Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II
OF 1758/1
Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II
Vorgang
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, das Haltverbot wie vom Ortsbeirat gefordert auszuweisen, da gemäß § 12 StVO Abs. 1 Punkt 2. das Halten ausschließlich in "scharfen" Kurven verboten ist. Bei der in Rede stehenden Stelle handelt es sich jedoch nicht um eine solche "scharfe" Kurve, bei welcher das Halten bereits verboten wäre, sondern um einen Außenbogen mit ausreichender Sicht und breiter Fahrbahn. Da eine entsprechende Beschilderung für Sanktionen erforderlich ist, kann nicht darauf verzichtet werden.
Begründung
Wie in der Karte ersichtlich, handelt es sich nicht um eine "scharfe" Kurve im Sinne der StVO. Es wird bereits weit davor direkt am Ende des rot markierten Radweges geparkt. Teilweise handelt es sich um Besucher der Pariser Straße 1. Der störungsfreie Busverkehr muss dauerhaft gewährleistet sein (präventiv). Ebenso dürfen Fahrradfahrer nicht behindert werden. Gelegentliche Kontrollen helfen hierbei nicht (rein reaktiv).
Quelle: Google Maps