Störungskommunikation der Mainova verbessern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Stellungnahme zur Verbesserung der Störungskommunikation der Mainova AG abgegeben. Es wird vorgeschlagen, die Kommunikation bei Energie- und Wasserversorgungsstörungen zu standardisieren, um das Vertrauen der Bürger zu stärken und eine effiziente Informationsweitergabe zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine transparente und zeitnahe Information der Betroffenen über Störungen und deren Behebung.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist an die Mainova AG herangetreten und kann folgende Stellungnahme übermitteln. Die Kommunikation bei einem Störungsfall der Energie- und Wasserversorgung ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung. Die Mainova AG verfolgt hierfür einen festgelegten und standardisierten Ablauf zur Kommunikation von öffentlichkeitswirksamen Störungen. Sobald Mainova AG eine Störung bekannt ist oder über eine Störung informiert wird, erfolgt zunächst eine Bewertung ihrer möglichen Öffentlichkeitswirksamkeit. Ist diese gegeben, informiert die Mainova AG - abhängig vom Schweregrad der Störung - die Öffentlichkeit über verschiedene Kanäle, darunter Presse, Social Media (X, ehemals Twitter) sowie die Unternehmenswebsite. Die Kommunikation wird fortgeführt, bis die Störung vollständig behoben ist. Der festgelegte und standardisierte Ablauf zur Kommunikation von öffentlichkeitswirksamen Störungen kam auch bei der Versorgungsstörung des Müllheizkraftwerks am 23.10.2025 zum Tragen. Betreiber des Müllheizkraftwerks ist die MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt amMain GmbH. Gesellschafter sind zu gleichen Teilen die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH und Mainova. Bei Störungsfällen im MHKW ist die FES federführend in der Kommunikation. Die FES hat einen Nachbarschaftsverteiler, an den im Störungsfall per E-Mail-Informationen versendet werden. Zudem wird über diesen Verteiler über anstehende Revisionstermine, Tage der offenen Tür und andere Themen rund um das MHKW informiert. Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Homepage des MHKW zu diesem Verteiler anmelden: https://web.inxmail.com/fes/mhkw_anmeldung.jsp Die FES hat bei der in der Anfrage angesprochenen Versorgungsstörung am 23.10.2025 die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner im Mertonviertel, Riedberg und der Nordweststadt um 08:31 Uhr über die Störung informiert. Presseanfragen wurden am 23.10.2025 ab 07:23 Uhr beantwortet. Ebenfalls wurde am 23.10.2025 über Social Media (Instagram-Story, Facebook) über die Störung informiert. Am 24.10.2025 erfolgte ein zweites Mailing um 12:29 Uhr zur Behebung der Störung. Darüber hinaus wurde das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen, das Umweltamt und der Ortsbeirat 8 benachrichtigt. Zusätzlich hat die Mainova AG am 23.10.2025 um 09:09 Uhr morgens über den Account @MainovaService auf der Plattform "X" über den Vorfall, die betroffenen Bezirke und den aktuellen Stand informiert. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Störung bereits behoben werden und die Wärmeversorgung durch das MHKW wieder in Gang gesetzt werden. Zur Kompensation des Wärmeverlustes durch den Ausfall des MHKW wurde die Leistung der übrigen Kraftwerke im Kraftwerkeverbund erhöht und in die betroffenen Gebiete geleitet. Aufgrund der Trägheit des Fernwärmesystems hat es einige Stunden gedauert, bis Endkunden den Temperaturanstieg in ihren Wohnungen / Wohnhäusern wahrnehmen konnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2025OMOM 7676Störungskommunikation der Mainova verbessernDirektanregung
- 31. Oktober 2025OFOF 641/12Störungskommunikation der Mainova verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 270Störungskommunikation der Mainova verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab