Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS OM_5927_2024Stellungnahme des Magistrats
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS ST_71_2025Antrag Ortsbeirat
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
Details im PARLIS OF_597-12_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
Details im PARLIS OM_6883_2025Stellungnahme des Magistrats
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS ST_1478_2025Anregung Ortsbeirat
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS OM_5927_2024Stellungnahme des Magistrats
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS ST_71_2025Antrag Ortsbeirat
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
Details im PARLIS OF_597-12_2025Anregung Ortsbeirat
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
Details im PARLIS OM_6883_2025Stellungnahme des Magistrats
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS ST_1478_2025OM 6883
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird
Entstanden aus
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, hat der Magistrat dem Ortsbeirat in Bezug auf die Anregung OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie den Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. zwei Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer Behrend