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Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

05.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

Details im PARLIS OF_548-8_2025
20.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

Details im PARLIS OM_6755_2025
04.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

Details im PARLIS ST_1295_2025

OM 6755

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden.

Ortsbeirat 8
Anregung vom: 20.3.2025

Entstanden aus

OF 548/8 vom 05.03.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen.

Begründung

Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich.