PAR_4571_2024
§ 4571 SONSTIGE
Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
30
Beschlussdatum
21. März 2024
Gremiensitzung
21. März 2024
Beschluss
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die Zufußgehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfsbrücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen.