Straße der Nationen in Umweltzone einbeziehen
OF 1759/1
Straße der Nationen in Umweltzone einbeziehen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße der Nationen in die bestehende Frankfurter Umweltzone aufzunehmen.
Begründung
Die Frankfurter Umweltzone wurde am 1. Oktober 2008 eingerichtet, um die Luftqualität im Stadtgebiet nachhaltig zu verbessern. Seit dem 1. Januar 2012 dürfen innerhalb dieser Zone nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette verkehren. Damit besteht die Umweltzone seit über 15 Jahren, und insbesondere der Messe- und Lieferverkehr hatte in dieser Zeit mehr als ausreichend Gelegenheit, die jeweiligen Fahrzeugflotten an moderne Umweltstandards anzupassen.
Die Straße der Nationen bildet eine bedeutende Verkehrsachse und verläuft zwischen Messegelände, Europaviertel, Rebstockviertel und Kuhwaldsiedlung. Während der Einrichtung der Umweltzone existierte entlang dieses Abschnitts noch keine nennenswerte Wohnbebauung. Heute hat sich die Situation grundlegend verändert. Das Europaviertel ist nahezu vollständig bebaut und zahlreiche Wohnhäuser und öffentliche Einrichtungen liegen in unmittelbarer Nähe zur Straße der Nationen, darunter eine Grundschule, Sportplätze sowie Kindergärten. Dadurch ist eine deutlich höhere Zahl an Bewohnerinnen und Bewohnern, insbesondere an Kindern, dauerhaft den Emissionen des dortigen Verkehrs ausgesetzt.
Gerade im Bereich des Messe- und Lieferverkehrs kommt es regelmäßig zu erhöhten Stickstoffdioxid- und Feinstaubkonzentrationen, die die Luftqualität im Umfeld erheblich beeinträchtigen. Die bisherige Ausklammerung dieser Straße aus der Umweltzone führt daher zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber den angrenzenden Straßenzügen, die bereits den strengeren Regelungen unterliegen.
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie (EU) 2024/2881 zur Verbesserung der Luftqualität im Dezember 2024 werden die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Europäischen Union nochmals deutlich verschärft. Diese neuen Grenzwerte müssen ab dem 1. Januar 2030 eingehalten werden. Um die künftigen Vorgaben erfüllen und mögliche EU-Vertragsverletzungsverfahren vermeiden zu können, ist eine frühzeitige Anpassung und Erweiterung der Frankfurter Umweltzone erforderlich.
Die Einbeziehung der Straße der Nationen trägt somit wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität, zur Gesundheitsvorsorge für Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Frankfurt bis 2035 bei. Sie entspricht zudem den Zielen des Masterplans Mobilität Frankfurt 2030+ und des Luftreinhalteplans Hessen.