Keine vergifteten, toten Ratten im öffentlichen Raum
OF 1642/1
Keine vergifteten, toten Ratten im öffentlichen Raum
Vorgang
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, keine Rattengifte mehr zu verwenden, die dazu führen, dass die Tiere an der Oberfläche in der Öffentlichkeit verenden.
Begründung
Bewohner des Ortsbezirks beschweren sich immer wieder über tote Ratten, so z.B. in der Altstadt und im Gallus. Dies liegt in der Regel an der Verwendung von Giften (Rodentizide), da die Tiere bei Symptomen einer Intoxikation von ihrer Gemeinschaft verstoßen werden und dann an die Oberfläche gehen und dort verenden. Den städtischen Vorgaben zur Verwendung von Giften, geäußert in ST 1748 (2024), scheint hierbei nicht immer entsprochen zu werden. Köderboxen lassen sich teilweise im öffentlichen Raum unter freiem Himmel finden, in direkter Nähe zu Kindern. Dies ist ebenso ein Risiko für die Artenvielfalt, wenn Greifvögel die vergifteten Ratten fressen.
Foto: Manuel Denkwitz
Box mit Rattengift auf einem öffentlich zugänglichen Frankfurter Sportplatz