Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Details im PARLIS OF_811-3_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Details im PARLIS OM_6386_2025Stellungnahme des Magistrats
Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Details im PARLIS ST_1249_2025Antrag Ortsbeirat
Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Details im PARLIS OF_811-3_2025Anregung Ortsbeirat
Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Details im PARLIS OM_6386_2025Stellungnahme des Magistrats
Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Details im PARLIS ST_1249_2025OM 6386
Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der östlichen Seite der Gluckstraße zwischen Neuhofstraße und Glauburgstraße von Querparkplätzen zu Längsparkplätzen umzugestalten.
Begründung
Anwohner*innen weisen immer wieder darauf hin, dass die querparkenden Autos auf der östlichen Seite der Gluckstraße regelmäßig die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verletzen. Im Einzelfall parken Kleinbusse oder sehr lange Autos so nah an der Grundstücksmauer, dass selbst gesunde zu Fuß Gehende nicht mehr durchkommen. Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen kommen so gut wie nie durch. Gleichzeitig ist die Straße so schmal, dass Autofahrer*innen des Öfteren Mühe haben, an querparkenden Autos, die in den Straßenraum hineinragen, vorbeizukommen. Autos und Fahrradfahrer*innen kommen nie aneinander vorbei. Es ist zu vermuten, dass die Einrichtung der Querparkplätze zu einer Zeit entstand, in der die Autos noch nicht so groß und lang waren und in der dem Fußverkehr schlicht kaum Beachtung geschenkt wurde. Nach heutigen Regelungen ist das Arrangement nicht mehr hinnehmbar. Mittlerweile ging auch eine Mängelmeldung bei der Meldeplattform Mobilität der Stadt Frankfurt ein. Das Straßenverkehrsamt verwies die Antragstellerin an den Ortsbeirat.