Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA, FRM 1): Abschnitt Stadtraum hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
Details im PARLIS M_77_2025Antrag Ortsbeirat
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
Details im PARLIS OF_1522-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radschnellweg planen und Parkplätze erhalten
Details im PARLIS OM_7441_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
Details im PARLIS OM_7442_2025Auskunftsersuchen
Radschnellweg in der Holbeinstraße im Abschnitt zwischen Schneckenhofstraße und Kennedyallee
Details im PARLIS V_1266_2025Vortrag des Magistrats
Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA, FRM 1): Abschnitt Stadtraum hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
Details im PARLIS M_77_2025Antrag Ortsbeirat
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
Details im PARLIS OF_1522-5_2025Anregung Ortsbeirat
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
Details im PARLIS OM_7442_2025Auskunftsersuchen
Radschnellweg in der Holbeinstraße im Abschnitt zwischen Schneckenhofstraße und Kennedyallee
Details im PARLIS V_1266_2025OF 1522/5
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
Begründung
Der genannte Abschnitt des Ziegelhüttenweges stellt eine wichtige Verbindung für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser zum Stadtwald dar. Zugleich wird der Weg auch von PKWs genutzt, um zu den angrenzenden Gärten oder dem Sportjugendpark Louisa zu gelangen. Dabei verfügt der Ziegelhüttenweg in diesem Bereich nicht über einen abgegrenzten Gehweg. Wenn jetzt auch noch der Radschnellweg über diesen Abschnitt geführt werden soll, ist zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich, dass Schutzmaßnahmen für Passantinnen und Passanten ergriffen werden.