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Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

19.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Feuerwehrzufahrt zum Sportplatz von SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm

Details im PARLIS OM_4486_2023
21.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Feuerwehrzufahrt zum Sportplatz von SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm

Details im PARLIS ST_1266_2024
27.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

Details im PARLIS OF_987-10_2025
11.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

Details im PARLIS OM_6480_2025
16.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

Details im PARLIS ST_821_2025

OM 6480

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24

Ortsbeirat 10
Anregung vom: 11.2.2025

Entstanden aus

OF 987/10 vom 27.01.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt.

Begründung

In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären.