Vertikalbegrünung Museum für Moderne Kunst (MMK)
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Begrünungsmaßnahme Berliner Straße/Museum für Moderne Kunst
Details im PARLIS OM_6126_2020Stellungnahme des Magistrats
Begrünungsmaßnahme Berliner Straße/Museum für Moderne Kunst
Details im PARLIS ST_1730_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Vertikalbegrünung Museum für Moderne Kunst (MMK)
Details im PARLIS OM_6552_2025Anregung Ortsbeirat
Begrünungsmaßnahme Berliner Straße/Museum für Moderne Kunst
Details im PARLIS OM_6126_2020Stellungnahme des Magistrats
Begrünungsmaßnahme Berliner Straße/Museum für Moderne Kunst
Details im PARLIS ST_1730_2020OF 1528/1
Vertikalbegrünung Museum für Moderne Kunst (MMK)
Vorgang
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass vor der Fassade des Museums für Moderne Kunst (MMK) in der Berliner Straße eine freistehende, intensiv begrünte Konstruktion errichtet wird, die die denkmalgeschützte Fassade nicht beeinträchtigt. Begründung: In ST 1730 aus dem Jahr 2020 hat der Magistrat dargelegt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und entsprechend seiner bauzeitlichen Konzeption und Gestaltung erhalten und gepflegt werden muss. Die untere Denkmalbehörde stimmt in vergleichbaren Fällen einer direkten Fassadenbegrünung meist nicht zu. Im Zuge des Klimawandels und sehr heißer Sommer müssen kühlende Lösungen gefunden werden, die auch mit dem Denkmalschutz in Einklang gebracht werden. Um das Kleinklima in der sich aufwärmenden Stadt zu verbessern, sind Fassadenbegrünungen und vertikale Pflanzflächen notwendig. Eine vom Gebäude unabhängige, vertikale Begrünung in der Berliner Straße würde sowohl mikroklimatische, luftreinigende als auch gestalterische Verbesserungen bewirken und die Aufenthaltsqualität für die Menschen deutlich verbessern. Damit bliebe das Gebäude, bis auf eine mögliche Verankerung am Dach, in seiner subjektiven Schönheit völlig unangetastet. Beispielbild: OMC°C
Begründung
In ST 1730 aus dem Jahr 2020 hat der Magistrat dargelegt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und entsprechend seiner bauzeitlichen Konzeption und Gestaltung erhalten und gepflegt werden muss. Die untere Denkmalbehörde stimmt in vergleichbaren Fällen einer direkten Fassadenbegrünung meist nicht zu. Im Zuge des Klimawandels und sehr heißer Sommer müssen kühlende Lösungen gefunden werden, die auch mit dem Denkmalschutz in Einklang gebracht werden. Um das Kleinklima in der sich aufwärmenden Stadt zu verbessern, sind Fassadenbegrünungen und vertikale Pflanzflächen notwendig. Eine vom Gebäude unabhängige, vertikale Begrünung in der Berliner Straße würde sowohl mikroklimatische, luftreinigende als auch gestalterische Verbesserungen bewirken und die Aufenthaltsqualität für die Menschen deutlich verbessern. Damit bliebe das Gebäude, bis auf eine mögliche Verankerung am Dach, in seiner subjektiven Schönheit völlig unangetastet. Beispielbild: OMC°C