Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Bisheriger Verlauf
Zusätzliche Straßenleuchten durch LED-Umrüstung in der Gaslaternen-Optik erhalten
Details im PARLIS NR_974_2014Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gasleuchte in der Neuhofstraße wieder aufbauen!
Details im PARLIS OM_5722_2024Stellungnahme des Magistrats
Gasleuchte in der Neuhofstraße wieder aufbauen!
Details im PARLIS ST_1811_2024Antrag Ortsbeirat
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Details im PARLIS OF_835-3_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Details im PARLIS OM_6579_2025Stellungnahme des Magistrats
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Details im PARLIS ST_1178_2025Zusätzliche Straßenleuchten durch LED-Umrüstung in der Gaslaternen-Optik erhalten
Details im PARLIS NR_974_2014Stellungnahme des Magistrats
Gasleuchte in der Neuhofstraße wieder aufbauen!
Details im PARLIS ST_1811_2024Antrag Ortsbeirat
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Details im PARLIS OF_835-3_2025Anregung Ortsbeirat
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Details im PARLIS OM_6579_2025Stellungnahme des Magistrats
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Details im PARLIS ST_1178_2025OM 6579
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße Vorgang: NR 974/14 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14; OM 5722/24 OBR 3; ST 1811/24
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, den Gaslichtmast gegenüber der Einmündung der Gluckstraße in die Neuhofstraße unabhängig von der späteren Umstellung von Gas auf LED wieder aufzubauen. Er wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine senkrechte Bauleuchte ersetzt.
Begründung
In der Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1811, schreibt der Magistrat: "Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen." Der Magistrat muss der Anregung entsprechen, da ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, mit seinen beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" zum Erhalt der historischen Gasleuchten in Frankfurt ihn zur Umrüstung der historischen Gasleuchten verpflichtet.