Informationsfreiheitssatzung
Zusammenfassung
Der Vorschlag bezieht sich auf die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung zur Verbesserung der Transparenz in der Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main. Ziel ist es, den Bürger:innen und weiteren Interessierten den Zugang zu amtlichen Informationen zu ermöglichen, ohne dafür Kosten zu erheben. Dies soll zu einer höheren Parteienhinführung und Transparenz beitragen.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
Das Dezernat V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten - wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Das Dezernat I - Oberbürgermeister, Internationale Angelegenheiten - wird beauftragt, einen zentralen Zugang für Anfragen aufgrund dieser Satzung einzurichten und eingehende Anfragen an die zuständigen Ämter und Betriebe weiterzuleiten.
Alle Dezernate werden beauftragt, in ihren Zuständigkeitsbereichen die Bearbeitung und Beantwortung eingehender Anfragen aufgrund dieser Satzung durch die zuständigen Ämter und Betriebe sicherzustellen.
Der Magistrat wird beauftragt, vor dem In-Kraft treten der Satzung die Zuständigkeiten, insbesondere die vorgesehenen Abläufe und Verantwortlichkeiten der Bearbeitung von Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zu klären und als Prozess darzustellen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt den Gedanken einer höheren Transparenz des Verwaltungshandelns. Sie erklärt daher die Rechtsnormen aus dem 4. Teil (§§ 80 ff.) des HDSIG für anwendbar.
Es ist beabsichtigt,
in Anwendung des HDSIG Anfragen nicht nur den Frankfurter Bürger:innen zu ermöglichen, sondern auch anderen Personen und Organisationen und
für die Erteilung von Auskünften keine Kosten zu erheben, solange eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht feststellbar ist.
Es dient zur Kenntnis, dass es neben den Regelungen des HDSIG weitergehende Regelungen zu Ansprüchen auf Bereitstellung von Informationen in Fachgesetzen gibt; auch diese Ansprüche bleiben unberührt. Soweit besondere Rechtsvorschriften den Anspruch auf Informationsbereitstellung beschränken, ist es entsprechend § 80 Abs. 2 HDSIG nicht zulässig, auf Grundlage dieser Satzung weitergehende Informationen bereitzustellen.
B. Alternativen
Keine Bereitstellung oder Übermittlung von amtlichen Informationen im Sinne des HDSIG.
C. Lösung
Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Ausschlusskriterien hinsichtlich der Bekanntgabe von amtlichen Informationen (Schutz personenbezogener Daten, Dienst- und Geschäftsgeheimnisse, Schutz vertraglicher Vereinbarungen usw.) verbleibt eine endliche Menge bereitzustellender Informationen, die durch Magistratsbeschluss zu bestimmen ist.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
D. Kosten Die entsprechenden Dokumente können im Rahmen vorhandener Infrastrukturen bereitgestellt werden. Für die Bereitstellung der Daten auf der Urbanen Datenplattform entstehen einmalige Kosten in Höhe von ca. 50.000 EUR. Die Bereitstellung von Informationen auf individueller Antragsgrundlage verursacht personelle Aufwände, deren Umfang derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann. Maßgeblich hierfür wird die Anzahl eingehender individueller Anträge sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2021NRNR 118Transparenzsatzung für FrankfurtSTVV-Antrag · FRAKTION
- 2. Dezember 2021NRNR 193Möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben - eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt!STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 10. Februar 2023Sie sind hierMM 24InformationsfreiheitssatzungMagistratsvortrag
- 6. Juni 2024EE 253Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle für Anfragen nach der InformationsfreiheitssatzungEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 17. Oktober 2024AA 315Statusbericht TransparenzsatzungSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 216 WochenBB 408Statusbericht TransparenzsatzungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)