Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen
Details im PARLIS OF_503-7_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen
Details im PARLIS OM_6795_2025Stellungnahme des Magistrats
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen
Details im PARLIS ST_1618_2025Antrag Ortsbeirat
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen
Details im PARLIS OF_503-7_2025Anregung Ortsbeirat
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen
Details im PARLIS OM_6795_2025Stellungnahme des Magistrats
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen
Details im PARLIS ST_1618_2025OM 6795
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Vorgang: B 83/25
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhausverwaltung möglich ist.
Begründung
Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatzentscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung vonseiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte es bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll genutzt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räumen für MitarbeiterInnen, in denen Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet und die gleichzeitig auch als Pausenräume für das Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis maximal zweijährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden.