Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen
Details im PARLIS OM_6605_2025Stellungnahme des Magistrats
Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen
Details im PARLIS ST_795_2025Stellungnahme des Magistrats
Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen
Details im PARLIS ST_795_2025OM 6605
Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen Vorgang: B 414/24
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auf Frankfurter Friedhöfen, insbesondere jene im Ortsbezirk 5, die zunehmend frei werdenden Flächen, die nicht mehr für Bestattungen benötigt werden und damit als Wildblumenwiesen ausgewiesen sind, mit besserem, vielfältigerem und über mehrere Monate blühendem Saatgut zu bepflanzen.
Begründung
Auf Friedhöfen ist die Akzeptanz der Wildblumenwiesen gering. Wie schon im Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 414, beschrieben, wünschen die Besucherinnen und Besucher ein gepflegtes Erscheinungsbild. Wildblumenwiesen, wie man sie bisher kennt, ähneln eher einem ungepflegten Gestrüpp als dem, was ihr Name verspricht. Daher sollte das Saatgut so ausgewählt sein, dass sichtbar mehr Wildblumen, die über mehrere Monate blühen, das Gestrüpp dominieren. Dies würde auch den auf Friedhöfen ansässigen Bienen zugutekommen.