Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
Bisheriger Verlauf
OF 583/12
Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
Begründung
Die rechts abbiegenden Fahrzeuge aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Erstings Family, Brillen& Hörakustik, Reisebüro, etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht hier eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, die sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autos, die in die Tiergarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht.