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PAR_4571_2024 § 4571 SONSTIGE

Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

30

Beschlussdatum

21. März 2024

Gremiensitzung

21. März 2024

Beschluss

Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die Zufußgehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfsbrücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen.

Verknüpftes Dokument

OA_439_2024