Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

17.07.2025

Antrag Ortsbeirat

Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

Details im PARLIS OF_1465-5_2025
05.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

Details im PARLIS OM_7408_2025

OM 7408

Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

Ortsbeirat 5
Anregung vom: 5.9.2025

Entstanden aus

OF 1465/5 vom 17.07.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad eine deutlich erkennbare Grenzmarkierung anzubringen, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern und somit die uneingeschränkte Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge sicherzustellen.

Begründung

Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge, darunter Müllfahrzeuge, die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn ein Abstand von weniger als fünf Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden. Bild: Privat