zugutekommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 47 2025 Die Vorlage OF 1147/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielgeräte
    OFOB 2
    10.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1148/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielgeräte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die finanziellen Mittel für neue und zu erneuernde Spielgeräte im Ortsbezirk 10 werden künftig in ausreichender Höhe budgetiert und entsprechend im Haushalt für 2026 eingestellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 48 2025 Die Vorlage OF 1148/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Betreff und Tenor nach dem Wort "Spielgeräte" die Worte "und Sonnensegel" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - StadtRaum Preungesheim
    OFOB 2
    10.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1149/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148, sicherstellen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 49 2025 Die Vorlage OF 1149/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - Caritas Frankfurt Nachbarschaftsbüro Eckenheim
    OFOB 2
    10.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1150/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - Caritas Frankfurt Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion im Tenor die Ortsangabe "Eckenheimer Landstraße 320" durch "Hügelstraße 2 bis 8". Beschluss: Etatanregung EA 50 2025 Die Vorlage OF 1150/10 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U 5
    OFOB 2
    10.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1151/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U 5 Vorgang: OM 4488/23 OBR 10; ST 161/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Planungs- und weiteren Investitionsmittel eingestellt, um die Park-and-Ride-Anlage neben der angekündigten Mobilitätsstation (L-Station) und künftigen Endstation U 5 - Frankfurter Berg zu errichten. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4488 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 51 2025 Die Vorlage OF 1151/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau einer Verbindungsbrücke zum Hilgenfeld
    OFOB 10
    10.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1152/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau einer Verbindungsbrücke zum Hilgenfeld Vorgang: EA 10/18 OBR 10; ST 1552/18; OA 353/19 OBR 10; OM 4373/19 OBR 10; ST 757/19; ST 1226/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Planungs- und weiteren Investitionsmittel eingestellt, um eine barrierefreie, nicht für Fahrzeuge zugelassene, Verbindungsbrücke über die 4-gleisige Bahnstrecke in das Neubaugebiet Hilgenfeld zu errichten. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Der Magistrat wird aufgefordert diese Maßnahme schnellstmöglich zum vollständigen Abschluss zu bringen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.01.2018, EA 10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 126 Anregung vom 19.02.2019, OA 353 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4373 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 757 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 52 2025 Die Vorlage OF 1152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung vor dem Hilgenfeld
    OFOB 2
    10.11.2025 · GRÜNE, CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1153/10 Betreff: Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung vor dem Hilgenfeld Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. die sehr gefährliche, da unübersichtliche, teils unnötige Baustellenbegrenzung vor dem Hilgenfeld umgehend übersichtlicher und ganzheitlich sicherer zu gestalten, 2. künftig bitte grundsätzlich alle Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen und angemessen ausrichten zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 21 Vor der Beschlussfassung fügt die antragstellende Fraktion im Betreff nach dem Wort "Baustellenbegrenzung" die Worte "und Ampelregelung" ein und ergänzt im Tenor in Ziffer 1. nach dem Wort "Baustellenbegrenzung" die Worte "und Ampelregelung" sowie nach dem Wort "umgehend" die Worte "für Fußgänger". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7750 2025 Die Vorlage OF 1153/10 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal
    OFOB 2
    10.11.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1154/10 Betreff: Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob für die künftige Wohnbebauung im Hilgenfeld gemäß den Ansätzen für 15 % gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen nunmehr auch genossenschaftliches Wohnen realisiert werden kann, 2. wenn nein, warum und was wurde beziehungsweise wird unternommen, damit künftig genossenschaftliches Wohnen im Hilgenfeld möglich wird, 3. wie der künftige Plan für die Realisierung der Wohneinheiten und der Infrastruktur aussieht, 4. wie und warum sind diese Angaben realisierbar sind, 5. welche Schwierigkeiten derzeit bei der Bebauung des Hilgenfelds bestehen oder absehbar sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7751 2025 Die Vorlage OF 1154/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU und Linke gegen 3 GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

  • Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg
    OFOB 10
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1155/10 Betreff: Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg Vorgang: OM 6320/25 OBR 10; ST 742/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 hat die abschlägige Stellungnahme des Magistrates vom 12.05.2025, ST 742 zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird mit Blick auf die zahlreichen Hinweise der betroffenen Menschen dringend gebeten, nunmehr der erneuten Anregung des Ortsbeirates 10 in gleicher Angelegenheit bitte nachzukommen und so die teils durch parkende Fahrzeuge, unter anderem Sprinter, sehr schlecht überschaubare und so sehr gefährliche Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg bitte schnellstmöglich sicherer gestalten zu lassen. sollte der Magistrat womöglich und wider Erwarten ejne andere Auffassung vertreten: eines schnellstmöglichen Vor-Ort-Termin mit den hier lebenden und arbeitenden Menschen sowie den Vertretern des Ortsbeirates 10 auszurichten. Begründung: Ein etwaiges Warten auf einen drohenden Unfall sollte vermieden werden. Im Jahr 2024 waren dort bereits mindestens ein Unfall und diverse Fastunfälle zu verzeichnen. Diese sind jeweils womöglich und warum auch immer nicht in die Unfallstatistik eingeflossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6320 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 742 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7754 2025 Die Vorlage OF 1155/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U 5
    OFOB 2
    10.11.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1156/10 Betreff: Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U 5 Vorgang: OM 4488/23 OBR 10; ST 161/24; M 134/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 134 wird zugestimmt, sofern die vom Ortsbeirat 10 sowie auch vom Dezernenten für Mobilität sogar als 2-Ebenen-Variante vorgeschlagene Park-and-Ride-Anlage östlich an die künftige Endstation Frankfurter Berg, der Stadtbahnlinie U 5 anliegende, wenigstens parallel umgesetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4488 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 161 Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 134 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7755 2025 Die Vorlage OF 1156/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ortsbeiratsmittel für das Sportprojekt „Girls Wanted Soccer“ im Sportpark Preungesheim
    OFOB 10
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1159/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für das Sportprojekt "Girls Wanted Soccer" im Sportpark Preungesheim Vorgang: OIB 286/24 OBR 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Das Projekt ,,Girls wanted soccer", das wiederholt im Sportpark Preungesheim stattfindet, soll wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 veranlasst einen zweckgebundenen Zuschuss an die durch steuerliche Freistellung neu aufgestellte, jetzt gemeinnützige Organisation ,,Girls wanted soccer" mit dem neuen Namen MoveHerFuture gGmbH aus seinem Ortsbeiratsbudget bis max. insgesamt 1.000 Euro. Damit sollen Vereine beziehungsweise Projekte (aktiv im oder für den Ortsbezirk 10) für Veranstaltungen im Sportpark Preungesheim, ermuntert und unterstützt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2024, OIB 286 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 444 2025 Die Vorlage OF 1159/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stadttauben in Preungesheim
    OFOB 2
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1160/10 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. an welchen Stellen und Nistplätzen künftig Stadttauben in Preungesheim neben dem Schwerpunkt im Bereich unter der Brücke der A661 über die Homburger Landstraße ab wann intensiv betreut werden, 2. welche Erkenntnisse aus etwaigen diesbezüglichen Fehlern künftig gezogen und berücksichtigt werden können, 3. ob, und wenn ja, wie und wohin womöglich eine Verlagerung von Nistplätzen vorgesehen ist, 4. ob, und wenn ja, wie künftig das Füttern der Tauben auf dem Gravensteiner-Platz kontrolliert und unterbunden werden soll, 5. welche sonstigen Erkenntnisse in Sachen Stadttauben in Preungesheim vorliegen, 6. wann diesbezüglich ein geeignetes ganzheitliches Konzept für Preungesheim in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorgestellt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1160/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1160/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1160/10 wurde zurückgezogen.

  • Verschönerung des Stadtbilds - zusätzliche Abfallbehälter am GravensteinerPlatz und im Bereich Kantapfelstraße 18 und 20 in Preungesheim
    OFOB 10
    10.11.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1163/10 Betreff: Verschönerung des Stadtbilds - zusätzliche Abfallbehälter am Gravensteiner-Platz und im Bereich Kantapfelstraße 18 und 20 in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen gegen die Vermüllung und Verwahrlosung des Gravensteiner Platzes und in der Fußgängerzone im Bereich Kantapfelstraße 18 und 20 im Stadtteil Preungesheim zu ergreifen: 1. Erhöhung der Reinigungsfrequenz und 2. bessere Müllentsorgung durch mehr Abfallbehälter (z.B. einen zusätzlichen Abfallbehälter am Sitz-Rondell am Gravensteiner Platz und zwei zusätzliche Abfallbehälter an bzw. zwischen den 4 Parkbänken vor der Kantapfelstraße 18 und 20) und regelmäßige Leerungen und gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Vermüllung (siehe auch 2 als Anlage beigefügte Bilder) Begründung: Die Vermüllung und Verwahrlosung des Gravensteiner Platzes hat in den letzten Jahren, insbesondere nach Veranstaltungen (z.B. Wochenmarkt, Veranstaltungen etc.) erheblich zugenommen. Anlage 1 (ca. 57 KB) Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1163/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

  • Ortsbeiratsmittel für das Ghana-Schulprojekt der CarloMierendorffSchule
    OFOB 2
    10.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1164/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für das Ghana-Schulprojekt der Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Förderverein der Carlo-Mierendorff-Schule soll für das Ghana-Schulprojekt einen Zuschuss von 1.000 Euro erhalten. Der Magistrat wird gebeten, das weitere zu veranlassen. Begründung: Die Oberstufenschüler der Carlo-Mierendorff-Schule haben ein Schulprojekt ins Leben gerufen, in dem alte Computer für den Betrieb an tropische Temperaturen angepasst werden. Dies geschieht durch den Um- und Ausbau -beispielweise mit größeren Lüftern-, sowie durch Reparaturen. Anschließend werden diese dann an ghanaische Partnerschulen verschickt (Mawuko Girls High School, zwei weiterführende Schulen der Stadt Ho und des Catholic University College of Ghana). Um dieses Projekt fortzuführen und zu unterstützen, halte ich einen Zuschuss für dringend geboten. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD und Linke gegen AfD und fraktionslos (= Annahme); 1 CDU und FDP (= Enthaltung)

  • Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim
    OFOB 2
    10.11.2025 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1165/10 Betreff: Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es in der Gemarkung Berkersheim städtische Grundstücke mit Apfelbäumen gibt, deren Obst zum Beispiel von Kindergartenkindern aus der Umgebung in kleineren Mengen aufgesammelt oder geerntet werden könnte, um gemeinsam Saft oder Apfelmus herstellen zu können. Begründung: Spaziergehende habe n darauf aufmerksam gemacht, dass es Apfelbäume zwischen Preungesheim, Berkersheim und dem Heilsberg gibt, die voller Äpfel hängen, die anscheinend nicht abgeerntet werden. Laut dem zuständigen Ortslandwirt gibt es neben vielen privaten Eigentümern auch Streuobstwiesen in städtischem Besitz. Es wäre schade, wenn dieses Obst ungenutzt verkommt. In Hessen gibt es bereits die Aktion "Gelbes Band", mit dem Besitzerinnen und Besitzer von Obstbäumen signalisieren können, dass das Obst für die Allgemeinheit zum Abernten freigegeben ist. Vielleicht wäre das auch an dieser Stelle eine Möglichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7758 2025 Die Vorlage OF 1165/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)
    OFOB 2
    10.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1166/10 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745) Vorgang: OM 7245/25 OBR 10; ST 1745/25 Mit Stellungnahme vom 20.10.2025 (ST 1745) teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass das Außengelände der Berkersheimer Grundschule auf die Möglichkeit zusätzlicher Verschattungen geprüft wurde. Vor dem Haupteingang sei die Installation eines Sonnenschutzes nicht möglich, weil sich dort die Stellfläche für die Feuerwehr befindet. Es sei daher für die Fläche hinter dem Hauptgebäude die Bestellung eines Starkwindschirms mit Betonsockel in Auftrag gegeben worden. Der Stellungnahme gingen zwei Anregungen des Ortsbeirates 10 voraus, die erste aus dem Mai 2022, sowie eine Stellungnahme des Magistrats aus dem März 2023. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1.⁠ ⁠Wieso benötigte der Magistrat für die Beantwortung der Anregung knapp dreieinhalb Jahre? 2.⁠ ⁠War dem Magistrat nicht bereits deutlich früher bekannt, wo sich die Stellfläche für die Feuerwehr befindet? 3.⁠ ⁠Wenn nein: wieso war dies dem Magistrat nicht bekannt? 4.⁠ ⁠Wenn ja, wieso wurde diese Information nicht bereits deutlich früher dem Ortsbeitat 10 mitgeteilt? 5.⁠ ⁠Wie bewertet der Magistrat dies vor dem Hintergrund a) des Brand- und Rettungsschutzes, b) der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main? Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich erneut verwundert über die lange Bearbeitungszeit einer seiner Anfragen. Gerade weil der Brand- und Rettungsschutz dem Sonnenschutz vorausgeht, verwundert es, dass diese Anfrage eine fast dreijährige Bearbeitung nach sich zog. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7245 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7759 2025 Die Vorlage OF 1166/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
    OFOB 2
    10.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1167/10 Betreff: Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23; V 1117/25 OBR 10; ST 985/25 In seiner Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 985 erklärte der Magistrat, dass die Realisierbarkeit noch einer weiteren Prüfung unterliegt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut. Es wurde mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten gerechnet. Im Anschluss an diese Arbeiten wird der FGÜ markiert werden. Stand Anfang November 2025 sind nicht nur die Masten und Leuchten noch nicht vor Ort vorzufinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann er nunmehr mit dem Abschluss der Vorarbeiten sowie der endgültigen Markierung rechnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 985 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7760 2025 Die Vorlage OF 1167/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße
    OFOB 2
    10.11.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1168/10 Betreff: Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Parken an der Straße Alt-Bonames, Ecke Homburger Landstraße so sicher geregelt werden kann, dass künftig dort keine Fahrzeuge unkoordiniert oder wie auch immer störend in den Fahrbahnbereich hereingestellt werden. Begründung: Dort ist weder ausreichend Parkraum noch ausreichende Beleuchtung vorhanden, so dass es derzeit dort leider sehr schnell zu gefährlichen Problemen im Kreuzungsbereich kommen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7761 2025 Die Vorlage OF 1168/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
    OFOB 2
    10.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24; OM 6480/25 OBR 10; ST 821/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat endlich eine adäquate Stellungnahme zur Anregung OM 6480 vorzulegen. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.05.2025 bedauerte der Magistrat, dass er binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben konnte. Für den Ortsbeirat ist nicht nachvollziehbar, warum nach weiteren sechs Monaten, eine mit mutmaßlich geringen Prüfungsaufwand verbundene Stellungnahme weiterhin aussteht! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1171/10 wurde zurückgezogen.

  • Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim
    OFOB 10
    10.11.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1172/10 Betreff: Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch die Erhöhung der Reinigungsfrequenz eine Verbesserung der Situation an den Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße zu erreichen. Begründung: Die Verunreinigung der Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Von einem Bürger aus dem Stadtteil Frankfurter Berg wurde mir ein Bild über eine starke Verunreinigung aus der 45. Kalenderwoche 2025 zugemailt. Da dies kein Einzelfall ist und die Reinigung offensichtlich unregelmäßig stattfindet und erfahrungsgemäß auch mehrere Tage dauern kann, ist die Nutzung der Toilettenanlage häufig eingeschränkt bzw. nicht möglich. Insbesondere ist eine dringende Verbesserung der Situation erforderlich, da diese Toilettenanlage nach Ansicht des Magistrats/Stadtverwaltung auch als Standort für die fehlende Toilettenanlage im Grünzug Feldscheidenstraße vorgesehen ist. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1172/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

  • Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen
    OFOB 2
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1174/10 Betreff: Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, sich dafür einzusetzen, dass trotz der sehr späten Einbringung des Etats 2026 durch den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass dieser noch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2026 beschlossen wird, um folgende wichtige Punkte für den Ortsbezirk zu klären: 1. Wärmeplanung, 2. Schutz vor Starkregenereignissen, 3. U5 Verlängerung, 4. Neubaugebiet Hilgenfeld, 5. Sportflächen, 6. Schulen, Begründung: Die hier lebenden und arbeitenden Menschen haben das Recht, noch vor der Kommunalwahl 2026 am 15.03.2026 zweifelsfrei zu wissen, was finanziert wird und was nicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 583 2025 Die Vorlage OF 1174/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

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