Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen
Stadtverordnetenversammlung
28
1. Februar 2024
1. Februar 2024
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Aufwertung des Bahnhofsviertels vor, insbesondere die Umgestaltung und Begrünung des Kaisersacks und der Kaiserstraße. Ziel ist es, ein ansprechendes Stadtbild zu schaffen, das den Anforderungen einer modernen Weltstadt gerecht wird und die Aufenthaltsqualität für Ankommende und Anwohner verbessert.
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Beschluss
I. Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. (OA 418 Ziffer 1.) II. Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 lauten: "Der Magistrat wird gebeten, folgende Kriterien zu beachten: 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er‐Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E‐Scootern nicht mehr möglich sein."