Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Stellungnahme bezüglich der Mängel an städtischen Gebäuden abgegeben, insbesondere zur Bearbeitungsdauer und den Herausforderungen bei der Erstellung der Übersicht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine schnellere Beantwortung möglich gewesen wäre, wenn nur Schulgebäude betrachtet worden wären.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Zunächst möchte der Magistrat vorwegschicken, dass die Bearbeitungsdauer für diese Stellungnahme tatsächlich ungewöhnlich lang ausgefallen war. Es wird davon ausgegangen, dass es bei diesem Einzelfall bleiben wird. Darüber hinaus wurden für die Erstellung der Übersicht mehrere Abteilungen innerhalb des Amtes für Bau und Immobilien (ABI) beteiligt. Einige personelle Engpässe innerhalb des ABI haben die Bearbeitung der Stellungnahme ungünstig in die Länge gezogen.
Zu 2.: Die Schulbauoffensive hat bekanntlich ausschließlich Schulgebäude der Stadt Frankfurt am Main im Fokus. Fragen aus dem Ortsbezirk hätten schneller und zielgerichtet beantwortet werden können, wenn der Gebäudezustand ausschließlich für Schulgebäude beim Magistrat abgefragt worden wäre. Schulgebäude sind als Sonderbauten gem. Hessischer Bauordnung einer regelmäßigen und lückenlosen Zustandserfassung und -bewertung unterworfen. Die Datenlage für Schulen ist aktuell und schnell verfügbar.
Zu 3. und 3a.: Die Liegenschaften aus anderen Ortsbezirken wurden fälschlicherweise in den Bericht für den Ortsbezirk 10 aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2025STST 1620Mängel an städtischen GebäudenStellungnahme
- 21. Oktober 2025OMOM 7555Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620Direktanregung
- 9. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 273Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab