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Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

06.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase

Details im PARLIS OF_724-11_2025
28.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase

Details im PARLIS OM_6898_2025

OF 724/11

Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase

GRÜNE
Antragsdatum: 6.4.2025

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Autobahn GmbH aufzufordern, eine zusätzliche Feinstaubmessungsstation an der Baustelle und der Pestalozzischule aufzustellen und die Messwerte in die öffentliche Darstellung der Stadt Frankfurt einzubinden. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung währen der Bauphase messen muss. Wir fordern eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule und der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können so selbst entscheiden, ob sie Ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung von PM 2,5 Konzentration von höchstens 5m/m3 vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m3. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind.

Begründung

Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung währen der Bauphase messen muss. Wir fordern eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule und der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können so selbst entscheiden, ob sie Ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung von PM 2,5 Konzentration von höchstens 5m/m3 vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m3. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind.

Beratungsergebnisse

38. Sitzung des OBR 11
2025-04-28 | TO I, TOP 19
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 724/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Dafür:
GRÜNE SPD Linke
Dagegen:
CDU

Beschluss

Anregung an den Magistrat OM 6898 2025 Die Vorlage OF 724/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis

GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)