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Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

02.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35

Details im PARLIS OF_1385-5_2025
25.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35

Details im PARLIS OM_6873_2025
22.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35

Details im PARLIS ST_1614_2025

OM 6873

Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35

Ortsbeirat 5
Anregung vom: 25.4.2025

Entstanden aus

OF 1385/5 vom 02.04.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.

Begründung

Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt.