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PAR_4317_2024 § 4317 UEBERWIESEN MASSGABE

Konzept Werbung im öffentlichen Raum Frankfurt am Main

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

28

Beschlussdatum

1. Februar 2024

Gremiensitzung

1. Februar 2024

Beschluss

I. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von Zufußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00 Meter bis 3,50 Meter betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter, idealerweise jedoch von 2,20 Meter verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. II. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Die Vorlage M 106 wird um eine inhaltliche Dimension erweitert, welche diskriminierenden Werbeinhalten (u. a. Rassismus, Sexismus, Antisemitismus) sowie gesundheitsgefährdenden Werbeinhalten (z. B. Tabak) im öffentlichen Raum entgegenwirkt." III. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, 1. eine ökologische, soziale und nachhaltige Weiterentwicklung der Außenwerbung und Stadtmöblierung mit digitaler Bürgerinformation anzustreben; 2. die digitale Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation zur Bürgerinformation und Gefahrenwarnung in die Ausschreibung zu integrieren; 3. eine werbefinanzierte digitale Stadtinformation (Bürgerinformationssystem und Behördenwarnung) auch im Innenstadtbereich vorzusehen; 4. zu prüfen, ob digitale Medien für eine aktive Kulturförderung eingesetzt werden können; 5. eine Pilotprojektierung für die Gestaltung von digitalen Informationssystemen umgehend vorzubereiten und die Planung den Stadtverordneten bis zum 30.04.2024 vorzulegen; 6. zu prüfen, ob es finanziell für den Haushalt der Stadt sinnvoller ist, die Werberechte betreffend den öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt durch die Stadtwerke Holding zu vergeben; 7. die Vergabe der Werberechte für Fahrgastunterstände und unterirdische Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt zeitlich parallel auszuschreiben." IV. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Verknüpftes Dokument

M_106_2023