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Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

31.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich freihalten

Details im PARLIS OF_554-8_2025
24.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten

Details im PARLIS OM_6938_2025
05.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten

Details im PARLIS ST_1468_2025

OM 6938

Zugangsrampen zur U-Bahn-Station "Niederursel" und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten

Ortsbeirat 8
Anregung vom: 24.4.2025

Entstanden aus

OF 554/8 vom 31.03.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, die Rampen, die als barrierefreie Zugänge zur U-Bahn-Station "Niederursel" dienen, dauerhaft von parkenden E-Rollern und Fahrrädern frei zu halten, ebenso den umliegenden Kreuzungsbereich mit den dazugehörigen Gehsteigen.

Begründung

Die U-Bahn-Station "Niederursel" kann barrierefrei über Rampen erreicht werden. Soweit zumindest die Theorie. Leider sind die Rampen, die besonders für eingeschränkte Menschen den Zugang zur U-Bahn-Station ermöglichen sollen, dauerhaft mit illegal abgestellten E-Rollern u. Ä. zugeparkt. Somit ist ein gefahrloses Benutzen nicht möglich. Zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Daher soll das Amt den Auftrag erhalten, sich darum zu kümmern, dass die Rampen und der gesamte umliegende Bereich dauerhaft von falsch geparkten Zweirädern jeder Art frei gehalten werden.