Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim
Details im PARLIS OM_1966_2022Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim
Details im PARLIS ST_1853_2022Antrag Ortsbeirat
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Details im PARLIS OF_716-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Details im PARLIS OM_6894_2025Anregung Ortsbeirat
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim
Details im PARLIS OM_1966_2022Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim
Details im PARLIS ST_1853_2022Antrag Ortsbeirat
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Details im PARLIS OF_716-11_2025Anregung Ortsbeirat
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Details im PARLIS OM_6894_2025OF 716/11
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Vorgang
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen der Stellungnahme ST 1853 des Magistrats vom 15.08.2022 hat die Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen untergeordneten motorisierten Fahrverkehr. Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder und die angrenzenden Kleingärten und Ihre Nutzer:innen. Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen um für Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine deutlich höhere Sicherheit einzuräumen. Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat durchzuführen. Begründung: Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet, im nahen Umfeld des gestalteten, naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo < 30km/h unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden! Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist.
Begründung
Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet, im nahen Umfeld des gestalteten, naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo < 30km/h unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden! Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist.