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Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung betrifft die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum 3. Polizeirevier. Der Magistrat stellt fest, dass die baulichen Gegebenheiten nicht im Eigentum der Stadt liegen, und ist somit nicht zuständig.

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Stellungnahme des Magistrats

Die in der Anregung beschriebenen baulichen Gegebenheiten befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Für die Herstellung barrierefreier Zugänge sowie für die Anordnung und Änderung der Beschilderung auf dem betreffenden Grundstück ist der Magistrat daher nicht zuständig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2025OFOF 969/3Barrierefreier Zugang zum 3. PolizeirevierOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Dezember 2025OMOM 7869Barrierefreier Zugang zum 3. PolizeirevierDirektanregung
  3. 9. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 290Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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