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- Stolpersteine für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 - Zuschuss – Teil 2OFOB 109.02.2026 · GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2026, OF 1872/1 Betreff: Stolpersteine für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 - Zuschuss - Teil 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst die Verlegung von Stolpersteinen für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 und die Erstellung einer dazu gehörigen Bodenplatte mit weiteren 3000 Euro aus dem eigenen Budget. Der Zuschuss geht an die die "AG Gedenkort Kostheimer Straße 9" vertreten durch Helga Roos. Begründung: Bei weiteren Recherchen zur Verlegung der Stolpersteine sind weitere Namen von verstorbenen Kindern bekannt geworden. Statt der bisher 13 werden nun 24 Stolpersteine verlegt. Zudem soll eine Kopfschwelle (Bodenplatte) an den Stolpersteinen verlegt werden, auf der erklärt wird, warum diese vielen Kinder verstorben sind. Dadurch steigen natürlich die Kosten. Ein weiterer Zuschuss, um weitere 3000 Euro soll deshalb die reibungslose Herstellung und Verlegung der Steine und der Bodenplatte ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 490 2026 Die Vorlage OF 1872/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierung und Begrünung Quartiersplatz im KurmarkviertelOFOB 1309.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2026, OF 230/13 Betreff: Sanierung und Begrünung Quartiersplatz im Kurmarkviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Quartiersplatz im Kurmarkviertel (an der Ecker der Straße im Fuchsloch) teilweise zu entsiegeln und zu begrünen, die maroden Bänke zu sanieren und eine Überdachung der Pergola vorzunehmen. Der Entsiegelung sollte ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat vorangehen. Begründung: Aktuell zeigt sich der Platz als Steinwüste. Das Holz der Bänke zeigt teils starke Schäden (s. Foto) Die Pergola erfüllt keinen Zweck, da sie weder Schutz vor Sonne noch Regen bietet. Man könnte sie überdachen und / oder Rankgewächse pflanzen. Eine Teilentsiegelung des Platzes würde für mehr Aufenthaltsqualität sorgen und der Platz könnte trotzdem weiter wie bisher genutzt werden (z.B. von Kleinkindern, die dort ihr Rädchen ausprobieren). Eine Entsiegelung bietet sich insbesondere im hinteren Bereich an (d.h. wenn man auf der Bank sitzt, links), auch könnten die Baumscheiben vergrößert werden Foto 1: Quartiersplatz Kurmarkviertel Foto 2: Marode Bank auf dem Quartiersplatz Kurmarkviertel Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8140 2026 Die Vorlage OF 230/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 13Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reinigung des Wegs zwischen Grundschule und JägerstegOFOB 1409.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2026, OF 268/14 Betreff: Reinigung des Wegs zwischen Grundschule und Jägersteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um regelmäßige Überprüfung des Zustands des Wegs zwischen der Grundschule und dem Jägersteg und um bedarfsweise Reinigung des Wegs Begründung: Der Weg ist eine beliebte Spaziergänger- und Radfahrerstrecke. Nach kräftigen Niederschlägen verschlammt der Weg regelmäßig stark und wird für Spaziergänger und Radfahrer zu einer Zumutung Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8107 2026 Die Vorlage OF 268/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Flurschäden EschbachtalOFOB 1409.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2026, OF 269/14 Betreff: Flurschäden Eschbachtal Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann, von wem und auf wessen Kosten die Flurschäden im Eschbachtal beseitigt werden, welche offenbar im Zuge der Arbeiten zum Vernässen der Eschbachaue entstanden sind. Begründung: Anbei befindet sich ein Foto der Schäden. Foto: eigene Aufnahme Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1395 2026 Die Vorlage OF 269/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nachhaltige Gestaltung des Bachrains in Bergen-EnkheimOFOB 1609.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2026, OF 353/16 Betreff: Nachhaltige Gestaltung des Bachrains in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim der Fußweg "Bachrain" nachhaltig gestaltet wird. Begründung: In den Jahren 2022-2024 hat sich eine engagierte Bürgerinitiative um die Reinigung und Instandsetzung der wasserführenden Elemente des Fußweges "Bachrain" gekümmert. Ziel war es, Wasser aus den Bergen-Enkheimer Quellen zu nutzen, um die Lebensqualität im Stadtteil zu fördern und einen Beitrag zur Abkühlung des Stadtteils in den Sommermonaten zu leisten. Zweimal konnte in den Sommermonaten Wasser in die Anlage am Bachrain geleitet werden. Zur großen Freude vieler Bürger - nicht nur Anwohnender. Nach intensiver Prüfung der Stadtentwässerung wurde 2025 der Nutzung des Bachrains mit Wasserzufuhr aus den Bergen-Enkheimer Quellen eine Absage erteilt. Es stellt sich die Frage, wie der Bachrain in Zukunft genutzt werden soll: Die Anlage verfällt zunehmend, das Grünflächenamt führt unregelmäßig den Rückschnitt der Grünpflanzen durch. Können die Spielmöglichkeiten für Kinder langfristig erhalten werden? Gibt es Pläne für die naturnahe Nutzung der Bachrain-Anlage, insbesondere des "Wasserfalls" auf halber Strecke? Ist die Initiative der Bürgerinnen und Bürger zur Pflege der Anlage in Fortführung der Bürger-Aktivitäten der Jahre 2022-2024 möglich und von der Stadt gewünscht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8183 2026 Die Vorlage OF 353/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wartehalle für Bushaltestelle „Große Nelkenstraße“OFOB 709.02.2026 · GRÜNE, die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2026, OF 608/7 Betreff: Wartehalle für Bushaltestelle "Große Nelkenstraße" Vorgang: OM 337/16 OBR 7; ST 1224/16; V 460/22 OBR 7; ST 1059/23 Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle Große Nelkenstraße Richtung Industriehof wie in der letzten Stellungnahme aus dem Jahre 2023 umgehend mit einer (mobilen) Wartehalle auszustatten. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann der barrierefreie Ausbau der Haltestelle erfolgt. Begründung: Das Aufstellen einer Wartehalle an der Bushaltestelle Große Nelkenstraße in Fahrtrichtung Rödelheimer Bahnhof ist seit mehr als 10 Jahren ein Anliegen des Ortsbeirats 7, das immer noch nicht berücksichtigt worden ist. Versprochen wurde in der ST 1059 aus dem Jahre 2023, dass die Wartehalle ab dem Jahre 2025 aufgestellt werden soll: "Die Haltestelle wird voraussichtlich ab dem Jahr 2025 barrierefrei ausgebaut. Im Zuge dessen wird auch wieder eine ortsfeste Wartehalle aufgestellt. (...) Sollte ... sich der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Große Nelkenstraße Richtung Industriehof wider Erwarten doch länger hinziehen, kann dort stattdessen eine mobile Wartehalle aufgestellt werden." . Foto (Pauls) Antragsteller: GRÜNE die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 337 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1224 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 460 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1059 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8266 2026 Die Vorlage OF 608/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eine seniorengerechte Bank für HausenOFOB 709.02.2026 · GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2026, OF 609/7 Betreff: Eine seniorengerechte Bank für Hausen Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der öffentlichen Grünanlage an der Kreuzung Hausener Obergasse und Bachmannstraße eine seniorengerechte Sitzgelegenheit aufzustellen. Diese sollte nach Möglichkeit am westlichen Ende der Grünfläche (parallel zur Bachmannstraße) platziert werden, mit Sicht auf die Grünanlage. Begründung: Die oben genannte Grünfläche wird nach Absprache zwischen Grünflächenamt, der Bürger:innenvereinigung zuHausen e.V. und dem Ortsbeirat demnächst aufgewertet. Als Teil dieser Aufwertung soll eine Sitzgelegenheit ergänzt werden, die aktuell in näherer Umgebung fehlt. Dies soll auch den Bewohner:innen des nahegelegenen Seniorenzentrums zugutekommen, weshalb die Sitzgelegenheit möglichst seniorengerecht ausgeführt sein sollte. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8267 2026 Die Vorlage OF 609/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Störungskommunikation der Mainova verbessernSTOB 1209.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 270 Betreff: Störungskommunikation der Mainova verbessern Der Magistrat ist an die Mainova AG herangetreten und kann folgende Stellungnahme übermitteln. Die Kommunikation bei einem Störungsfall der Energie- und Wasserversorgung ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung. Die Mainova AG verfolgt hierfür einen festgelegten und standardisierten Ablauf zur Kommunikation von öffentlichkeitswirksamen Störungen. Sobald Mainova AG eine Störung bekannt ist oder über eine Störung informiert wird, erfolgt zunächst eine Bewertung ihrer möglichen Öffentlichkeitswirksamkeit. Ist diese gegeben, informiert die Mainova AG - abhängig vom Schweregrad der Störung - die Öffentlichkeit über verschiedene Kanäle, darunter Presse, Social Media (X, ehemals Twitter) sowie die Unternehmenswebsite. Die Kommunikation wird fortgeführt, bis die Störung vollständig behoben ist. Der festgelegte und standardisierte Ablauf zur Kommunikation von öffentlichkeitswirksamen Störungen kam auch bei der Versorgungsstörung des Müllheizkraftwerks am 23.10.2025 zum Tragen. Betreiber des Müllheizkraftwerks ist die MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt amMain GmbH. Gesellschafter sind zu gleichen Teilen die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH und Mainova. Bei Störungsfällen im MHKW ist die FES federführend in der Kommunikation. Die FES hat einen Nachbarschaftsverteiler, an den im Störungsfall per E-Mail-Informationen versendet werden. Zudem wird über diesen Verteiler über anstehende Revisionstermine, Tage der offenen Tür und andere Themen rund um das MHKW informiert. Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Homepage des MHKW zu diesem Verteiler anmelden: https://web.inxmail.com/fes/mhkw_anmeldung.jsp Die FES hat bei der in der Anfrage angesprochenen Versorgungsstörung am 23.10.2025 die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner im Mertonviertel, Riedberg und der Nordweststadt um 08:31 Uhr über die Störung informiert. Presseanfragen wurden am 23.10.2025 ab 07:23 Uhr beantwortet. Ebenfalls wurde am 23.10.2025 über Social Media (Instagram-Story, Facebook) über die Störung informiert. Am 24.10.2025 erfolgte ein zweites Mailing um 12:29 Uhr zur Behebung der Störung. Darüber hinaus wurde das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen, das Umweltamt und der Ortsbeirat 8 benachrichtigt. Zusätzlich hat die Mainova AG am 23.10.2025 um 09:09 Uhr morgens über den Account @MainovaService auf der Plattform "X" über den Vorfall, die betroffenen Bezirke und den aktuellen Stand informiert. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Störung bereits behoben werden und die Wärmeversorgung durch das MHKW wieder in Gang gesetzt werden. Zur Kompensation des Wärmeverlustes durch den Ausfall des MHKW wurde die Leistung der übrigen Kraftwerke im Kraftwerkeverbund erhöht und in die betroffenen Gebiete geleitet. Aufgrund der Trägheit des Fernwärmesystems hat es einige Stunden gedauert, bis Endkunden den Temperaturanstieg in ihren Wohnungen / Wohnhäusern wahrnehmen konnten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7676
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Finanzielle Notlage der VereineST09.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 271 Betreff: Finanzielle Notlage der Vereine In den Stadtteilen leisten Vereine einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie bringen Menschen zusammen, fördern kulturellen und sozialen Austausch, unterstützen Integrationsprozesse und schaffen Räume für politische Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement. Das Kulturamt unterstützt die Frankfurter Vereine daher bei ihren vielfältigen kulturellen Angeboten vor Ort. Die Unterstützung der Vereine ist ein fester Bestandteil der Frankfurter Förderlandschaft. Sie umfasst unter anderem die Förderung von Karnevals- und Musikvereinen, die Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen sowie einen eigenen Fördertopf zur finanziellen Unterstützung von Stadtteilfesten. Allein im vergangenen Jahr stellte das Kulturdezernat mehr als 6,5 Millionen Euro für die Finanzierung der Saalbauten bereit und leistete damit einen wesentlichen Beitrag zur Vereinsarbeit in den Stadtteilen. Darüber hinaus sind zahlreiche Häuser, Initiativen, Verbände, Archive, Gesellschaften, Veranstalter und Programmreihen aus den Bereichen Theater, Bildende Kunst, Literatur, Musik, Kunstvermittlung, Film, Tanz sowie Erinnern und Gedenken als Vereine organisiert. Diese setzen kulturelle Projekte in der Stadt um und werden im Rahmen der institutionellen Förderung sowie der Projektförderung des Kulturamtes unterstützt. Dazu zählen beispielsweise auch Projekte mit Kindern und Jugendlichen in den Stadtteilen oder partizipative Veranstaltungen mit der Stadtgesellschaft. Im Rahmen der Antragstellung und der damit verbundenen Antragsberatungen werden die geförderten Vereine durch die zuständigen Fachreferentinnen und Fachreferenten auf vielfältige Möglichkeiten der Drittmittelakquise aufmerksam gemacht. Hierzu zählen auch Förderprogramme des Landes, des Bundes sowie der Europäischen Union. Für die EU-Förderprogramme hat das Kulturamt bereits vor einigen Jahren eine eigene Fortbildungsveranstaltung mit externen Referentinnen und Referenten durchgeführt. Zudem wird in den Beratungen regelmäßig auf entsprechende Fortbildungsangebote und Beratungsmöglichkeiten des Creative Europe Desk Kultur als offizieller nationaler Kontaktstelle (https://kultur.creative-europe-desk.de/Deutschland) hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 19.05.2025, KA 59
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“STOB 909.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 272 Betreff: Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" Langfristig ist der komplette Rückbau der Unterführung zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" geplant, sodass größere Umbaumaßnahmen nach Einschätzung des Magistrats vermutlich unwirtschaftlich wären. Ob die Räumlichkeiten als Schutzräume im Rahmen eines Zivilschutzkonzeptes geeignet wären, kann der Magistrat derzeit nicht beurteilen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erarbeitet aktuell in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und den Bundesländern ein nationales Schutzraumkonzept. Das Schutzraumkonzept wird dann u. a. auch über einen Kriterienkatalog für Schutzräume verfügen, der die Eigenschaften wie Beschaffenheit, Kapazität, Ausstattung und Schutzprofil beschreiben wird. Die Veröffentlichung des nationalen Schutzraumkonzepts wurde für das Jahr 2026 angekündigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7800
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620STOB 1009.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 273 Betreff: Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620 Zu 1.: Zunächst möchte der Magistrat vorwegschicken, dass die Bearbeitungsdauer für diese Stellungnahme tatsächlich ungewöhnlich lang ausgefallen war. Es wird davon ausgegangen, dass es bei diesem Einzelfall bleiben wird. Darüber hinaus wurden für die Erstellung der Übersicht mehrere Abteilungen innerhalb des Amtes für Bau und Immobilien (ABI) beteiligt. Einige personelle Engpässe innerhalb des ABI haben die Bearbeitung der Stellungnahme ungünstig in die Länge gezogen. Zu 2.: Die Schulbauoffensive hat bekanntlich ausschließlich Schulgebäude der Stadt Frankfurt am Main im Fokus. Fragen aus dem Ortsbezirk hätten schneller und zielgerichtet beantwortet werden können, wenn der Gebäudezustand ausschließlich für Schulgebäude beim Magistrat abgefragt worden wäre. Schulgebäude sind als Sonderbauten gem. Hessischer Bauordnung einer regelmäßigen und lückenlosen Zustandserfassung und -bewertung unterworfen. Die Datenlage für Schulen ist aktuell und schnell verfügbar. Zu 3. und 3a.: Die Liegenschaften aus anderen Ortsbezirken wurden fälschlicherweise in den Bericht für den Ortsbezirk 10 aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7555
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37STOB 709.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 274 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Vorläufige Stellungnahme: Zu 1: Die ABG Frankfurt Holding hat mitgeteilt, dass ihr das erwähnte Projekt nicht bekannt war. Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NHW) hat erklärt, dass sie zu dem Projekt zwar im Juli 2024 angefragt wurde. Nach einer internen Prüfung hat sie jedoch kein Angebot abgegeben, da sich die geplante Bebauung für die NHW als nicht geeignet erwiesen hat. Zu den Fragen 2 - 5: Der Magistrat hat zu dem Bauvorhaben bisher lediglich am 13.12.2023 einen positiv beschiedenen Bauvorbescheid für die Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen erteilt. Gegenstand der Prüfung war ausschließlich die Zulässigkeit der Überschreitung der festgesetzten Geschossflächenzahl: Weitere Aspekte wie die Einhaltung der Erhaltungssatzung, die Art der Nutzung und der Wohnungsmix wurden in diesem Verfahren nicht geprüft. Derzeit wird nach Kenntnis des Magistrats die Einreichung eines neuen Bauantrags bzw. einer neuen Bauvoranfrage vorbereitet, die eine vom Bauvorbescheid abweichende Bebauung zum Inhalt haben soll. Eine abschließende Beantwortung dieser Fragen kann erst nach Vorliegen dieser Anträge erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1290
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im OrtsbezirkSTOB 809.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 275 Betreff: Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte für die Mieterinnen und Mieter im Ortsbezirk Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirates zur Kenntnis und teilt die grundsätzliche wohnungspolitische Zielsetzung, die Belastungen insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen abzufedern und die Bezahlbarkeit des Wohnens langfristig zusichern. Die Nassauische Heimstätte Wohnstadt (NHW) verwaltet rund 60.000 Wohnungen, davon etwa 17.000 in Frankfurt. Die Stadt Frankfurt hält eine Beteiligung von 27,28 Prozent und stellt zwei Vertreter im 20-köpfigen Aufsichtsrat, während das Land Hessen mit 61,43 Prozent die Mehrheit besitzt. Die Mietpreisbegrenzung von 2019 bis 2023, die Haushalte mit Bruttoeinkommen bis 63.000 Euro entlastete, wurde nicht verlängert. Die NHW hat Anfang 2025 eine landesweite Mietenstrategie eingeführt, die Steigerungen auf zehn Prozent innerhalb von drei Jahren bzw. maximal 69 Euro monatlich begrenzt. Der Magistrat hat Ende 2025 beschlossen, sich für eine ergänzende Frankfurter Regelung einzusetzen: Mieterhöhungen bei Haushalten mit geringem Einkommen sollen auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt werden. Die steuer- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit geprüft, die Umsetzung steht unter Vorbehalt der Zustimmung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der NHW. Mit der Frankfurter Mietenbegrenzung beabsichtigt der Magistrat Frankfurter Haushalte mit geringem Einkommen gezielt zu entlasten, damit die Mietentwicklung sozial verträglich bleibt. Der Magistrat hat auf einen flächendeckenden und einkommensunabhängigen Mietenstopp für alle Mieter:innen über zehn Jahre aufgrund der Mehrheitsverhältnisse, anders als bei der ABG FRANKFURT HOLDING, nur begrenzt Einfluss, da diese Entscheidungen in die Gesellschafterversammlung fallen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7852
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U-Bahn-Übergang Dornbusch: Sicherheit ist weiterhin notwendigSTOB 909.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 276 Betreff: U-Bahn-Übergang Dornbusch: Sicherheit ist weiterhin notwendig Grundsätzlich gilt, dass die in der Lichtsignalanlage (LSA) integrierte Signalsicherung gewährleistet, dass es unmöglich ist, dass die Fußgängersignale auf "Dunkel" schalten während ein U-Bahn-Signal auf "Freigabe" geschaltet ist. Die Signalsicherung gewährleistet auch, dass die Schaltung der Fußgängersignale auf "Dunkel" erst erfolgt, wenn die U-Bahn die Fußgängerfurt passiert hat, d.h. eine entsprechende Räumzeit der U-Bahn abgelaufen ist. Im Normalfall werden U-Bahnen am Steuergerät der Signalanlage angemeldet und erhalten rechtzeitig ein "Freigabesignal", damit sie ohne Halt in die Haltestelle einfahren können. Technische Störungen oder Störungen im Betriebsablauf können aber dazu führen, dass das Freigabesignal nicht rechtzeitig erfolgen kann. Wie in der beschriebenen Situation kommt die U-Bahn in solchen Fällen aus dem Tunnel, obwohl das Fußgängersignal noch kein Rotsignal zeigt. Die sich nähernde U-Bahn fährt in solchen Fällen jedoch auf ein Sperrsignal zu und muss dann vor dem Überweg anhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7695
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20STOB 809.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 277 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 Der betreffende Bereich befindet sich nicht im Eigentum der ABG FRANKFURT HOLDING. Daher ist sie nicht für die Umgestaltung und Neuorganisation zuständig. Es handelt sich um eine öffentliche Fläche. Der Magistrat ist für die Problematik wiederkehrender illegaler Abfallablagerungen und den damit einhergehenden Gefahren sensibilisiert und versucht dieser mit verschiedenen Maßnahmen zu begegnen. Der Magistrat vertritt die fachliche Einschätzung, dass eine Einhausung nicht zielführend ist. Daher wird von dieser Maßnahme abgesehen. Eine Einhausung würde dazu führen, dass der illegale Sperrmüll neben der eingehausten Box abgelegt wird. Der Sperrmüll befände sich dann noch weiter unter dem Brückenbauwerk (siehe Aufnahme aus dem Geoportal mit blauem Kreuz unten). Darüber hinaus ist die Fläche schlecht geeignet, um sie umzunutzen. Beispielsweise kommen aufgrund der Lage unter dem Brückenbauwerk Glascontainer oder eine Entsiegelung nicht infrage. Auch gibt es keinen bekannten Bedarf an Fahrradständern. Die verantwortlichen Ämter beauftragen bei Meldung sowie Kenntnis von illegalen Abfallablagerungen die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES). Derzeit arbeiten das Amt für Straßenbau und Erschließung und die FES an einer Vereinfachung und somit Beschleunigung dieses Prozesses. Nach Rückmeldung der FES wurden auf der Fläche im Jahr 2023 zehn, im Jahr 2024 sieben und im laufenden Jahr 2025 neun illegale Abfallablagerungen festgestellt und jeweils durch die FES GmbH beseitigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7634
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke HügelstraßeSTOB 1009.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 278 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße Der Anregung wird entsprochen. An der Örtlichkeit sind die Voraussetzungen für mobile Geschwindigkeitskontrollen gegeben. Die Schilderung des Ortbeirates wird durch die Ergebnisse einer vorgenommenen Geschwindigkeitskontrolle bestätigt, weshalb die Örtlichkeit ins ständige Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei aufgenommen wird und weitere Kontrollen erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7753
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern - aktueller SachstandSTOB 809.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 279 Betreff: Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern - aktueller Sachstand Zu 1): Aktuell befindet sich das Gesamtprojekt der ABG Frankfurt Holding in der Vorentwurfsplanung Lp2 gem. HOAI 2021. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5166 (M 112) - Grundlagenbeschluss - wurden der ABG Frankfurt Holding alle Bedarfe der geplanten musealen Fläche um die in situ zu erhaltenen Befunde sowie den geborgenen Holzkeller kommuniziert. Derzeit läuft ein konstruktiver Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Fachämtern und der ABG Frankfurt Holding, der den Inhalt des Grundlagenbeschlusses in einen Bauantrag übertragen soll. Es wird ferner geprüft, ob bei dem Bauprojekt, dessen alleinige Bauherrschaft bei der ABG Frankfurt Holding liegt, eine Bau- und Finanzierungsvorlage notwendig ist oder der gefasste Grundlagenbeschluss für die Umsetzung genügt. Der Magistrat wird in der Sache erneut berichten, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind. Zu 2): Wie in 1) ausgeführt, sind die entsprechenden Abstimmungen noch nicht abgeschlossen, weswegen hierzu noch nicht abschließend Stellung genommen werden kann. Der Magistrat ist auf der Grundlage der Abstimmungen aber sehr zuversichtlich, mit der Einreichung des Bauantrags durch die ABG Frankfurt Holding eine museale Fläche präsentieren zu können, die sogar eine noch bessere Vermittlung und Zugänglichkeit der Befunde ermöglicht, als der dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 112 als Anlage beigefügte, durch den Bauherrn beauftragte Entwurf des Architekturbüros erwarten ließ. Zu 3): Das Denkmalamt hat sämtliche bei der letzten Grabung geborgenen Eisenfunde dem Archäologischen Museum übergeben, wo sie restauratorisch erschlossen werden. Der Holzkeller wurde entsalzt und danach zur Festigung mit einer Flüssigkeit getränkt und bei einem Pressetermin in 2024 im Depot des Archäologischen Museums in restaurierter Form erstmals gezeigt. Die digitale Erfassung der Befunde unter den Schutzbauten 1 und 2 steht noch aus. Ein Erhalt der Befunde ist entsprechend dem von den Stadtverordneten getroffenen Grundlagenbeschluss nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.10.2025, V 1300
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark NiddatalSTOB 709.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 280 Betreff: Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal Der Magistrat erkennt die hohe Bedeutung der Wegeverbindung durch den Volkspark Niddatal als zentrale Achse für den Fuß- und Radverkehr an. Der aktuelle Zustand des auf dem Damm verlaufenden Abschnitts entspricht nicht den angestrebten Qualitätsstandards für eine komfortable und sichere Nutzung. Zur Umsetzung einer dauerhaften Verbesserung nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: 1. Ganzheitlicher Sanierungsansatz statt punktueller Reparaturen Die Prüfung durch die Fachabteilung hat ergeben, dass eine kurzfristige, punktuelle Mängelbeseitigung der aktuellen Oberfläche zum jetzigen Zeitpunkt weder nachhaltig noch wirtschaftlich wäre. Da die unzureichende Wegebreite auf dem Dammabschnitt die Hauptursache für die schnelle Abnutzung und das Heraustreten von grobem Schotter ist, würden isolierte Instandsetzungsmaßnahmen ohne Anpassung des Wegkörpers in kürzester Zeit zu erneuten Schäden führen. Aus dem Grund wird von einer provisorischen Instandsetzung abgesehen und stattdessen eine ganzheitliche, fachgerechte Erneuerung angestrebt. 2. Prüfung der Wegeverbreiterung und naturschutzrechtliche Abstimmung Um den Weg dauerhaft in einen Zustand zu versetzen, der den Anforderungen des gemeinsamen Fuß- und Radverkehrs gerecht wird, ist eine Verbreiterung des Weges über das bisherige Maß hinaus technisch sinnvoll. Da sich dieser Bereich jedoch im Landschaftsschutzgebiet befindet, sind hierfür zwingend ökologische Auflagen und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. 3. Aktueller Stand und weiteres Vorgehen Die hierfür erforderlichen Abstimmungen innerhalb des Magistrates wurden bereits eingeleitet. Ziel ist es, eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl den Anforderungen des Naturschutzes als auch den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmenden entspricht. Sobald die fachbehördlichen Prüfungen abgeschlossen sind und Klarheit über die zulässige Ausbauvariante besteht, wird der Magistrat dem Ortsbeirat über die geplanten Maßnahmen und den Zeitplan für die bauliche Umsetzung berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7522
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schutz der Pflanzenwelt in den Rödelheimer ParksSTOB 709.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 281 Betreff: Schutz der Pflanzenwelt in den Rödelheimer Parks Die städtischen Grünanlagen werden so gestaltet, dass nur eine minimale Anzahl an Schildern aufgestellt wird, um einen "Schilderwald" zu vermeiden und die natürliche Ästhetik der Parks zu wahren. Schilder dienen zwar der Information, können jedoch nur bedingt verhindern, dass geschützte Bereiche betreten werden, insbesondere bei einer so vielfältigen Zielgruppe. Die Regelungen zum Schutz von Grünanlagen sind in der Grünanlagensatzung verankert. Zudem wird die übliche Beschilderung für Grün- und Parkanlagen angewendet, um die notwendigen Hinweise zu geben. Die in enger Abstimmung mit dem Umweltamt agierenden NaturLots:innen sind grundsätzlich interessiert und bereit, zum Schutz der Pflanzenwelt und Biotope in den Rödelheimer Parks schon in der Saison 2026 Naturführungen anzubieten. Das Umweltamt wird diese Führungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit publik machen und den Ortsbeirat gesondert informieren. Zur Konzipierung dieser Angebote wird das Umweltamt Kontakte zu ortskundigen Personen im Ortsbezirk 7 aufbauen, um deren Vor-Ort-Expertise mit den naturschutzfachlichen und auf den Schutz der Biotope zielenden Inhalten der Führungen zu koppeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6796
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichernSTOB 709.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 282 Betreff: Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern Die Schulen wurden zum Schuljahr 2024/2025 in Betrieb genommen. Die geforderten pauschalen Einrichtungen von Zebrastreifen sind nicht sinnvoll, da diese von den Schüler:innen gar nicht genutzt werden. Bei einem Schulwegtermin am 14.02.2025 wurde folgender Schulweg besprochen: Die Kinder erreichen den Industriehof an gleichnamiger U-Bahn Haltestelle, queren die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße signalgeregelt und setzen ihren Weg über den südlichen Gehweg der Insterburger Straße fort. Der Schulweg führt weiter über den östlichen Gehweg der Elisabeth-Norgall-Straße, mit Querung der Trakehner Straße und dann Querung der Elisabeth-Norgall-Straße. Über den südlichen Gehweg der Trakehner Straße läuft der Schulweg über die östliche Elbinger Straße zum Schuleingang. Ein Fußgängerüberweg über den östlichen Arm der Trakehner Straße, wie beim Ortstermin am 14.02.25 in Aussicht gestellt, wurde im Juli angeordnet. Eine zusätzliche Querungshilfe über die Elisabeth-Norgall-Straße wurde am 29.10.25 angeordnet. Die Umsetzung dieser Anordnungen wird priorisiert. Entlang des abgestimmten Schulwegs wurden bei dem Schulwegtermin keine Defizite hinsichtlich der Beleuchtungssituation an den relevanten Kreuzungen festgestellt. Unabhängig davon werden sich mit der Umsetzung des angeordneten Fußgängerüberwegs, der entsprechend den geltenden Vorgaben beleuchtet ausgeführt wird, Sicht- und Sicherheitsverhältnisse verbessern. Die Gehölzflächen an den Fußgängerüberwegen sind im Rahmen der Verkehrssicherung zurückgeschnitten worden. Im Rahmen des Schulwegtermins haben sich alle beteiligten Stellen einvernehmlich auf einen Schulweg verständigt. Dieser Schulweg bildet die Grundlage für die derzeit eingeleiteten und geplanten Verbesserungsmaßnahmen und ist nach aktueller Bewertung geeignet, den bestehenden Bedarfen gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein Erfordernis für die Einrichtung eines zusätzlichen Schulwegs. Mit den kommenden Jahrgängen sowie durch die Inbetriebnahme einer weiteren Schule wird jedoch eine Weiterentwicklung der Schulwegsituation erwartet. Der Magistrat steht daher bereits seit einiger Zeit in enger Abstimmung mit allen Beteiligten. In diesem Zusammenhang ist ein Vor-Ort-Termin unter Beteiligung der zuständigen Dezernate sowie der Fachämter vorgesehen, zu dem, neben den Schulleitungen und den Elternbeiräten, auch der Ortsbeirat eingeladen wird. In diesem Termin wird darüber informiert, welche Maßnahmen bereits angestoßen wurden, welche Schritte aktuell noch geprüft werden und wie der Magistrat die weiteren Handlungsmöglichkeiten einschätzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6967
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kurze S-Bahn-Anbindung für das Schönhofviertel ermöglichenSTOB 709.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 283 Betreff: Kurze S-Bahn-Anbindung für das Schönhofviertel ermöglichen Zu 1. bis 3.: Wegen des Bahnbetriebs stimmt die Deutsche Bahn (DB) einer ebenerdigen Querung der Gleise für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr zwischen der Brigitte-Frauendorfer-Straße und der Kreuznacher Straße/Galvanistraße über das Gelände des DB-Stellwerks nicht zu. Des Weiteren ist ein Umbau der Diensttreppe für städtische Belange, wie Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum, illusorisch. Der Zugang zum Bahnsteig wurde von der DB lediglich für Bahnbedienstete und die Mitarbeitenden von Siemens vereinbart und ist heute gesperrt. Zu 4.: Die im B-Plan 834 geplante Unterführung in der Achse des Birkenwegs (Durchstich zur Straßenbahnhaltestelle An der Dammheide) befindet sich in Vorbereitung. Auf Grund von Grundwasserproblematiken und verfügbaren Rampenlängen prüft die Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) aktuell eine Variante als reine Geh-/Radwegunterführung. Ein Ergebnis und die Entscheidung stehen für 2026 an. Die Maßnahme "S-Bahn-Station Ludwig-Landmann-Straße (S3/S4/S5)" (Lage der Station östlich der Ludwig-Landmann-Straße) wurde im Rahmen des GVP-Schiene 2035+ untersucht. Für die Maßnahme wurde ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von über 1,0 berechnet und sie daher zur Weiterverfolgung und Aufnahme in den GVP-Schiene 2035+ empfohlen: Zum aktuellen Sachstand übersteigt der Nutzen die Kosten und es gibt eine Aussicht auf Förderwürdigkeit. Die Maßnahme verbessert die ÖPNV-Erreichbarkeit des Schönhof-Areals, insbesondere durch schnelle Direktverbindungen in die Innenstadt und zum Hauptbahnhof. Über die Umsteigeverknüpfungen werden nahezu alle Ziele im Stadtgebiet wesentlich schneller und leichter erreichbar werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Infrastrukturinvestitionen auf Basis der GVP-Schiene-Einheitskostensätze berechnet wurden und unter der Annahme einfacher Bedingungen auf der freien Strecke außerorts und ohne Folgewirkungen an anderer Stelle gelten. Die Errichtung könnte wesentlich höhere Investitionen an der Station und deren Umfeld sowie an eingleisigen Abschnitten von S-Bahn-Außenästen nach Usingen, Kronberg und Bad Soden erfordern. Darüber hinaus sind Kostensteigerungen durch gegebenenfalls zusätzlichen Fahrzeug- und Personalbedarf aufgrund verlängerter Fahrzeiten und veränderter Fahrplanlagen der S-Bahn sowie weitere Infrastrukturinvestitionen im S-Bahn-Netz möglich. Diese möglichen indirekten Auswirkungen konnten im Rahmen des GVP-Schiene 2035+ nicht überprüft werden und sind in folgenden Planungsschritten zu klären. Durch gesteigerte Investitions- und Betriebskosten könnte sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis also maßgeblich verschlechtern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7269
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mögliche Einzelhandelsstandorte im „Zentrum“ von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen VerbrauchermarktSTOB 1409.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 284 Betreff: Mögliche Einzelhandelsstandorte im "Zentrum" von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Verbrauchermarkt Die wesentlichen Potentialstandorte sind dem Ortsbeirat bekannt, da die Potentialflächen im Rahmen vorausgegangener Gespräche im Jahr 2024 behandelt und besprochen wurden. Eine Besichtigung der innerörtlichen Grundstücke ist dem Ortsbeirat jederzeit eigenständig möglich und bedarf nach Auffassung des Magistrats daher keiner Führung vor Ort. Diesbezüglich können liegenschaftsbezogene Informationen, sofern diese nicht dem Datenschutz unterliegen, im öffentlichen Planauskunftssystem (PLAN AS) des Stadtplanungsamtes und im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main aufgefunden werden. In diesem Zusammenhang ist der Magistrat nicht befugt, eigentumsrechtliche und grundstücksbezogene Informationen zu veröffentlichen. Gerne können im nächsten Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt weitere Optionen zur Ansiedlung von Einzelhandel in Harheim erörtert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7703
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der BahnlinieSTOB 609.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 285 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie Zu 1. und 2.: Die geforderten Maßnahmen werden abgelehnt: Die in Rede stehenden und in der Bürger:inneninformationsveranstaltung vorgestellten Maßnahmen wurden bereits am 06.10.25, also vor der Antragsstellung des Ortsbeirats, angeordnet. Sie dulden aufgrund der Gefahrensituation am Bahnübergang Elektronstraße keinen Aufschub. Dies wurde auch bei der Informationsveranstaltung so angekündigt. Zu 3.: Die Wirkung der Maßnahmen wird regelmäßig in Augenschein genommen und überprüft. Die angeordnete Maßnahme zur Vermeidung des Rückstaus auf dem Bahnübergang zeigte nach Feststellung des Amtes sofortige Wirkung. Sollten weitere Maßnahmen bzw. Nachjustierungen erforderlich sein, wird das Straßenverkehrsamt den Ortsbeirat vorab informieren. Zu 4.: Neben der Bürger:inneninformationsveranstaltung wird über die Verkehrsführungsänderung per Presseinformation und Anwohner:inneninformation informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7507
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radbügel für das Familienzentrum Monikahaus im GallusSTOB 109.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 286 Betreff: Radbügel für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus Der Magistrat entspricht der Anregung. Auf zwei Parkplätzen in Höhe Kriegkstraße 34-36 werden acht Radbügel (16 Einstellungen) geschaffen. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7571
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radbügel am Standort „Pax & People“STOB 109.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 287 Betreff: Radbügel am Standort "Pax & People" Der Magistrat entspricht der Anregung und wird diese voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7576
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wohnungen im Ortsbezirk 6STOB 609.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 288 Betreff: Wohnungen im Ortsbezirk 6 Zu 1.: Die städtischen Ämter und Betriebe verwalten insgesamt etwa 8716 Wohnungen im Ortsbezirk 6. Davon liegen in Griesheim 1864, in Höchst 934, in Nied 1852, in Schwanheim 2457, in Sindlingen 304, in Sossenheim 72, in Unterliederbach 948 und in Zeilsheim 285 Wohnungen. Zu 2. und 3.: Aktuell stehen etwa 50 Wohnungen leer. Diese Zahl variiert sehr stark, da hierbei viele Wohnungen erfasst wurden, die in einer Anschlussvermietung stehen. Nur wenige Wohnungen befinden sich aufgrund einer umfangreichen und zeitintensiven Sanierungsmaßnahme über längere Zeit im Leerstand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1142
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenSTOB 609.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 289 Betreff: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen Sowohl der Erwerb als auch eine dauerhafte Anmietung der Fläche Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee zur temporären Nutzung als Festplatz wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll. Darüber hinaus ist die Realisierung eines Festplatzes auf dem Areal grundsätzlich rechtlich nicht zulässig. Die in Rede stehende Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach, das zurzeit aufgrund der Seveso-Thematik ruht. Das Areal befindet sich innerhalb eines ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands zu Störfallbetrieben, die sich im Industriepark befinden. Daher ist eine Nutzung als Festplatz planungsrechtlich ausgeschlossen. Ein Erwerb oder eine dauerhafte Anmietung der Fläche wird daher vom Magistrat nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7502
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreier Zugang zum 3. PolizeirevierSTOB 309.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 290 Betreff: Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier Die in der Anregung beschriebenen baulichen Gegebenheiten befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Für die Herstellung barrierefreier Zugänge sowie für die Anordnung und Änderung der Beschilderung auf dem betreffenden Grundstück ist der Magistrat daher nicht zuständig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7869
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und AusbauSTOB 109.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 291 Betreff: Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und Ausbau Der Magistrat verweist zu den Fragen auf die Stellungnahme ST 1613 des Magistrats vom 18.07.2022 und den Bericht B 292 des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 29.07.2024. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und den Bundesländern ein nationales Schutzraumkonzept. Das Schutzraumkonzept wird dann u. a. auch über einen Kriterienkatalog für Schutzräume verfügen, der die angesprochenen Eigenschaften wie Beschaffenheit, Kapazität, Ausstattung und Schutzprofil beschreiben wird. Die Veröffentlichung des nationalen Schutzraumkonzepts wurde für das Jahr 2026 angekündigt. Der Magistrat verweist parallel auf die Informationsbroschüre "Vorsorgen für Krisen und Katastrophen" des BBK. Der Ratgeber enthält u. a. Informationen zum physischen Schutz und zu weiterführenden eigenverantwortlichen Maßnahmen zur persönlichen Resilienz. Die Broschüre mit den Handlungsempfehlungen kann heruntergeladen werden unter dem Link: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergeri nformationen/Ratgeber/BBK-Vorsorgen-fuer-Krisen-und-Katastrophen.pdf?__blob=publ icationFile&v=41 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1323
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schließung der Filiale der Postbank auf dem RohmerplatzSTOB 209.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 292 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Die Postbank ist Teil der Deutsche Bank AG und bietet in deren Filialen neben eigenen Finanzdienstleistungen auch postalische Dienste an. Nach eigenen Angaben überprüft die Postbank ihr Vertriebsnetz fortlaufend auf Grundlage des Kundenverhaltens. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ist seit Längerem eine deutliche Veränderung im Nutzungsverhalten festzustellen: Mobile und Online-Angebote werden zunehmend von allen Altersgruppen genutzt. Dies betrifft sowohl das klassische Online-Banking als auch den digitalen Abschluss von Produkten wie Ratenkrediten sowie ergänzende Angebote, etwa die virtuelle Beratung. Infolge dieser Entwicklung sinkt die Nachfrage nach stationären Angeboten in den Filialen. Der Magistrat zeigt Verständnis für die mit der Schließung der Postbank-Filiale am Rohmerplatz sowie weiterer Filialen und der Einstellung von Postbank-Dienstleistungen in Partner- oder Agenturfilialen (z. B. Kiosken) verbundenen Einschränkungen für die Bevölkerung. Besonders betroffen sind mobilitätseingeschränkte sowie digital weniger angebundene Kundinnen und Kunden. Ferner teilt der Magistrat die Einschätzung des Ortsbeirats, dass ein niedrigschwelliger Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Personen mit geringer digitaler Kompetenz, einen wesentlichen Bestandteil der Daseinsvorsorge darstellt. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Entscheidungen über Erhalt, Verlagerung oder Schließung von Postbank-Standorten in die unternehmerische Verantwortung der Deutsche Bank AG fallen und von der Stadt Frankfurt am Main rechtlich nicht beeinflusst werden können. Unabhängig davon, ist die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen ihrer Möglichkeiten um eine angemessene Versorgung mit postalischen Dienstleistungen bemüht, sucht den Austausch mit den verantwortlichen Stellen und hat dem Unternehmen gegenüber zu den Schließungen kritisch Stellung genommen. Postbank-Kundinnen und -Kunden können persönliche Beratung flexibel per Video oder Telefon über das Regionale Beratungscenter erhalten (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-15 Uhr). Das Angebot umfasst das gesamte Produktportfolio und ist online terminierbar. Zusätzlich ist Bargeldabhebung und -einzahlung über den Bargeld-Code in der Postbank-App an rund 12.500 Standorten möglich - auch ohne Einkauf. In Frankfurt-Bockenheim stehen mehrere Supermärkte und Drogerien zur Verfügung. Hier ist Cashback beim Einkauf in ausgewählten Märkten möglich. Kostenlose Bargeldabhebung ist außerdem am Cash-Group-Geldautomaten der Deutschen Bank, Theodor-Heuss-Allee 72, möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7649
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ankauf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28STOB 309.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 293 Betreff: Ankauf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Dem Magistrat ist derzeit kein Veräußerungsinteresse der Eigentümer der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26-28 bekannt. Vor diesem Hintergrund besteht aktuell keine Grundlage für weitergehende Prüfungen eines Ankaufs durch die Stadt Frankfurt am Main oder durch städtische Gesellschaften wie die ABG Frankfurt Holding, den Liegenschaftsfonds oder die KEG. Sollte die Eigentümerin zukünftig ein Veräußerungsinteresse anzeigen oder dem Magistrat eine entsprechende Information bekannt werden, wird der Magistrat in geeigneter Weise auf die Eigentümerin zugehen und in diesem Zusammenhang auch die Einbeziehung der genannten Akteure sowie die Wirtschaftlichkeit eines möglichen Erwerbs prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6075
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der BaumaßnahmeSTOB 109.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 294 Betreff: Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme Die Wiederherstellung des beschriebenen Weges sowie das Einsetzen der gewünschten Poller wurde bereits umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6545
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Überdachte Bushaltestelle „Messeparkhaus“OFOB 208.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1372/2 Betreff: Überdachte Bushaltestelle "Messeparkhaus" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten überdachte Wartebereiche an der Haltestelle Messeparkhaus beidseits zu errichten. Begründung: Die Haltestelle am Messeparkhaus wird mit wachsender Anwohnerschaft zunehmend von mehr Personen genutzt. Überdachte Wartebereiche bieten den Fahrgästen zuverlässigen Schutz vor Regen und Wind und verbessern den Komfort erheblich - insbesondere, da hier zudem oft längere Wartezeiten durch erhöhtes Verkehrsaufkommen entstehen. Ein witterungsgeschützter Bereich steigert die Aufenthaltsqualität und fördert die Nutzung des ÖPNV. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8221 2026 Die Vorlage OF 1372/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Spielplatz im Alten Rebstockpark parallel zur Bebauung planenOFOB 208.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1373/2 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark parallel zur Bebauung planen Vorgang: OM 3321/22 OBR 2; ST 2032/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wie in der ST 2032 vom 06.10.2023 angekündigt, das Thema Spielplatz im Alten Rebstockpark wieder aufzugreifen. Der Ortsbeirat und der Kinderbeauftragte sollten in die Planung einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass die Planungen am Römerhof sich konkretisieren. Der zu erwartende Zuzug von Kindern, aber auch Jugendlichen, sollte, wie 2023 avisiert, Anlass bieten, die Planung eines Spiel- /Bolzplatzes wieder aufzugreifen. Aufgrund der Nähe zum Feldbahnmuseum, das ein beliebtes Ausflugsziel für Familien bietet, empfiehlt der Ortsbeirat, auch das Museum einzubeziehen. Es dient zur Kenntnis, dass ein Mitglied des Museumsvorstands der Antragstellerin gegenüber, Interesse an einem Spielplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zum Museum geäußert hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8205 2026 Die Vorlage OF 1373/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anwohnende der Jordanstraße vor Lärm und Licht schützenOFOB 208.02.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1374/2 Betreff: Anwohnende der Jordanstraße vor Lärm und Licht schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kioske in der Jordanstraße in einer temporär verstärkten Kontrollphase regelmäßig, engmaschig und anlassunabhängig zu überprüfen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass: - nach 22 Uhr keinerlei Außenbestuhlung mehr im öffentlichen Straßenraum steht, - die Betreiber ihre Gäste aktiv zur Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten anhalten und bei Verstößen einschreiten und einen Aufenthalt auf dem Gehweg vor den Kiosken nach 22 Uhr unterbinden und - durch die Beleuchtung der Kioske keine unzumutbare Lichtbelästigung der Nachbarschaft entsteht. Der Magistrat wird aufgefordert, bei weiterhin fortlaufenden Verstößen, die zur Verfügung stehenden ordnungsrechtlichen Mittel anzuwenden und zu prüfen, ob die Genehmigung zum Betreiben einer Außengastronomie entzogen werden kann. Ebenso wird der Magistrat aufgefordert, auf die ABG Frankfurt Holding als Eigentümerin hinzuwirken, den Zugang zum Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 dauerhaft durch ein verschließbares Tor dauerhaft zu sichern. Begründung: Die erwähnte Wohngegend gilt als Hotspot für nächtliche Lärmbelästigung. Anwohnende berichten mehrfach gegenüber dem Ortsbeirat von nächtlichem rücksichtslosem Verhalten. Die Zustände sind ebenfalls polizeibekannt. So stellt die Landespolizei gegenüber der Frankfurter Rundschau fest: "Im Bereich rund um den Kiosk waren wir im letzten halben Jahr mehrfach anlassbezogen wegen Ruhestörung im Einsatz.". Auch die Stadtpolizei spricht in selbigem Artikel von mehreren Beschwerden wegen Lärmbelästigung in den vergangenen Monaten. Zusätzlich führt die intensive Außenbeleuchtung der Kioske zu erheblichen Beeinträchtigungen, insbesondere durch dauerhaft eingeschaltete, direkt in Wohnräume abstrahlende Beleuchtung. Der ungesicherte Innenhof der benannten Liegenschaft wird ebenfalls zum nächtlichen Verweilen und Lärmen genutzt. Der Einbau eines verschließbaren Tores stellt ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel dar, um dieses Treiben wirksam zu unterbinden und die Nachtruhe der Anwohnenden wiederherzustellen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 18 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 1374/2 punktweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8206 2026 Die Vorlage OF 1374/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Punkt 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) Punkt 3.: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte stärken und in einem lebendigen KulturcampusKonzept weiterentwickeln!OFOB 208.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1375/2 Betreff: Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte stärken und in einem lebendigen Kulturcampus-Konzept weiterentwickeln! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Magistrat die Situation und Perspektive des Wochenmarktes an der Bockenheimer Warte einschätzt, nachdem mehrere alteingesessene Marktbeschicker sich vom Wochenmarkt zurückziehen und ihre Waren ab 2026 nicht mehr auf dem beliebten Wochenmarkt anbieten werden. Insbesondere ist die Frage von Interesse, ob neue Marktstände die entstehende Angebotslücke füllen werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu einer aktiven städtischen Förderung der Zukunftsperspektive des Bockenheimer Wochenmarktes vorzulegen. Hierzu wird insbesondere angeregt: 1. Die Stadt Frankfurt sollte den Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte als Teil des Kulturcampus-Konzepts verstehen und entsprechend gezielter und aktiver als bislang bewerben. Denkbar wäre u.a. eine gezielte Plakatkampagne in den Stadtteilen Bockenheim und Westend. 2. Eine Kooperation des Wochenmarkts an der Bockenheimer Warte mit der SCHIRN sowie anderen Kultureinrichtungen am Bockenheimer Campus könnte Synergien schaffen. 3. Die Stadt Frankfurt sollte aktiv potenzielle neue Marktstände für den Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte ansprechen und den Einstieg neuer Marktbeschicker bzw. / -händler durch Anreize erleichtern. 4. Die Standgebühren des jeweiligen Wochenmarktes in Frankfurt sind so zu gestalteten bzw. zu flexibilisieren, dass diese sich umsatzabhängig an der tatsächlichen wirtschaftlichen Auskömmlichkeit des einzelnen Marktstandes orientieren können - anstatt diese lediglich pauschal nach Quadradmeter und Stadtlage zu erheben. 5. Das Konzept zur Zukunftsperspektive des Bockenheimer Wochenmarktes sollte mit allen Beteiligten - Händlern und Händlerinnen, Anwohnerschaft, Ortsbeirat und Verwaltung - erarbeitet werden, um gemeinsam Ideen einzubringen und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Begründung: Im Gespräch mit den Marktbeschickern werden die aktuellen Herausforderungen deutlich: Der zeitliche Aufwand für den Betrieb eines Marktstandes rentiert sich zunehmend nicht mehr, da die Umsätze sinken, und Personal immer schwerer zu finden ist. Der Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte ist seit über 35 Jahren fester Bestandteil unseres Stadtteils. Jeden Donnerstag verwandelt er den Platz in einen lebendigen Treffpunkt, wo Menschen aus der Nachbarschaft bei frischem Obst und Gemüse, Back- und Fleischwaren und bei einem Glas Wein ins Gespräch kommen. Hier begegnen sich Jung und Alt, Studierende und Familien, Alteingesessene und Neubockenheimer - der Markt ist gelebte Stadtteilkultur. Umso besorgniserregender ist die Nachricht, dass zum Jahreswechsel drei von etwa einem Dutzend Ständen den Markt verlassen werden: eine Metzgerei, ein Gemüsestand und ein Bäcker. Diese Händlerinnen und Händler haben teils seit Jahrzehnten bei Wind und Wetter mit bester Laune und großem Engagement für Qualität und faire Preise gesorgt. Ihr Weggang ist nicht nur ein wirtschaftlicher, sondern vor allem ein kultureller und sozialer Verlust für Bockenheim. In der weiteren Perspektive muss bei der weiteren Umgestaltung des Geländes am Campus Bockenheim auch der Bockenheimer Wochenmarkt mitgedacht werden. Und zwar in Hinblick auf den Bestand des Wochenmarktes in etwaigen Bau- und Umbauphasen sowie auch infrastrukturellen Verbesserungen für den Wochenmarkt (Strom- und Wasser- und Abwasserleitungen). Diese Punkte wird der Ortsbeirat u.a. aufgreifen, wenn eine konkrete Umsetzungsplanung für den Kulturcampus ansteht. Bockenheim befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Mit dem Wegzug der Universität ins Westend hat der Stadtteil einen wichtigen Frequenzbringer verloren. Gleichzeitig bietet die Entwicklung des Kulturcampus' neue Chancen: Die SCHRIN hat gerade in der ehemaligen Dondorf-Druckerei ihre Türen geöffnet und zeigt, wie kulturelle Belebung gelingen kann. Soweit mit der Perspektive eines Kulturcampus Bockenheim neue - nunmehr lebendige- Impulse gesetzt werden - muss der Wochenmarkt am selben Ort als gewachsener Stadtteiltreffpunkt fraglos erhalten und gestärkt werden. Notwendig wird auch sein durch gezielte Werbung wieder neue Kundschaft aus den benachbarten Stadtteilen für den Bockenheimer Wochenmarkt zu erschließen. Daher die Forderung nach einem erneuerten Konzept für den Bockenheimer Wochenmarkt am entstehenden Kulturcampus! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 1375/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8207 2026 Die Vorlage OF 1375/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 5. nach dem Wort "Verwaltung" der Wortlaut "(u. a. die HFM - Managementgesellschaft für Hafen und Markt)" eingefügt wird. Weiterhin wird Ziffer 6. mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Bei der weiteren Beplanung des Kulturcampus sollten zudem die Belange des Bockenheimer Wochenmarktes mitgedacht werden. Insbesondere im Hinblick auf den Bestand des Wochenmarktes in etwaigen Bau- und Umbauphasen sowie auch infrastrukturellen Verbesserungen für den Wochenmarkt (Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen)." In der Begründung wird zudem der Wortlaut "von etwa einem Dutzend" ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 3. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, 1 CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 6.: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 Linke
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Pkw-Parken auf dem ehemaligen Parkplatz des Kaufhauses Woolworth (Zugang Juliusstraße) wieder möglich?OFOB 208.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1376/2 Betreff: Pkw-Parken auf dem ehemaligen Parkplatz des Kaufhauses Woolworth (Zugang Juliusstraße) wieder möglich? Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 164, zu prüfen und zu berichten, a) ob -soweit der private Eigentümer derzeit keine Fortführung der Wohnbauplanungen beabsichtigt (ST 164 vom 16.01.2026)- der ehemalige Parkplatz des Kaufhaus Woolworth (Zugang Juliusstraße) mittel- oder kurzfristig den PKW-Parkraum in Bockenheim sinnvoll ergänzen könnte, b) ob der Eigentümer des ehemaliges Parkplatzes des Kaufhaus Woolworth das PKW-Parken auf dem Grundstück, das seit einiger Zeit frei zugänglich ist, bis auf weiteres duldet, und c) ob die Stadt Frankfurt, falls der Eigentümer das PKW-Parken auf dem Grundstück bis auf weiteres duldet, diese zwischenzeitliche Nutzung durch geeignete Maßnahmen nach Absprache mit dem Eigentümer unterstützen möchte. Begründung: Der PKW-Parkraum in Bockenheim ist chronisch zu knapp. Dies gilt insbesondere auch in den Abendstunden für die Anwohnerinnen und Anwohner, die einen PKW-Parkplatz suchen. Ggf. lässt sich die über die seit Jahren brachliegende Fläche des ehemaligen Parkplatzes des Kaufhaus Woolworth (Zugang Juliusstraße) eine sinnvolle Zwischennutzung als PKW-Parkraum herbeiführen. Dies gilt insbesondere soweit der private Eigentümer derzeit keine Fortführung der Wohnbauplanungen beabsichtigen sollte. Das Gelände des ehemaligen Parkplatzes ist seit längerem durch offene Tore frei zugänglich. Unklar allerdings, ob der Eigentümer es duldet, wenn auf seinem Grundstück geparkt wird. Daher wäre es wünschenswert, wenn der Eigentümer sich hierzu äußern möge Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 1376/2 punktweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8208 2026 Die Vorlage OF 1376/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Punkte a) und b) GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Punkt c) CDU, SPD und FDP gegen 4 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst - Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfenOFOB 608.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1444/6 Betreff: Höchst - Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfen der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die Schulen IGS West, IGS 15 und Helene-Lange-Schule im Rahmen des innovativen Projektes "Schulstraße" zur Befragung von 180 schulischen Einrichtungen Ende Dezember 2024 eingeladen wurden, welche im Auftrag des Straßenverkehrsamtes der Stadt Frankfurt durchgeführt wurden. Ziel der Befragung war es, geeignete Schulstandorte zu finden, die sich für Konzeption und Umsetzung einer Schulstraße eignen. Ob die Schulen an dieser Befragung teilgenommen haben und mit welchem Ergebnis die Kriterien zur Auswahl von Schulen erfüllt werden können. zu prüfen und berichten, ob auch vor Ablauf des Pilotversuchs, dessen Evaluation bis Oktober 2026 erfolgen soll, eine Schulstraße an der Palleskestraße eingerichtet werden kann. Falls die Evaluation abgewartet werden soll, schon vorbereitende Prüfungen zur Erfüllung der erforderlichen Kriterien durchgeführt werden können. Wie sich die jetzt schon kritische Verkehrssituation verschärft, wenn 2028 in der Pallekestraße eine Ausweichschule errichtet wird. Dies bringt zusätzlich Bauverkehr, Pendelbusverkehr für die Schüler und Schülerinnen und zusätzlicher Verkehr durch das Personal dieser 4. Schule. Ob jetzt schon im Bereich der Kurmainzer Straße "Kiss und go"- Halteplätze eingeführt werden können, zum Beispiel mit einem Hinweisschild, das auf die Durchfahrtmöglichkeit am Parkplatz gegenüber des Gebäudes Kurmainzer Straße 6. (nebenstehendes Bild aus google maps) Als Teillösung eine Schranke zum Lehrer-Parkplatz der IGS 15 angebracht werden kann, die verhindert, dass Autos der KFZ-Reparaturbetriebe in der Nachbarschaft dort abgestellt werden oder Eltern die Lehrerparkplätze blockieren. Begründung: Die 3 Schulen haben die prekären und gefährlichen Verkehrssituationen im Rahmen der Schulwegsicherung am 6.2.2026 geschildert. Schülerinnen ins Schüler, die zu Fuß oder mit dem Rad ihre Schulen erreichen wollen, werden durch "Elterntaxis" und deren Wendemanöver gefährdet. Zudem blockiert der zusätzliche Verkehr durch "Elterntaxis" in den engen Straßen die ausfahrenden FES-Fahrzeuge, den Anlieferverkehr zum Domicil, ggf. ein Ausrücken der freiwilligen Feuerwehr, die Lehrer und Anwohner. Die Fragen zur Einführung einer Schulstraße konnten in diesem Termin nicht geklärt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8150 2026 Die Vorlage OF 1444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Spielgeräte im Graubnerpark wieder aufbauenOFOB 608.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1464/6 Betreff: Unterliederbach: Spielgeräte im Graubnerpark wieder aufbauen Vorgang: V 629/23 OBR 6; ST 1233/23 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Graubnerpark abgebauten Spielgeräte zeitnah noch in diesem Jahr 2026 an gleicher oder anderer geeigneter Stelle wieder aufzubauen bzw. durch neue, adäquate Spielgeräte zu ersetzen; 2. dem Ortsbeirat darzulegen, weshalb Spielgeräte im Graubnerpark abgebaut wurden; 3. verbindlich darzustellen, welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Sicherstellung eines attraktiven und altersgerechten Spielangebotes im Graubnerpark vorgesehen sind, nachdem eine grundhafte Neugestaltung derzeit ausdrücklich nicht geplant ist; 4. darzulegen, weshalb trotz der seit Jahren bekannten Situation und wiederholter Hinweise des Ortsbeirats bislang keine nachhaltige Lösung für den Spielplatz im Graubnerpark umgesetzt wurde. Begründung: Bereits seit 2019 weist der Ortsbeirat 6 darauf hin, dass der Spielplatz im Graubnerpark dringend einer Neugestaltung bedarf. Zur Unterstützung wurden zusätzlich 10.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget für Sofortmaßnahmen bereitgestellt. Gleichwohl ist bis heute keine nachhaltige Verbesserung des Spielangebotes erfolgt. In der Stellungnahme des Magistrats ST 1233/2023 wurde ausgeführt, dass im Jahr 2023 zwar 30.000 Euro für die Verbesserung des Spielangebotes zur Verfügung standen, eine grundhafte Erneuerung jedoch nicht geplant sei und es daher auch keine Vorstellung im Ortsbeirat geben werde. Die langfristige Perspektive des Spielplatzes blieb damit offen. Unabhängig davon ist inzwischen festzustellen, dass Spielgeräte im Graubnerpark abgebaut wurden, ohne dass an gleicher oder anderer Stelle Ersatz geschaffen wurde. Dies führt zu einer weiteren Verschlechterung des Spielangebotes und ist für die Familien im Stadtteil nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat erwartet daher, dass zumindest ein vollständiges und attraktives Spielangebot wiederhergestellt wird und der Magistrat transparent darlegt, wie die Zukunft des Spielplatzes im Graubnerpark gestaltet werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 629 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1233 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8168 2026 Die Vorlage OF 1464/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Aktuellen Sachstand und Perspektive zur Sport- und Kulturhalle Unterliederbach vorstellenOFOB 608.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1465/6 Betreff: Unterliederbach: Aktuellen Sachstand und Perspektive zur Sport- und Kulturhalle Unterliederbach vorstellen Vorgang: V 272/22 OBR 6; V 529/22 OBR 6; F 2737/24; ST 267/25 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat rechtzeitig vor dem Ende der derzeitigen Vermietung der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach zur Unterbringung von Geflüchteten an die KEG zum 31.01.2027 den aktuellen Sachstand sowie die weiteren Planungen zur Zukunft der Liegenschaft vorzustellen. Dabei wird insbesondere um Auskunft gebeten, 1. auf welcher Konzeptstudie die beabsichtigte Vergabe der Liegenschaft im Rahmen einer Konzeptausschreibung in Erbpacht beruht; 2. ob und in welcher Form die dem Ortsbeirat im Jahr 2019 vorgestellten Planungen für eine neue Sport- und Kulturhalle mit ergänzender Wohnnutzung weiterhin Grundlage der Überlegungen sind oder zwischenzeitlich andere Konzepte verfolgt werden; 3. welchen zeitlichen Rahmen der Magistrat für die weiteren Schritte ab dem Ende der derzeitigen Nutzung zum 31.01.2027 vorsieht; 4. wie und zu welchem Zeitpunkt der Ortsbeirat 6 in die weiteren Planungen eingebunden werden soll. Begründung: Bereits seit über zehn Jahren warten die Menschen in Unterliederbach auf eine Perspektive für den Ersatz der maroden Sport- und Kulturhalle. Im Jahr 2019 wurden dem Ortsbeirat erstmals konkrete Entwürfe vorgestellt, in den Folgejahren wurde mehrfach in Aussicht gestellt, dass es vorangehe. Gleichwohl ist bis heute kein belastbarer Fortschritt erkennbar. In verschiedenen Stellungnahmen und Antworten - zuletzt in der ST 267/2025 sowie der Antwort auf die Frage F 2737/2024 - verweist der Magistrat darauf, dass die Halle bis zum 31.01.2027 zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt wird und anschließend eine Vergabe im Rahmen einer Konzeptausschreibung in Erbpacht beabsichtigt ist. Konkrete Informationen zum Inhalt dieser Konzeptstudie, zum Zeitplan oder zur Rolle des Ortsbeirats liegen bislang jedoch nicht vor. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um weitere Unterkünfte im Stadtteil ist es für die Akzeptanz in der Bevölkerung von großer Bedeutung, frühzeitig Klarheit darüber zu erhalten, wie es nach 2027 mit der Sport- und Kulturhalle weitergehen soll. Der Ortsbeirat hält es daher für zwingend erforderlich, rechtzeitig und transparent über den aktuellen Stand und die weiteren Planungen informiert zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 272 Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 529 Frage vom 07.11.2024, F 2737 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8169 2026 Die Vorlage OF 1465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreie Grünfläche in der BörsenstraßeOFOB 108.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1860/1 Betreff: Barrierefreie Grünfläche in der Börsenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Eigentümer der Liegenschaft Börsenstraße 14 zuzugehen mit dem Ziel, die derzeit als Baustellenfläche genutzte Grünfläche so wiederherstellen zu lassen, dass möglichst alle Wegebeziehungen barrierefrei ausgebildet werden. Begründung: Der Eigentümer der Liegenschaft Börsenstraße 14 und die Planenden haben ein großes Interesse daran, im Zuge der Wiederherstellung nach Bauende eine möglichst große zusammenhängende Grünfläche mit attraktiven Wegebeziehungen zu schaffen. Wenn es das Grundstücksgefälle zu lässt, sollten alle Wegebeziehungen stufenlos und barrierefrei ausgebildet werden, um diese auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich zu machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8190 2026 Die Vorlage OF 1860/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Raum für zu Fuß Gehende: Fahrspur der Börsenstraße dauerhaft umwandelnOFOB 108.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1861/1 Betreff: Mehr Raum für zu Fuß Gehende: Fahrspur der Börsenstraße dauerhaft umwandeln Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die derzeit baustellenbedingt gesperrte, in Süd-Nord-Richtung verlaufende Fahrspur der Börsenstraße zwischen Börsenplatz und Hochstraße nach Abschluss der Bauarbeiten an der Liegenschaft Börsenstraße 14 dauerhaft zu entwidmen, 2. die entwidmete Fläche zu einem attraktiven und ausreichend breiten Rad- und Fußweg umzugestalten, 3. auf der neu entstehenden Fläche geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller einzurichten, 4. die Fläche dort, wo es städtebaulich sinnvoll ist, der bestehenden Grünanlage zuzuschlagen und diese aufzuwerten, 5. die Lichtsignalanlage an die veränderte Verkehrsführung anzupassen. Begründung: Die Bauphase hat deutlich gezeigt, dass die bisherige Fahrspur in diesem Abschnitt der Börsenstraße für den motorisierten Verkehr nicht erforderlich ist. Ihr Wegfall führt weder zu Verkehrsproblemen noch zu Einschränkungen für den Verkehrsfluss. Gleichzeitig besteht in diesem stark frequentierten Bereich ein erheblicher Mangel an ausreichend breiten Gehwegen, attraktiven Fußwegeverbindungen sowie an geordneten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller. Die vorgeschlagene Umgestaltung schafft hier spürbare Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und stärkt den Umweltverbund. Darüber hinaus ermöglicht die Maßnahme eine deutlich bessere Anbindung an die Bockenheimer Anlage als wichtige innerstädtische Naherholungsfläche. Davon profitieren insbesondere die zahlreichen Beschäftigten in diesem Quartier, aber auch Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Die Umwandlung der Fahrspur ist damit ein einfacher, kosteneffizienter und wirkungsvoller Beitrag zu mehr Aufenthaltsqualität, nachhaltiger Mobilität und einer lebenswerten Innenstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8191 2026 Die Vorlage OF 1861/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fragen zum historischen Restaurant „Zum Storch“OFOB 108.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1868/1 Betreff: Fragen zum historischen Restaurant "Zum Storch" Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur seit mehreren Jahren andauernden Schließung des Historisches Restaurant Zum Storch zu informieren. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, 1. welche konkreten rechtlichen, baulichen oder sonstigen Hindernisse einer Wiedereröffnung derzeit entgegenstehen, 2. ob und in welcher Form Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Eigentümer geführt wurden oder werden, 3. welche Maßnahmen oder Schritte vorgesehen sind, um bestehende Hindernisse zu beseitigen, 4. und ob ein zeitlicher Fahrplan zur Wiedereröffnung absehbar ist. Begründung: Das Historische Restaurant Zum Storch steht seit mehreren Jahren leer und ist bislang nicht wiedereröffnet worden. In der Öffentlichkeit bestehen Hinweise darauf, dass es zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Eigentümer bislang zu keiner Einigung gekommen ist. Eine transparente Darstellung des tatsächlichen Sachstands liegt dem Ortsbeirat jedoch bisher nicht vor. Das Gebäude und die frühere Nutzung haben eine hohe stadtteilprägende und kulturhistorische Bedeutung. Der anhaltende Leerstand wirkt sich negativ auf das Erscheinungsbild des Quartiers aus und stellt zugleich einen Verlust an gastronomischer und sozialer Infrastruktur dar. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes Interesse des Ortsbeirats, sich über die bestehenden Hindernisse, die jeweiligen Handlungsoptionen sowie über mögliche Perspektiven einer Wiedereröffnung zu informieren. Ziel ist es, gegebenenfalls unterstützend oder vermittelnd tätig werden zu können und die Entwicklung eines realistischen Fahrplans zur Wiederbelebung des Standorts zu begleiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1409 2026 Die Vorlage OF 1868/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fragen zu Baumfällungen im Bereich Trierischer HofOFOB 108.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1869/1 Betreff: Fragen zu Baumfällungen im Bereich Trierischer Hof Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, 1. aus welchem Anlass im Bereich Trierischer Hof Baumfällungen vorgenommen wurden, 2. weshalb der Ortsbeirat hierüber, abweichend von der sonst üblichen Praxis, nicht vorab informiert wurde, und 3. ob und in welcher Form Ersatzpflanzungen vorgesehen sind. Begründung: Den Ortsbeirat haben Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Baumfällungen im Bereich Trierischer Hof erreicht. Nach üblicher Praxis wird der Ortsbeirat bei derartigen Eingriffen in den Baumbestand frühzeitig informiert. Dies ist in diesem Fall offenbar nicht erfolgt. Da Baumfällungen regelmäßig Auswirkungen auf das Stadtbild, das Mikroklima sowie die Aufenthaltsqualität haben, besteht ein berechtigtes Interesse des Ortsbeirats an Transparenz über Anlass, Umfang und Folgen der Maßnahmen. Ziel ist es, den Sachverhalt aufzuklären und sicherzustellen, dass der Ortsbeirat künftig wieder ordnungsgemäß in entsprechende Maßnahmen eingebunden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1410 2026 Die Vorlage OF 1869/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bushaltestelle „Haus Gallus“ reinigenOFOB 108.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1875/1 Betreff: Bushaltestelle "Haus Gallus" reinigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bushaltestelle Haus Gallus in Fahrtrichtung Westen unter der Brücke täglich reinigen zu lassen, insbesondere die Sitzbank und den Gehweg, den Mülleimer täglich leeren zu lassen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine Beeinträchtigung durch Taubenkot zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg sowie die Sitzbank der Bushaltestelle sind regelmäßig stark mit Taubenkot verschmutzt. Dadurch ist für Passanten häufig nicht mehr erkennbar, wo ein gefahrloses Betreten möglich ist, ohne in Verunreinigungen zu treten. Die Sitzbank ist insbesondere für ältere Menschen faktisch nicht mehr nutzbar. Zudem ist der Mülleimer häufig überfüllt. Da an dieser Bushaltestelle regelmäßig auch Schulkinder ein- und aussteigen, stellt der derzeitige Zustand nicht nur ein hygienisches, sondern auch ein besonderes Zumutbarkeitsproblem dar. Darüber hinaus beeinträchtigt der ungepflegte Zustand die Ansehnlichkeit des öffentlichen Raums erheblich und führt zu einer negativen Außenwirkung gegenüber Anwohnern und Besuchern. Vor diesem Hintergrund sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um die Bushaltestelle dauerhaft in einem sauberen, ansehnlichen und ordnungsgemäß nutzbaren Zustand zu halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8199 2026 Die Vorlage OF 1875/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Interessen des Geflügelzuchtvereins bei der Umgestaltung der Schmidtstraße berücksichtigenOFOB 108.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1876/1 Betreff: Interessen des Geflügelzuchtvereins bei der Umgestaltung der Schmidtstraße berücksichtigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der geplanten Umgestaltung der Schmidtstraße im Stadtteil Gallus sicherzustellen, dass die berechtigten Interessen der Pächter und Züchter des Geflügelzuchtverein Rebstock 1902 e.V. angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere soll geprüft werden, 1. ob ein vollständiges oder überwiegendes Halte- und Parkverbot mit den betrieblich notwendigen Zufahrts- und Parkbedarfen des Vereins vereinbar ist, 2. welche vorhandenen Parkmöglichkeiten erhalten bleiben sollen, 3. und welche geeigneten Lösungen (z. B. zeitlich begrenzte Haltemöglichkeiten, Sonderregelungen für Berechtigte oder alternative Stellflächen) geschaffen werden können, um die tägliche Versorgung der Tiere sowie notwendige Anlieferungen weiterhin zu ermöglichen. Begründung: Die Schmidtstraße dient unter anderem als Erschließung für das Gelände des Geflügelzuchtvereins Rebstock 1902 e.V. Die dort ansässigen Pächter sind täglich auf eine verlässliche Erreichbarkeit angewiesen, da die Versorgung der Tiere regelmäßig und zwingend erfolgen muss. Zudem sind Anlieferungen, etwa von Futtermitteln oder Betriebsmaterialien, notwendig. Nach derzeitigen Informationen wird im Zuge der Umgestaltung der Schmidtstraße die Einführung eines absoluten Halte- und Parkverbots erwogen. Bereits heute ist die Parksituation in diesem Bereich stark angespannt. Häufig blockieren abgestellte oder offensichtlich nicht mehr genutzte Fahrzeuge den Straßenraum, insbesondere im Umfeld des TÜV-Geländes. Die vorhandenen Probleme können durch Kontrollen allein bislang nicht nachhaltig gelöst werden. Ein vollständiges Halte- und Parkverbot ohne flankierende Maßnahmen würde die Arbeit der Züchter erheblich erschweren und könnte die ordnungsgemäße Tierhaltung faktisch beeinträchtigen. Dies würde die betroffenen Pächter unverhältnismäßig belasten und die Vereinsarbeit gefährden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die besondere Nutzungssituation des Vereinsgeländes bei der Straßenumgestaltung zu berücksichtigen und praktikable Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Zielen der Verkehrs- und Stadtgestaltung als auch den berechtigten Interessen der Vereinsmitglieder Rechnung tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8200 2026 Die Vorlage OF 1876/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der geplanten Umgestaltung der Schmidtstraße im Stadtteil Gallus sicherzustellen, dass die berechtigten Interessen der Pächter und Züchter des Geflügelzuchtverein Rebstock 1902 e.V. angemessen berücksichtigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verschmutzung und illegale Müllentsorgung Kleyerstraße/Schwalbacher StraßeOFOB 108.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1877/1 Betreff: Verschmutzung und illegale Müllentsorgung Kleyerstraße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu beantworten, 1. welche Maßnahmen aktuell zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen im Gallus, insbesondere im Bereich Kleyerstraße und Schwalbacher Straße, ergriffen werden, 2. ob und in welchem Umfang Kontrollen durch das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei in diesem Bereich stattfinden und ob diese intensiviert werden können, 3. welche Maßnahmen zur kurzfristigen Beseitigung illegal abgelagerten Mülls vorgesehen sind und wie zeitnah auf entsprechende Meldungen reagiert wird, 4. ob zusätzliche präventive Maßnahmen (z. B. verbesserte Aufklärung, gezielte Schwerpunktkontrollen, bauliche oder organisatorische Anpassungen bei Abfallstandorten) geplant sind, und 5. wie der zunehmenden Problematik von Ungezieferbefall, insbesondere durch Ratten und Mäuse, in Verbindung mit offenen Müllablagerungen begegnet wird. Begründung: Aus dem Gallus, zuletzt insbesondere aus dem Bereich Kleyerstraße und Schwalbacher Straße, erreichen den Ortsbeirat zunehmend Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern über eine deutliche Zunahme illegaler Müllablagerungen. Dabei handelt es sich unter anderem um Sperrmüll, Haushaltsabfälle und sonstigen Unrat, der zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten auf Gehwegen und im öffentlichen Straßenraum abgestellt wird. Diese Entwicklung beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Stadtteils erheblich und führt zu einer spürbaren Verschlechterung der Aufenthaltsqualität. Darüber hinaus entstehen hygienische Probleme, da offene Müllablagerungen Ungeziefer anziehen. Insbesondere wird eine zunehmende Präsenz von Ratten und Mäusen beobachtet, was berechtigte Sorgen um die Gesundheit der Anwohnerschaft auslöst. Der Ortsbeirat sieht hierin ein konkretes Problem, das zeitnahes und koordiniertes Handeln erfordert. Ziel ist es, Transparenz über bestehende Maßnahmen zu erhalten, mögliche Defizite zu identifizieren und gemeinsam mit den zuständigen Stellen wirksame Lösungen zur Verbesserung von Sauberkeit, Ordnung und Hygiene im genannten Bereich zu entwickeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1411 2026 Die Vorlage OF 1877/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Geschichtsort Adlerwerke unterstützenOFOB 108.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1879/1 Betreff: Geschichtsort Adlerwerke unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das folgende Projekt finanziell zu unterstützen: Der Ortsbeirat 1 stellt dem Geschichtsort Adlerwerke zur Weiterentwicklung verschiedener pädagogischer Angebote einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: Der Geschichtsort Adlerwerke verzeichnete im Jahr 2025 einen deutlichen Besucherzuwachs von über 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Nachfrage nach pädagogischen Angeboten, insbesondere durch Schulklassen, ist weiter gestiegen. Zur Bewältigung dieser Entwicklung plant der Geschichtsort Adlerwerke den Ausbau seiner pädagogischen Formate. Darüber hinaus soll nach der umfangreichen Gedenk- und Veranstaltungsreihe anlässlich des 80. Jahrestags der Auflösung des KZ "Katzbach" und des Todesmarschs Frankfurt-Hünfeld im Jahr 2025 auch im Jahr 2026 ein angemessenes, wenn auch reduziertes, Gedenken ermöglicht werden. Konkret plant der Geschichtsort Adlerwerke: 1. Die Entwicklung eines neuen Workshopangebots zum Thema "Die Straße stand voller Leute" - Alltag in der Nachbarschaft des KZ "Katzbach" (Arbeitstitel) 2. Die Entwicklung eines Workshops zum Thema "Umkämpfte Erinnerung" (Arbeitstitel), der die Nachgeschichte des KZ "Katzbach" sowie die über die Jahre entstandenen verschiedenen Gedenkzeichen in den Blick nimmt. 3. Die Entwicklung eines neuen Stadtteilrundgang zu Zwangsarbeit im Gallus. 4. Eine Veranstaltung zum Gedenken an die Auflösung des Lagers am 24. März 1945 und den Beginn des Todesmarschs nach Hünfeld. Die Umsetzung dieser Vorhaben ist aus dem laufenden Budget nicht verwirklichbar. Daher erscheint die Förderung durch den Ortsbeirat 1 mit einem Betrag von 5.000 Euro sinnvoll. Diese sollen wie folgt verwendet werden: 4000 Euro für Personalkosten für die Entwicklung der Angebote; 500 Euro für Unkosten im Rahmen der geplanten Gedenkveranstaltungen; 500 Euro für Büro- und Verwaltungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 31 Der Antrag OF 1879/1 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 492 2026 Die Vorlage OF 1879/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bauruinen Kölner Straße 72 und 76OFOB 108.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1881/1 Betreff: Bauruinen Kölner Straße 72 und 76 Vorgang: OM 5080/24 OBR 1; ST 1994/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme ST 1948 vom 14. November 2025 gebeten; 1. mitzuteilen, welche Zwangsmittel er konkret geprüft hat und welche Schritte insoweit unternommen worden oder geplant sind; 2. mitzuteilen, ob inzwischen konkrete Termine für den Rück- oder Weiterbau genannt werden können; 3. für den Fall, dass keine zeitnahen Bau- oder Rückbaumaßnahmen zu erwarten sind, unverzüglich unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, einschließlich einer Ersatzvornahme, sicherzustellen, dass die derzeit gesperrten öffentlichen Verkehrsflächen der Allgemeinheit wieder zur Verfügung gestellt werden; und 4. erforderlichenfalls die Baustellen gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Begründung: In der vorbezeichneten Stellungnahme hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass der gesperrte Straßenraum "voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2025" freigegeben werde. Eine tatsächliche Entsperrung ist bis dato jedoch nicht erfolgt. Da die Absperrungen den Fußverkehr weiterhin stark beeinträchtigen und ein verwahrloster Eindruck entsteht, sind erneute, entschlossene Schritte zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit dringend geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5080 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1994 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8201 2026 Die Vorlage OF 1881/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fragen zum Glasfaserausbau Europaviertel WestOFOB 108.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2026, OF 1883/1 Betreff: Fragen zum Glasfaserausbau Europaviertel West Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu beantworten, 1. wie der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand des Glasfaserausbaus im Europaviertel West ist, 2. weshalb sich der angekündigte Glasfaserausbau bislang auf das Europaviertel Ost beschränkt und welche zeitliche Perspektive für das Europaviertel West vorgesehen ist, 3. ob und mit welchen Telekommunikationsunternehmen konkrete Ausbauvereinbarungen oder Zeitpläne für das Europaviertel West bestehen, 4. warum derzeit kein zentraler Ansprechpartner benannt ist, der den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den ansässigen Gewerbetreibenden verbindliche Auskünfte zum Zeitplan erteilen kann, und 5. ob seitens der Stadt eine koordinierende Stelle vorgesehen ist oder eingerichtet werden kann, um Informationen zum Glasfaserausbau im Europaviertel West gebündelt und transparent zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das Europaviertel West ist ein stark gewachsener innerstädtischer Wohn- und Gewerbestandort mit einer hohen Dichte an Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie ansässigen Unternehmen. Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist hier eine zentrale Voraussetzung für zeitgemäßes Wohnen, Arbeiten und wirtschaftliche Entwicklung. Zwar wurde der Glasfaserausbau für das Europaviertel öffentlich angekündigt, nach derzeitigem Kenntnisstand bezieht sich diese Ankündigung jedoch ausschließlich auf das Europaviertel Ost. Für das Europaviertel West besteht hingegen weiterhin erhebliche Unklarheit. Ein zuvor angekündigter Ausbau durch einen Partner von Vodafone wurde gegenüber einzelnen Liegenschaften auf einen Zeitpunkt im September 2030 verschoben. Gleichzeitig sind aktuell Vertriebsmitarbeiter der Deutschen Telekom im Gebiet unterwegs, die Auskundungen vornehmen und Vertragsabschlüsse anbieten, ohne jedoch verbindliche Aussagen zu einem tatsächlichen Ausbauzeitplan machen zu können. Diese Situation führt im Europaviertel West zu Verunsicherung bei Eigentümerinnen und Eigentümern, Verwaltungen und Gewerbetreibenden. Investitions- und Modernisierungsentscheidungen werden erschwert, da kein verlässlicher zeitlicher Rahmen für den Glasfaserausbau bekannt ist. Zudem fehlt ein zentraler Ansprechpartner, der Auskunft über Planungen, Zuständigkeiten und Koordination der beteiligten Unternehmen geben kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1412 2026 Die Vorlage OF 1883/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.