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Ziele der kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung endlich umsetzen!

Vorlagentyp: NRBFF-DFRA-FREIE WÄHLER
6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Umsetzung besserer Informationsfreiheit und Transparenz in Frankfurt. Es wird eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass Informationen besser zugänglich sind und Informationsrechte gestärkt werden. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger mit relevanten Informationen einzubinden und den Zugang zu offiziellen Dokumenten zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

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Antrag

1. den bereits mit M 24/2023 beschlossenen zentralen digitalen Zugang für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung vollständig umzusetzen und spätestens bis zum 31. März 2027 einen eigenständigen, einfach auffindbaren Online-Dienst zur Antragstellung bereitzustellen; 2. sicherzustellen, dass die mit E 163/2023 und E 253/2024 beschlossenen Stellen für Ombuds- und Koordinierungsaufgaben vollständig eingerichtet und besetzt werden. Der Stadtverordnetenversammlung ist über organisatorische Zuordnung, Aufgaben, Stellenumfang und Besetzungsstand zu berichten; 3. entsprechend der Zielsetzung der NR 193/2021 ein Konzept vorzulegen, nach dem Informationen und Dokumente, deren Herausgabe aufgrund der Informationsfreiheitssatzung bereits rechtlich geprüft und bewilligt wurde, grundsätzlich auch der Allgemeinheit zentral zugänglich gemacht werden können, soweit Rechte Dritter oder andere gesetzliche Ausschlussgründe dem nicht entgegenstehen. Hierfür soll insbesondere das bestehende Open-Data-Angebot genutzt und zu einem übersichtlichen Transparenzregister weiterentwickelt werden; 4. über das Ergebnis des mit NR 193/2021 erteilten Prüfauftrags zur Einbeziehung von Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt am Main unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, zu berichten. Dabei ist für die wesentlichen Beteiligungen darzustellen, a) ob und in welchem Umfang Informationsansprüche bestehen, b) welche rechtlichen Hindernisse einer Anwendung entgegenstehen und c) durch welche gesellschaftsrechtlichen oder sonstigen Regelungen die Stadt zusätzliche Transparenz gewährleisten kann; 5. künftig bei neuen Gesellschaftsverträgen sowie bei Änderungen bestehender Gesellschaftsverträge städtischer Mehrheitsbeteiligungen zu prüfen, wie Informations- und Transparenzrechte im rechtlich zulässigen Umfang verbindlich abgesichert werden können; 6. sich gegenüber dem Land Hessen für eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts einzusetzen, durch die Informationsrechte bei Städten und Gemeinden unmittelbar gesetzlich gewährleistet und Rechtsunsicherheiten insbesondere bei kommunalen Unternehmen reduziert werden.

Begründung

Frankfurt hat sich bereits vor mehreren Jahren zu mehr Informationsfreiheit und Transparenz bekannt.

Mit der Vorlage NR 193/2021 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit der Entwicklung einer kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung. Ziel war nicht nur die Beantwortung einzelner Anfragen. Möglichst viele Informationen sollten öffentlich und maschinenlesbar zur Verfügung stehen. Auch die Einbeziehung städtischer Beteiligungsgesellschaften sollte geprüft werden.

Mit der M 24/2023 wurde die Informationsfreiheitssatzung beschlossen und zugleich ein zentraler Zugang für Informationsanfragen in Auftrag gegeben. Mit den Etatanträgen E 163/2023 und E 253/2024 wurden zusätzliche Mittel und Stellen für Ombuds- und Koordinierungsaufgaben beschlossen.

Trotz dieser Beschlusslage bestehen nach wie vor Umsetzungslücken.

Auf dem städtischen Internetauftritt wird ein eigener Online-Dienst zur Antragstellung weiterhin lediglich angekündigt. Anfragen müssen übergangsweise über ein allgemeines Kontaktformular gestellt werden.

Auch die aktive Veröffentlichung bereits geprüfter Informationen ist bislang nicht systematisch verwirklicht. Ein allgemeines Transparenzregister besteht nicht.

Besonderer Klärungsbedarf besteht bei Unternehmen mit städtischer Beteiligung. Der Magistrat hat selbst berichtet, dass Informationsbegehren teilweise mit der Begründung abgelehnt wurden, sie beträfen externe Gesellschaften, die nicht von der Informationsfreiheitssatzung erfasst seien oder bei denen gesellschaftsrechtliche Vorschriften entgegenstünden.

Informationsfreiheit darf jedoch nicht davon abhängen, ob eine öffentliche Aufgabe unmittelbar durch ein Amt oder durch eine kommunale Gesellschaft erfüllt wird, soweit rechtliche Schutzinteressen dem nicht entgegenstehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2023MM 24InformationsfreiheitssatzungMagistratsvortrag
  2. 16. Juni 2023EE 163Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.03 Städtische Kommunikation Informationsfreiheitssatzung: Schaffung einer Ombudsstelle und Übernahme von AuskunftskostenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  3. 6. Juni 2024EE 253Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle für Anfragen nach der InformationsfreiheitssatzungEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  4. 17. Oktober 2024AA 315Statusbericht TransparenzsatzungSTVV-Anfrage · FRAKTION
  5. 10. November 2025BB 408Statusbericht TransparenzsatzungMagistratsbericht
  6. 27. Oktober 2026Sie sind hier
    NRNR 94Ziele der kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung endlich umsetzen!
    STVV-Antrag · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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