Keine vergifteten, toten Ratten im öffentlichen Raum
Bisheriger Verlauf
Auskunftsersuchen
Werden aktuelle Erkenntnisse in der Rattenbekämpfung im Ortsbezirk 1 berücksichtigt?
Details im PARLIS V_991_2024Stellungnahme des Magistrats
Werden aktuelle Erkenntnisse in der Rattenbekämpfung im Ortsbezirk 1 berücksichtigt?
Details im PARLIS ST_1748_2024Antrag Ortsbeirat
Keine vergifteten, toten Ratten im öffentlichen Raum
Details im PARLIS OF_1642-1_2025Auskunftsersuchen
Werden aktuelle Erkenntnisse in der Rattenbekämpfung im Ortsbezirk 1 berücksichtigt?
Details im PARLIS V_991_2024Stellungnahme des Magistrats
Werden aktuelle Erkenntnisse in der Rattenbekämpfung im Ortsbezirk 1 berücksichtigt?
Details im PARLIS ST_1748_2024Antrag Ortsbeirat
Keine vergifteten, toten Ratten im öffentlichen Raum
Details im PARLIS OF_1642-1_2025OF 1642/1
Keine vergifteten, toten Ratten im öffentlichen Raum
Vorgang
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, keine Rattengifte mehr zu verwenden, die dazu führen, dass die Tiere an der Oberfläche in der Öffentlichkeit verenden. Begründung: Bewohner des Ortsbezirks beschweren sich immer wieder über tote Ratten, so z.B. in der Altstadt und im Gallus. Dies liegt in der Regel an der Verwendung von Giften (Rodentizide), da die Tiere bei Symptomen einer Intoxikation von ihrer Gemeinschaft verstoßen werden und dann an die Oberfläche gehen und dort verenden. Den städtischen Vorgaben zur Verwendung von Giften, geäußert in ST 1748 (2024), scheint hierbei nicht immer entsprochen zu werden. Köderboxen lassen sich teilweise im öffentlichen Raum unter freiem Himmel finden, in direkter Nähe zu Kindern. Dies ist ebenso ein Risiko für die Artenvielfalt, wenn Greifvögel die vergifteten Ratten fressen. Foto: Manuel Denkwitz Box mit Rattengift auf einem öffentlich zugänglichen Frankfurter Sportplatz
Begründung
Bewohner des Ortsbezirks beschweren sich immer wieder über tote Ratten, so z.B. in der Altstadt und im Gallus. Dies liegt in der Regel an der Verwendung von Giften (Rodentizide), da die Tiere bei Symptomen einer Intoxikation von ihrer Gemeinschaft verstoßen werden und dann an die Oberfläche gehen und dort verenden. Den städtischen Vorgaben zur Verwendung von Giften, geäußert in ST 1748 (2024), scheint hierbei nicht immer entsprochen zu werden. Köderboxen lassen sich teilweise im öffentlichen Raum unter freiem Himmel finden, in direkter Nähe zu Kindern. Dies ist ebenso ein Risiko für die Artenvielfalt, wenn Greifvögel die vergifteten Ratten fressen. Foto: Manuel Denkwitz Box mit Rattengift auf einem öffentlich zugänglichen Frankfurter Sportplatz