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Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

21.11.2024

Antrag Ortsbeirat

Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten

Details im PARLIS OF_887-9_2024
03.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit

Details im PARLIS OF_974-9_2025
24.04.2025

Auskunftsersuchen

Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit

Details im PARLIS V_1168_2025

OF 974/9

Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für Sie vor. In den meisten Fällen wird Ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen und Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben. Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an. Für Träger mit nur einer Einrichtung o.ä. ist dies jedoch nicht möglich.

GRÜNE
Antragsdatum: 3.4.2025

Beratungsergebnisse

38. Sitzung des OBR 9
2025-04-24 | TO I, TOP 8
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 974/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Dafür:
zu 2. GRÜNE CDU Linke FDP fraktionslos
Dagegen:
SPD BFF

Beschluss

Die Vorlage OF 974/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis

zu 2. GRÜNE, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Ablehnung)