Trinkwasserbrunnen im Lotte-Specht-Park
Bisheriger Verlauf
OF 1648/1
Trinkwasserbrunnen im Lotte-Specht-Park
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Lotte-Specht-Park einen öffentlichen Wasserspender zwischen Spielplatz und Hundeauslauffläche installieren zu lassen. Begründung: Im Lotte-Specht-Park gibt es wenige Schattenplätze. Gerade in den zunehmend heißen Sommermonaten ist ein öffentlich zugänglicher Wasserspender ein wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität der Menschen im Gallus. Symbolbild: Mainova AG
Begründung
Im Lotte-Specht-Park gibt es wenige Schattenplätze. Gerade in den zunehmend heißen Sommermonaten ist ein öffentlich zugänglicher Wasserspender ein wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität der Menschen im Gallus. Symbolbild: Mainova AG