Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Details im PARLIS OF_1385-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Details im PARLIS OM_6873_2025Stellungnahme des Magistrats
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Details im PARLIS ST_1614_2025Antrag Ortsbeirat
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Details im PARLIS OF_1385-5_2025Anregung Ortsbeirat
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Details im PARLIS OM_6873_2025Stellungnahme des Magistrats
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Details im PARLIS ST_1614_2025OM 6873
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.
Begründung
Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt.