Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier
Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum 3. Polizeirevier. Der Magistrat stellt fest, dass die baulichen Gegebenheiten nicht im Eigentum der Stadt liegen, und ist somit nicht zuständig.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die in der Anregung beschriebenen baulichen Gegebenheiten befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Für die Herstellung barrierefreier Zugänge sowie für die Anordnung und Änderung der Beschilderung auf dem betreffenden Grundstück ist der Magistrat daher nicht zuständig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2025OFOF 969/3Barrierefreier Zugang zum 3. PolizeirevierOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2025OMOM 7869Barrierefreier Zugang zum 3. PolizeirevierDirektanregung
- 9. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 290Barrierefreier Zugang zum 3. PolizeirevierStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab