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PAR_2380_2022 § 2380 UEBERWIESEN MASSGABE

Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 - 2029

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

16

Beschlussdatum

20. Oktober 2022

Gremiensitzung

20. Oktober 2022

Beschluss

1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Dem Magistratsvortrag vom 24.06.2022, M 91, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Auflistung unter Punkt A. "Bildungsregion Mitte-Nord" der Stadtteil Preungesheim hinzugefügt wird. (OA 238) 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, den Magistratsvortrag M 91, Integrierter Schulentwicklungsplan 2020 - 2029, ab Seite 7 unter ‚Bildungsregion Mitte' wie folgt abzuändern: ‚Bildungsregion Mitte Stadtteile: Altstadt, Bahnhofsviertel, Bockenheim, Gallus, Gutleutviertel, Hausen, Innenstadt, Nordend-West, Rödelheim, Westend-Nord, Westend‐Süd, Praunheim (‚nördlicher Bereich' Grundschulbezirk Kerschensteinerschule). Die BR Mitte ist gemessen an ihrer Einwohnerzahl und der Zahl der Schulen die größte der sechs BR. In den für die Schulentwicklungsplanung relevanten Altersgruppen ist die Bevölkerungszahl in der Zeit zwischen 2010 und 2019 um mehr als 45 % gewachsen. Die Schülerzahl ist ebenfalls gestiegen, der relative Zuwachs bleibt aber unter dem der Bevölkerung zurück. In der Primarstufe stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Zeitraum 2010 bis 2019 von 3.672 auf 4.825. Dies entspricht einem Zuwachs von 31 %. In der Sekundarstufe I stieg die Schülerzahl im selben Zeitraum, nach einem anfänglichen Rückgang, um 11 %, von 6314 auf aktuell 7.037. Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen rechnet damit, dass die Zahl der 6- bis 16-Jährigen weiter steigen wird. Entsprechend geht auch die Schülerzahlprognose davon aus, dass bis zum Prognosehorizont des iSEP (Schuljahr 2029/30) die Schülerzahl in der Primar- und Sekundarstufe I zunimmt. In der Primarstufe werden gut 750 weitere Schülerinnen und Schüler bis 2029/30 erwartet. In der Sekundarstufe I wird die Schülerzahl ebenfalls bis 2029/30 steigen. Ein Anstieg auf über 9000 Schülerinnen und Schüler ist anzunehmen. Die BR Mitte verfügt insgesamt über genügend Grundschulplätze, um die Schülerinnen und Schüler aktuell und zukünftig zu beschulen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die geplanten Kapazitätserweiterungen an den Bestandsschulen erfolgen, die neuen Grundschulen entstehen und mit dem Klassenteiler von 25 Schülerinnen und Schüler je Klasse gerechnet wird. Wird die durchschnittliche Klassenstärke des letzten Schuljahres für die Berechnung der Schulplätze zu Grunde gelegt (21 Schülerinnen und Schüler je Klasse), reichen die Schulplätze kurz- und mittelfristig nicht aus, um die Schülerinnen und Schüler zu beschulen. Erst ab dem Schuljahr 2025/26 würden mit den geplanten bzw. bereits beschlossenen Maßnahmen ausreichend Schulplätze vorhanden sein. Dann würden 5.712 Schulplätzen mehr als 5.300 Grundschülerinnen und -schüler (inkl. Schülerinnen und Schüler in Vor- und Intensivklassen) gegenüberstehen. Kurz- bis mittelfristig sind daher einzelne Schulen und deren Grundschulbezirke in den Blick zu nehmen.' Es sind kurzfristig die betroffenen Schulen zu ermitteln und Maßnahmen zu treffen, die durchschnittlichen Klassenstärken bei 21 Schülerinnen und Schülern zu halten, um die Qualität der Beschulung sicherzustellen. Neue Bauprojekte sind frühzeitiger auf den Weg zu bringen. ‚In der Sekundarstufe I reichen nach aktuellem Stand die vorhandenen Schulplätze aus, wenn mit dem regulären Klassenteiler in den jeweiligen Schulzweigen operiert wird und zudem die Johanna-Tesch-Schule [IGS, 4413] bis zum Prognosehorizont (2029/30) in der BR Mitte verbleibt. Zieht diese IGS, wie geplant, in die BR Nord um, würden langfristig insgesamt 900 Schulplätze in der BR Mitte fehlen. Die beschlossene neue IGS für die BR Mitte ist nur vierzügig geplant, daher kann sie den Wegfall der Johanna-Tesch-Schule nicht vollständig kompensieren. Zum Schuljahr 2029/30 stünden demnach maximal 9.505 Schulplätze zur Verfügung. Berücksichtigt man die durchschnittliche Belegung der Klassen je Schulzweig wären es allerdings nur 8974 Schulplätze. Die Zahl der Schulplätze wäre somit nicht mehr ausreichend. In der BR Mitte zeigt sich, dass hierdurch nicht nur IGS Schulplätze fehlen werden, sondern auch, dass dann unter Umständen auch der Haupt- und Realschulzweig mittelfristig an seine Kapazitätsgrenze kommen kann. Der einzige verbliebene Hauptschulzug in der BR Mitte ist zwar in Jahrgangsstufe 5 nicht stark nachgefragt, dennoch ist dieser durch die steigende Schülerzahl in den späteren Jahrgängen überbelegt. Zum Schuljahr 2019/20 werden an diesem Hauptschulzug insgesamt 163 Schülerinnen und Schüler beschult, ausgelegt ist er für maximal 125. Auch die Realschulzweige könnten bis 2029/30 an ihre Kapazitätsgrenze kommen. Zum Schuljahr 2019/20 werden bereits 986 Schülerinnen und Schüler in den Realschulzweigen beschult, die Kapazität ist auf maximal 1.080 ausgelegt - mit der Erweiterung der Fürstenbergschule [5012] wäre die Maximalkapazität ab dem Schuljahr 2027/28 voraussichtlich bei 1260. Mit steigender Schülerzahl und anhaltenden Effekten wie z. B. Klassenwiederholungen und Schulzweigwechseln in höheren Jahrgangsstufen könnten langfristig aber auch Realschulplätze fehlen. Eine IGS in der BR Mitte wäre eine Möglichkeit, all diese Entwicklungen aufzufangen.' Daher sind umgehend Planungen für eine IGS Mitte aufzunehmen, um die künftig benötigten Schulplätze wegen der langen Planungs- und Bauzeiten bis 2029/2030 auch sicher zur Verfügung stellen zu können. Die steigende Nachfrage nach dem gymnasialen Bildungsgang kann an den bestehenden Gymnasien bedient werden (siehe Kap. 3.3, Kurzfassung iSEP-Entwurf)." 4. Die Vorlagen OA 261 und OA 264 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Steinhardt, Lobenstein, Frank‐Millman und Papke sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

M_91_2022