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Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat plant eine Regelung für Mieterhöhungen bei Haushalten mit geringem Einkommen in Frankfurt. Ziel ist es, die Mietentwicklung sozial verträglich zu gestalten und die Bezahlbarkeit des Wohnens langfristig zu sichern. Die Umsetzung hängt von der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der Nassauischen Heimstätte ab.

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Bericht

Der Magistrat nimmt den Antrag zur Kenntnis und teilt die grundsätzliche wohnungspolitische Zielsetzung, die Belastungen insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen abzufedern und die Bezahlbarkeit des Wohnens langfristig zu sichern.

Die Nassauische Heimstätte Wohnstadt (NHW) verwaltet rund 60.000 Wohnungen, davon etwa 17.000 in Frankfurt. Die Stadt Frankfurt hält eine Beteiligung von 27,28 Prozent und stellt zwei Vertreter im 20-köpfigen Aufsichtsrat, während das Land Hessen mit 61,43 Prozent die Mehrheit besitzt. Die Mietpreisbegrenzung von 2019 bis 2023, die Haushalte mit Bruttoeinkommen bis 63.000 Euro entlastete, wurde nicht verlängert. Die NHW hat Anfang 2025 eine landesweite Mietenstrategie eingeführt, die Steigerungen auf zehn Prozent innerhalb von drei Jahren bzw. maximal 69 Euro monatlich begrenzt.

Der Magistrat hat Ende 2025 beschlossen, sich für eine ergänzende Frankfurter Regelung einzusetzen: Mieterhöhungen bei Haushalten mit geringem Einkommen sollen auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt werden. Die steuer- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit geprüft, die Umsetzung steht unter Vorbehalt der Zustimmung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der NHW. Mit der Frankfurter Mietenbegrenzung beabsichtigt der Magistrat Frankfurter Haushalte mit geringem Einkommen gezielt zu entlasten, damit die Mietentwicklung sozial verträglich bleibt.

Der Magistrat hat auf einen flächendeckenden und einkommensunabhängigen Mietenstopp für alle Mieter:innen über zehn Jahre aufgrund der Mehrheitsverhältnisse, anders als bei der ABG FRANKFURT HOLDING, nur begrenzt Einfluss, da diese Entscheidungen in die Gesellschafterversammlung fallen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2025NRNR 1425Mietenstopp bei der Nassauischen HeimstätteSTVV-Antrag · Linke
  2. 9. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 52Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 52 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVolt
Ablehnung:
LinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke und FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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