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Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte

Vorlagentyp: NRLINKE
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, einen Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für mindestens zehn Jahre zu beschließen, um Mieterhöhungen auf maximal ein Prozent pro Jahr zu begrenzen. Dies soll vor allem Mieter*innen mit geringem Einkommen entlasten, da die aktuelle Mietenstrategie kaum Entlastungen bietet und die finanziellen Belastungen durch steigende Lebenshaltungskosten zunimmt.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat nimmt den Forderungen des zivilgesellschaftlichen "Bündnis für einen Mietpreisstopp" folgend über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH), um einen Mietenstopp bei der NH zu erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden.
  2. Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000 Mieter*innen der NH gelten.
  3. Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre.

Begründung

Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Auch die im September 2024 eingeführte "Mietenstrategie" bringt kaum Entlastungen, denn sie erlaubt Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent alle drei Jahre. Damit liegt die NH nur wenig unter den gesetzlich maximal möglichen Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren, die Vermieter*innen in Frankfurt verlangen können. Die aktuelle Regelung bei der NH erlaubt Mieterhöhungen von monatlich bis zu 55 Euro in Südhessen, also auch in Frankfurt, und stellt einen sprunghaften Anstieg bezüglich der Mietbelastung dar. Vor einem Jahr im September 2024 hatte die Stadt Frankfurt angekündigt, "für ihr Stadtgebiet die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer weitergehenden Mietpreisbegrenzung der NHW-Wohnungen zu prüfen". Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) sagte: "Ziel sei eine niedrigere prozentuale Grenze für Mieterhöhungen als die allgemein vorgesehenen zehn Prozent". Seitdem wurde jedoch keine größere Mietpreisbegrenzung für Wohnungen der NH in Frankfurt beschlossen. Das "Bündnis für einen Mietpreisstopp" hat über 1.000 Unterschriften in verschiedenen NH-Siedlungen in Frankfurt gesammelt und die NH-Geschäftsführung am 8. November 2025 bei einer Kundgebung in einer NH-Siedlung in Niederrad damit konfrontiert. Im Bündnis engagieren sich zahlreiche Gruppen und Initiativen, wie z.B. die Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V., Mitglieder der Gewerkschaften ver.di und der IG Metall in Frankfurt und auch Professor*innen der Goethe-Universität Frankfurt. Das zeigt, dass sich eine Mehrheit unter den betroffenen Mieter*innen gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen für einen Mietenstopp ausspricht und eine soziale Mietenpolitik bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft einfordert. Auch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) hat ihren Mietenstopp bis 2030 verlängert. Die NH, die wirtschaftlich gut aufgestellt ist und 2024 einen Gewinn von 34,7 Millionen Euro erzielt hat, sollte dem Beispiel der Stadt Frankfurt folgen und ebenfalls einen Mietenstopp mit einer jährlichen Mieterhöhungsgrenze von einem Prozent einführen. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die NH ihrem Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung nachkommen und dauerhaft günstigen Wohnraum bereitstellen. Daher ist es dringend notwendig, die Mieten stärker zu begrenzen, um den Mieter*innen eine dringend notwendige Atempause zu verschaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2025Sie sind hier
    NRNR 1425Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte
    STVV-Antrag · Linke
  2. 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 52Mietenstopp bei der Nassauischen HeimstätteMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDLinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Volt (Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (Annahme)Stadtv. Yilmaz (Annahme)Stadtv. Bäppler-Wolf (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)

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