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Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
143 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle (100%, Entgeltgruppe TVÖD 11) als Koordinierungsstelle für Anfragen gemäß der "Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Stadt Frankfurt am Main (Informationsfreiheitssatzung)" der M24/2023 folgend, werden in den Haushaltsplan 2024/25 für das Haushaltsjahr 2024 anteilig 7.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2025 86.000 Euro sowie im Finanzplanungszeitraum bis 2027 jährlich jeweils 86.000 Euro, in Summe 265.000 Euro, eingestellt.

Mit Beschluss des Etatantrags E163/23 hat die Stadtverordnetenversammlung bereits die Schaffung einer Ombudsstelle (50%) beschlossen, die als Clearingstelle zur Klärung von Problemfällen und als Anlaufstelle und Vermittlerin für Bürger*innen und Verwaltung bei unklarer Rechtslage dienen soll.

Die mit dem vorliegenden Beschluss geschaffene zusätzliche Stelle soll die Koordinierung von Anfragen sowie die Abstimmung mit den betroffenen Ämtern übernehmen und bei der Erarbeitung einer langfristigen Struktur für Anfragen gemäß Informationsfreiheitssatzung mitwirken. Sie soll darüber hinaus zur breiteren Bekanntheit der Informationspflichten bzw. Informationsmöglichkeiten gemäß der Informationsfreiheitssatzung in Verwaltung und Bürger*innenschaft beitragen und bei der Veröffentlichung von Anfragen mitwirken.

Die beiden Stellen sollen außerdem in einem Projekt zur "Klassifizierung von Informationen" erarbeiten, welche Arten von Informationen standardmäßig von Ämtern an Bürger*innen herausgegeben werden können, welche Informationen nicht veröffentlicht werden können und welches Verfahren bei Unsicherheiten gewählt werden soll.

Die Möglichkeit, Anfragen zu stellen, soll deutlich prominenter im Online-Angebot der Stadt Frankfurt auffindbar sein. Außerdem ist ab 2025 zum Thema "Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung" ein kompakter jährlicher Tätigkeitsbericht vorzulegen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Mit dem Beschluss einer Informationsfreiheitssatzung hat die Stadtverordnetenversammlung von der Möglichkeit gebraucht gemacht, gemäß des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Anfragen über Informationen an die kommunalen Ämter zu stellen. Dem Magistrat in Auftrag gegeben hat die Stadtverordnetenversammlung die Erstellung einer solchen Satzung mit dem Beschluss der NR193/21. Diese sieht außerdem vor, dass eine Ombudsstelle geschaffen wird, an die die Bürger*innen sich wenden können, wenn sie im Rahmen ihrer Anfragen auf Probleme stoßen. Eine solche Ombudsstelle kann als Clearingstelle zwischen Ämtern und Bürger*innen dienen und sicherstellen, dass es über alle Ämter hinweg einen transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit Anfragen gibt. Dies kann insbesondere Verweise auf den Datenschutz, die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten oder die Verweigerung der Herausgabe von Informationen betreffen. Da mit dem Magistratsvortrag M24/23 zwar eine Satzung zum Beschluss vorgelegt, aber die Ombudsstelle noch nicht eingerichtet wurde, haben die Stadtverordneten eine hohe Dringlichkeit gesehen, diese Stelle einzurichten, damit die Bürger*innen und Ämter gerade in den ersten Monaten nach Inkrafttreten der Satzung, wenn sich viele Fragestellungen erstmals ergeben werden, eine kompetente Vermittler*innenstelle zu Rate ziehen können. Mit dem Etatantrag 163/23 wurde die Einrichtung einer 50%igen Stelle beschlossen. Mit diesem erfolgt die Schaffung einer weiteren benötigten Stelle, sodass eine schnelle Besetzung und Umsetzung der Beschlüsse erfolgen kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2023MM 24InformationsfreiheitssatzungMagistratsvortrag
  2. 6. Juni 2024Sie sind hier
    EE 253Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung
    Etatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  3. 17. Oktober 2024AA 315Statusbericht TransparenzsatzungSTVV-Anfrage · FRAKTION
  4. 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 143 WochenBB 408Statusbericht TransparenzsatzungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 28 · 08.07.2024
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage E 253 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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