Radverkehr in der Homburger Landstraße
Bisheriger Verlauf
OM 7261
Radverkehr in der Homburger Landstraße Vorgang: V 1004/18 OBR 10; ST 2282/18; OM 4161/19 OBR 10; ST 1171/19
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich in den letzten zehn Jahren für Radfahrende die Verkehrs- bzw. Gefahrenlage in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und dem Marbachweg entwickelt hat.
Begründung
Im November 2016 wurde die Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Süden entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg (ST 2282) mit dem Hinweis, dass "keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr" bestehe, aufgehoben. In Richtung Norden gibt es keinen Radweg. Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Anfragen und Beschwerden von Radfahrenden, dass sie bedrängt oder gar genötigt würden. Es besteht große Unsicherheit.