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Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

03.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt

Details im PARLIS OF_1362-5_2025
21.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt

Details im PARLIS OM_6715_2025

OM 6715

Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt

Ortsbeirat 5
Anregung vom: 21.3.2025

Entstanden aus

OF 1362/5 vom 03.03.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit Eintracht Frankfurt und relevanten städtischen Stellen Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung an Heimspieltagen im Stadtwald zwischen den Haltestellen "Niederrad", "Louisa" und den Parkplätzen rund ums Stadion zu ergreifen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und umgesetzt werden:

  • Aufstellung zusätzlicher

Mülleimer sowie mobiler Pfandsammelstationen entlang der Hauptwege; - Bereitstellung mobiler Toiletten an zentralen Wegpunkten; - Initiierung einer Fan-Kampagne unter dem Motto "Eintracht für Stadtwald" zur Sensibilisierung für den Umweltschutz; - Prüfung einer finanziellen Beteiligung von Eintracht Frankfurt an Maßnahmen zur Reinhaltung des Stadtwaldes; - konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt.

Begründung

An Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt kommt es regelmäßig zu erheblicher Verschmutzung im Stadtwald, insbesondere auf den Wegen zwischen den Haltestellen "Niederrad", "Louisa" und den Parkplätzen rund um das Stadion. Neben achtlos entsorgtem Müll, zerbrochenem Glas und Dosen wird der Wald häufig als Toilette genutzt. Diese Zustände sind für Anwohnende, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie die Tierwelt untragbar. Als wirtschaftlich starker Verein sollte Eintracht Frankfurt mehr Verantwortung für die Sauberkeit und den Schutz des Stadtwaldes übernehmen. Die Stadt profitiert nicht direkt von den Ticketeinnahmen der Heimspiele, trägt jedoch die Kosten für die Reinigung des betroffenen Bereichs. Eine Beteiligung des Vereins an den entstehenden Kosten sowie präventive Maßnahmen zur Müllvermeidung und zum Umweltschutz sind daher angemessen. Durch gezielte Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Infrastruktur und eine Sensibilisierungskampagne, kann die Situation nachhaltig verbessert werden. Die Werte der Eintracht - Zusammenhalt, Leidenschaft und Verantwortung - sollten sich nicht nur im sportlichen, sondern auch im gesellschaftlichen Engagement widerspiegeln. Gern. § 9 Abs. 1 S. 1 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt sind einzusammelnde Abfälle in die jeweiligen Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung einzufüllen. Wer hiergegen verstößt, begeht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 24 Abs. 2 der Abfallsatzung mit einer Geldbuße von 5 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden kann. Im Sinne der Sauberkeit und des Umweltschutzes ist es dringend geboten, diese Satzung zu vollziehen. Den Betroffenen muss verdeutlicht werden, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die entsprechende Folgen hat. Die Umsetzung dieser Satzungsbestimmung ist auch aus generalpräventiven Gründen erforderlich.