Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

08.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“

Details im PARLIS OM_3277_2022
28.04.2023

Stellungnahme des Magistrats

Aktueller Planungsstand für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung"

Details im PARLIS ST_978_2023
26.04.2024

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB

Details im PARLIS M_54_2024
01.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung

Details im PARLIS OF_979-9_2025
24.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der AnneFrankSiedlung

Details im PARLIS OM_6839_2025

OF 979/9

Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung

GRÜNE
Antragsdatum: 1.4.2025

Vorgang

OM 3277/22 OBR 9; ST 978/23; M 54/24

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Stand der Planung zum Thema Wärme und Energie für das Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" zu berichten, insbesondere zu folgenden Fragen:

  1. Welchen Stand haben die laut der Website des

Stadtplanungsamts zwischen 2023 und 2024 stattfindenden "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" und zu welchen Ergebnissen haben diese mittlerweile geführt? 2. Welches Energiekonzept wird für das Neubaugebiet verfolgt und inwiefern wurden die Empfehlungen der Ebök-Studie dabei berücksichtigt? Welcher energetische Standard der Gebäude wird angestrebt?

  1. Wurden vertiefende

Untersuchungen zum Geothermiepotenzial, wie in der Ebök-Studie empfohlen, inzwischen durchgeführt oder geplant? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht? 4. Wurde auch die Möglichkeit eines "kalten Nahwärmenetzes" geprüft, mit dem Erdwärme effizient genutzt und im Sommer auch zur Gebäudekühlung eingesetzt werden könnte? 5. Wie wird die Installation von Solartechnik-Anlagen auf den Dachflächen gemäß dem Beschluss NR 1157/25 (mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen) in diesem Baugebiet umgesetzt? 6. Welche Aspekte der Energieversorgung und -Energieeffizienz und welche konkreten Regelungen dazu sollen in den städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden oder wurden darin bereits vereinbart? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch über den Stand der Erarbeitung des Freiraumstrukturkonzepts zu berichten. Begründung: Ein zukunftsweisendes Energiekonzept ist nicht nur für den Klimaschutz wichtig, sondern kann durch geringere Betriebskosten auch langfristig die Kosten für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner senken. In der Stellungnahme ST 978/23 vom April 2023 hieß es, dass Gespräche mit Investoren zu Energieversorgungsvarianten noch nicht geführt wurden. Auf der Website des Stadtplanungsamts ist jedoch von "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" für 2023-2024 die Rede. Der Stand im Jahr 2025 wird dort leider nicht genannt. Da das Verfahren inzwischen weit fortgeschritten ist und in diesem Jahr laut öffentlicher Aussage des Leiters des Stadtplanungsamts die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zu erwarten ist, müsste auch die Energieversorgung konkret geplant sein, denn vor der Offenlage werden städtebauliche Verträge abgeschlossen, in denen dies zu regeln ist. Die 2020 veröffentlichte Ebök-Studie empfiehlt für das Baugebiet die Nutzung des oberflächennahen Geothermiepotenzials. Solche Potenziale könnten besonders durch ein kaltes Nahwärmenetz genutzt werden, das sowohl das Heizen im Winter als auch das Kühlen im Sommer ermöglicht und dabei besonders energieeffizient ist. Der Ortsbeirat hatte sich bereits vor zwei Jahren danach erkundigt. Mit dem im März 2025 beschlossenen Antrag NR 1157 hat die Stadtverordnetenversammlung die Installation von Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen für zukünftige Bebauungspläne bzw. städtebauliche Verträge verbindlich beschlossen. Diese Regelung müsste auch bei der Energieversorgungsplanung für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt werden.

Begründung

Ein zukunftsweisendes Energiekonzept ist nicht nur für den Klimaschutz wichtig, sondern kann durch geringere Betriebskosten auch langfristig die Kosten für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner senken. In der Stellungnahme ST 978/23 vom April 2023 hieß es, dass Gespräche mit Investoren zu Energieversorgungsvarianten noch nicht geführt wurden. Auf der Website des Stadtplanungsamts ist jedoch von "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" für 2023-2024 die Rede. Der Stand im Jahr 2025 wird dort leider nicht genannt. Da das Verfahren inzwischen weit fortgeschritten ist und in diesem Jahr laut öffentlicher Aussage des Leiters des Stadtplanungsamts die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zu erwarten ist, müsste auch die Energieversorgung konkret geplant sein, denn vor der Offenlage werden städtebauliche Verträge abgeschlossen, in denen dies zu regeln ist. Die 2020 veröffentlichte Ebök-Studie empfiehlt für das Baugebiet die Nutzung des oberflächennahen Geothermiepotenzials. Solche Potenziale könnten besonders durch ein kaltes Nahwärmenetz genutzt werden, das sowohl das Heizen im Winter als auch das Kühlen im Sommer ermöglicht und dabei besonders energieeffizient ist. Der Ortsbeirat hatte sich bereits vor zwei Jahren danach erkundigt. Mit dem im März 2025 beschlossenen Antrag NR 1157 hat die Stadtverordnetenversammlung die Installation von Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen für zukünftige Bebauungspläne bzw. städtebauliche Verträge verbindlich beschlossen. Diese Regelung müsste auch bei der Energieversorgungsplanung für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt werden.

Beratungsergebnisse

38. Sitzung des OBR 9
2025-04-24 | TO I, TOP 15
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 979/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Beschluss

Anregung an den Magistrat OM 6839 2025 Die Vorlage OF 979/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)