Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS OF_724-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS OM_6898_2025Antrag Ortsbeirat
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS OF_724-11_2025Anregung Ortsbeirat
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS OM_6898_2025OF 724/11
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Autobahn GmbH aufzufordern, eine zusätzliche Feinstaubmessungsstation an der Baustelle und der Pestalozzischule aufzustellen und die Messwerte in die öffentliche Darstellung der Stadt Frankfurt einzubinden. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung währen der Bauphase messen muss. Wir fordern eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule und der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können so selbst entscheiden, ob sie Ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung von PM 2,5 Konzentration von höchstens 5m/m3 vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m3. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind.
Begründung
Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung währen der Bauphase messen muss. Wir fordern eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule und der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können so selbst entscheiden, ob sie Ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung von PM 2,5 Konzentration von höchstens 5m/m3 vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m3. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind.