Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Details im PARLIS OF_955-9_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Details im PARLIS OM_6678_2025Antrag Ortsbeirat
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Details im PARLIS OF_955-9_2025Anregung Ortsbeirat
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Details im PARLIS OM_6678_2025OF 955/9
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: in den Kreuzungsbereichen (5m-Radius) der Kaiser-Sigmund Straße mit der Schlickstr., Brommstr, dem Bundenweg und der Wanebachstr. Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 "Halten und Parken" der StVO regelt eindeutig: (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, sowie 5. vor Bordsteinabsenkungen. An den im Antrag genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem "Eckparken", grade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr, und schränkt auch die Einsichtsmöglichkeiten für den PKW- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bildersowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen Beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg) (Quelle Privat)
Begründung
Der § 12 "Halten und Parken" der StVO regelt eindeutig: (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, sowie 5. vor Bordsteinabsenkungen. An den im Antrag genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem "Eckparken", grade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr, und schränkt auch die Einsichtsmöglichkeiten für den PKW- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bildersowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen Beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg) (Quelle Privat)