Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements vor, um die Effizienz zu steigern und die Klimaziele zu erreichen. Ziel ist es, einen transparenten und effektiven Energieeinsatz in der Stadt zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Das Dezernat V hat federführend die Stellungnahmen aus den Dezernaten und Ämtern zum Statusbericht der Transparenzsatzung zusammengetragen.
Zusammenfassend kann aus den Antworten der Dezernate und den Ämtern folgendes festgestellt werden:
Zu 1: Wie viele Anfragen im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung sind seit Implementierung der Satzung bei der Stadt Frankfurt eingegangen?
Es sind insgesamt 40 Anfragen im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung seit Implementierung der Satzung bei der Stadt Frankfurt eingegangen.
Zu 2: Wie viele Anfragen konnten erfolgreich beantwortet werden?
Davon konnten 39 erfolgreich beantwortet werden. Eine Anfrage ist noch in der Bearbeitung.
Zu 2a: Wie viele dieser Anfragen wurden kostenfrei beantwortet?
Kostenfrei wurden rund 38 Anfragen beantwortet.
Zu 2b: Bei wie vielen dieser Anfragen wurden Gebühren nach Maßgabe der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main erhoben und wie hoch waren diese Gebühren durchschnittlich?
Bei einer Anfrage wurden Gebühren in Höhe von 73,21 € erhoben. Näheres zu kostenpflichtigen Amtshandlungen ist bei Interesse in der neuen Satzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025, § 6131) über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main unter § 1 zu lesen. Zur sachlichen Kostenfreiheit sind unter § 2 der besagten Verwaltungskostensatzung alle Fälle ebenfalls aufgelistet. Wertgebühren, Rahmengebühren, Pauschgebühren sind unter § 4, Gebührenbemessung in besonderen Fällen unter § 5 nachzulesen. Auslagen jeglicher Aufwendung, die im Zusammenhang mit einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeiten und in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2 entstehen, werden als Auslangen erhoben und sind unter § 6 der Verwaltungskostensatzung zu finden. Zur Kostenentscheidung finden sich zudem ausführlichere Details unter § 11, auf die sich auch für weitere Auskünfte berufen werden kann. Allgemeine Verwaltungskosten sind zudem in der Anlage des Kostenverzeichnisses gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt zu erfahren. So kosten beispielsweise Abschriften oder Auszüge aus Akten, öffentlichen Verhandlungen, amtlich geführten Büchern, Registern, Statistiken, Rechnungen o.ä. für jede angefangene Seite 2,00 EUR.
Zu 3: Wie vielen Anfragen wurde die Beantwortung verweigert?
Insgesamt wurde bei zehn Anfragen die Beantwortung verweigert. Eine verweigerte Antwort gilt auch als eine erfolgreiche Antwort (siehe Frage 2).
Zu 3a: Was waren hierfür die häufigsten Gründe?
Begründet wurde dies zum einen auf Basis der §§ 82 - 84 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse), da Belange der äußeren und öffentlichen Sicherheit betroffen waren. Personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden vom Magistrat nicht weitergetragen. Auch Anfragen zu Kommunikationssystemen zwischen den Bundesländern konnten nicht beantwortet werden, da städtische Ämter als interner kommunaler Dienstleister keine Informationen hierzu besitzen. Die Einwilligung der betroffenen Dritten zur Weitergabe dieser Daten lag nicht vor und ein berechtigtes Interesse des Antragstellers am Erhalt der Informationen bzw. an der Gewährung der Akteneinsicht wurde nicht dargelegt. Zum anderen handelte es sich bei manchen Fragen um Belange einer externen Gesellschaft, die nach Auffassung des Magistrats nicht von der Informationsfreiheitssatzung umfasst ist bzw. deren Einschränkungen des Gesellschaftsrechts Vorrang gegenüber der Informationsfreiheitssatzung haben (z.B. §§ 394, 395 Aktiengesetz).
Zu 4: Plant der Magistrat Daten über die Nutzung des Angebots künftig ungefragt, beispielsweise in einem jährlichen Turnus, zu veröffentlichen?
Wie im Etat-Antrag E 253 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994) beschlossen, soll ein kompakter jährlicher Tätigkeitsbericht der Koordinierungsstelle vorgelegt werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt erachtet den Zugang zu amtlichen Informationen für die Stadtgesellschaft als wichtig und macht Informationen möglichst leicht und unbürokratisch - häufig auch ohne Aufforderung - zugänglich. Dadurch soll die Stadtverwaltung als offene und transparente Informationskultur wahrgenommen werden.
Zu 5: Welche Auswirkungen erhofft sich der Magistrat durch die Schaffung der Koordinierungsstelle auf die Nutzung des Informationsangebots durch Bürger:innen?
Durch die Schaffung der Koordinierungsstelle bietet der Magistrat den Bürger:innen eine direkte Anlaufstelle an.
Zu 6: Sollen die Gebühren, die für Auskünfte erhoben werden können, dazu dienen, die 86.000 Euro, die jährlich für die Koordinierungsstelle anfallen, einzunehmen?
Im Haushaltsplan 2023 wurden einmalig 20.000 Euro bereitgestellt, um anfallende Gebühren für Auskünfte nach § 2 der "Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Stadt Frankfurt am Main (Informationsfreiheitssatzung)" zu übernehmen. Ziel ist es, diese Kosten nicht den anfragenden natürlichen Personen in Rechnung zu stellen.
Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn
- kein missbräuchliches Verhalten vorliegt und
- die betroffenen Ämter nicht schon im Vorfeld davon ausgehen, dass für die Anfrage erhebliche Kosten entstehen.
Werden die bereitgestellten Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht vollständig ausgeschöpft, können sie ins nächste Jahr übertragen werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen.
Zu 7: Wurden die bereitgestellten Mittel für das Interface auf der Urbanen Datenplattform schon eingesetzt und wann wird das Interface verfügbar sein?
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023, § 3123 (M 24) wurden Mittel für die Bereitstellung der Daten auf der Urbanen Datenplattform geschätzt, die sich auf circa 50.000,00 Euro belaufen. Eine Bereitstellung von Mitteln liegt nicht vor. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung von Informationen auf individueller Antragsgrundlage auch personellen Aufwand erfordert, dessen Umfang derzeit noch nicht abschätzbar ist; maßgeblich wird die Anzahl der eingehenden Anträge sein. Grundsätzlich ist eine Bereitstellung der Daten auf der Urbanen Datenplattform inhaltlich nicht sinnvoll, da sie primär auf Echtzeitdaten (insbesondere Sensorendaten) ausgerichtet ist. Das Open-Data-Portal könnte hier eine geeignete Alternative darstellen: Dort stehen bereits 281 Datensätze in maschinenlesbarer Form zur Verfügung. Vor einer Veröffentlichung gilt jedoch nicht nur zu prüfen, ob die jeweiligen Daten rechtlich unbedenklich zugänglich gemacht werden dürfen, sondern auch, ob sie bereits in geeigneter Form vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand aufbereitet werden können. Aufgrund der Vielfalt und Heterogenität der in der Stadtverwaltung vorhandenen Daten kann die rechtliche Prüfung sowie die Überführung in ein maschinenlesbares Format im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Aufgrund fachlicher Komplexität und der inhaltlichen Nähe zum jeweiligen Datenbestand obliegt die Durchführung dieser Aufgaben stets dem zuständigen Fachamt. Im Zuge laufender interner Abstimmungen bewertet der Magistrat derzeit verschiedene Ansätze zur Entwicklung von Zuständigkeits- und Rollenkonzepten sowie zur Gestaltung prozessualer Abläufe. Eine Koordination zwischen den Dezernaten I, IV, V und VI ist in Vorbereitung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2023MM 24InformationsfreiheitssatzungMagistratsvortrag
- 6. Juni 2024EE 253Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle für Anfragen nach der InformationsfreiheitssatzungEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 17. Oktober 2024AA 315Statusbericht TransparenzsatzungSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 143 WochenBB 408Statusbericht TransparenzsatzungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)