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Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.03 Städtische Kommunikation

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Schaffung einer Ombudsstelle zur Unterstützung von Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung vor. Dies soll sicherstellen, dass Bürger*innen bei Problemen mit Anfragen kompetente Unterstützung erhalten. Zudem werden Mittel für die Übernahme von Auskunftskosten bereitgestellt, um die Zugänglichkeit von Informationen zu fördern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Schaffung einer Ombudsstelle als Clearing-Stelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung an die Stadt Frankfurt im Sinne des Beschlusses § 982, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021, Abschnitt c), NR193/21, werden in den Haushaltsplan 2023 in das Jahr 2023 anteilig 16.000 Euro, in die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 jeweils 50.000 Euro (50%-Stelle in Entgeltgruppe TVÖD 13) eingestellt.

Außerdem werden im Haushaltsplan 2023 in das Haushaltsjahr 2023 einmalig 20.000 Euro eingestellt, mit denen anfallende Kosten für Auskünfte nach §2 der "Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Stadt Frankfurt am Main (Informationsfreiheitssatzung)" beglichen werden sollen, anstelle sie Auskunftssuchenden natürlichen Personen in Rechnung zu stellen. Dies gilt nur, sofern sich kein missbräuchliches Verhalten feststellen lässt oder bei der Anfrage nach Rückmeldung der betroffenen Ämter von erheblichen Kosten ausgegangen werden kann. Eine Richtlinie zur Kostenübernahme, in der auch "erhebliche Kosten" definiert werden, ist durch die Ombudsstelle zu erarbeiten. Alle Daten, die auf diesem Wege abgefragt werden, sind der Öffentlichkeit bereitzustellen. Sofern noch keine technische Lösung dafür vorliegt, soll dies als Anhang zu einem alle drei Monate erscheinenden Bericht erfolgen. Der Magistrat wird gebeten, eine Anschlussregelung für die kommenden Jahre zu erarbeiten, die den Bürger*innen im Regelfall kostenfreie Anfragen im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung ermöglicht.

Zum 01.01.2025 ist die Informationsfreiheitssatzung wie folgt unter "§ 1 Anwendbarkeitserklärung" anzupassen, damit diese der Empfehlung des hessischen Datenschutzbeauftragten folgend auf alle amtlichen Informationen zutrifft: "Der Vierte Teil des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes vom 3. Mai 2018 ist für den Zugang zu allen amtlichen Informationen der Stadt Frankfurt am Main anwendbar."

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht

Begründung

Mit dem Beschluss einer Informationsfreiheitssatzung hat die Stadtverordnetenversammlung von der Möglichkeit gebraucht gemacht, gemäß des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)Anfragen über Informationen an die kommunalen Ämter zu stellen. Dem Magistrat in Auftrag gegeben hat die Stadtverordnetenversammlung die Erstellung einer solchen Satzung mit dem Beschluss der NR193/21. Diese sieht außerdem vor, dass eine Ombudsstelle geschaffen wird, an die die Bürger*innen sich wenden können, wenn sie im Rahmen ihrer Anfragen auf Probleme stoßen. Eine solche Ombudstelle kann als Clearingstelle zwischen Ämtern und Bürger*innen dienen und sicherstellen, dass es über alle Ämter hinweg einen transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit Anfragen gibt. Dies kann insbesondere Verweise auf den Datenschutz, die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten oder die Verweigerung der Herausgabe von Informationen betreffen. Da mit dem Magistratsvortrag M24/23 zwar eine Satzung zum Beschluss vorgelegt wurde, aber die Ombudstelle noch nicht eingerichtet wurde, sehen die Stadtverordneten eine hohe Dringlichkeit, diese Stelle einzurichten, damit die Bürger*innen und Ämter grade in den ersten Monaten nach Inkrafttreten der Satzung, wenn sich viele Fragestellungen erstmals ergeben werden, eine kompetente Vermittler*innenstelle zu Rate ziehen können. Da die Erhebung von Gebühren dem Ziel der Stadtverordneten zuwiderläuft, dass alle Menschen ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung stellen können, sollen die dafür bei den Ämtern anfallenden Kosten durch eine interne Haushaltsposition statt über Gebühren gedeckt werden, sofern sie sich im Rahmen des üblichen Aufwands bewegen. Durch die Einrichtung dieser Mechanismen erscheint es den Stadtverordneten möglich, ab dem 01.01.2025 eine Ausweitung der Satzung auf alle Informationen, die in kommunalen Ämtern bearbeitet werden, vorzunehmen. Bisher sind die im Auftrag des Landes Hessen erhobenen Informationen von der Satzung ausgeschlossen. Diese Regelung ist ein für die Bürger*innen schwer nachvollziehbares Hindernis und sollte entfallen, sobald die internen Abläufe geregelt wurden und gefestigte Erfahrungen mit Abfragen nach der Informationsfreiheitssatzung vorliegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.07.2023 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 19 · 17.07.2023
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage E 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

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