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PAR_6649_2025 § 6649 UEBERWIESEN

Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Gremium

Ausschuss für Bildung und Schulbau

Sitzung

39

Beschlussdatum

27. Oktober 2025

Gremiensitzung

27. Oktober 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Gründung einer neuen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Frankfurt am Main, um dem gestiegenen Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden. Dies ist notwendig, da die bestehenden Förderschulen überlastet sind und die Bedürfnisse der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien nicht ausreichend erfüllt werden können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 1366 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich die Gründung einer weiteren eigenständigen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in Frankfurt am Main in die Wege zu leiten. Ziel ist es, den massiv gestiegenen und weiter prognostizierten Schulplatzbedarf zeitnah und nachhaltig zu decken und damit den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung sowie ihren Familien gerecht zu werden; 2. parallel dazu - begleitend zur konkreten Gründungsplanung - einen aktualisierten und transparenten Bericht über die Entwicklung der Schülerzahlen mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt GE in den letzten fünf Jahren in Hessen und in Frankfurt am Main (aufgeschlüsselt nach Jahren) zu erstellen; 3. einen Bericht zu den Unterrichtsbedingungen in den Außenklassen zu erstellen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten: a) An welchen Schulen sind derzeit wie viele Außenklassen angesiedelt? Welche Förderschule verwaltet welche Außenklassen? b) Welche Außenklassen können nicht das volle Ganztagsprofil 3 anbieten und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? c) In welchen Außenklassen fehlen Möglichkeiten der gemeinsamen Schulverpflegung und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? d) Welche weiterführenden Schulangebote sind nach der vierten Klasse für Schülerinnen und Schüler der GE-Außenklassen an den Grundschulen vorgesehen angesichts der Tatsache, dass die Förderschulen mit diesem Schwerpunkt ausgelastet sind? 4. unverzüglich kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Förderschulen und zur Verbesserung der Situation in den Außenklassen umzusetzen. Dazu gehören der Ausbau zusätzlicher Containerklassen, die Sicherstellung einer vollumfänglichen ganztägigen Förderung inklusive Verpflegung, die Bereitstellung fachspezifischer Räume (z. B. für Körperpflege, Wickeln, Rückzugsräume etc.) sowie die Gewährleistung sozialer Integration. Über den Fortschritt der Gründungsmaßnahmen, der Kapazitätserweiterungen und Verbesserungen im Bereich der Inklusion ist die Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu informieren."

Verknüpftes Dokument

NR_1366_2025