Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
Details im PARLIS OM_5067_2024Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen AdolfHaeuserStraße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
Details im PARLIS ST_1034_2024Antrag Ortsbeirat
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
Details im PARLIS OF_1182-6_2025Auskunftsersuchen
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
Details im PARLIS V_1143_2025Anregung Ortsbeirat
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
Details im PARLIS OM_5067_2024Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen AdolfHaeuserStraße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
Details im PARLIS ST_1034_2024Antrag Ortsbeirat
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
Details im PARLIS OF_1182-6_2025Auskunftsersuchen
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
Details im PARLIS V_1143_2025OF 1182/6
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
Vorgang
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme (ST 1034/2024) zur Anregung des Ortsbeirats (OM 5067/2024) folgende Fragen zu beantworten: - Welche Ergebnisse gibt es aus der Überprüfung des Sachverhalts? - Hat die erforderliche Verkehrszählung stattgefunden? Wenn ja, wann und wenn nein, warum noch nicht? - Wie weit sind mittlerweile die Planungen vorangetrieben worden und wie sehen sie konkret aus? Begründung: Die Anregung des Ortsbeirats stammt vom 06.02.2024, also schon vor über einem Jahr. Am 03.06.2024 gab es eine vorläufige Stellungnahme, die darauf verweist, dass im Rahmen eines Ortstermins Schulwegsicherung am 15.12.2023 mit verschiedenen betroffenen Gruppen und dem Ortsbeirat 6 der Sachverhalt bespro-chen wurde. Die Planungen sollten dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung des Sachverhalts sowie einer notwendigen Verkehrszählung weiter vorangetrieben werden. Über die Ergebnisse der o.g. Überprüfung und einer eventuell stattgefundenen Verkehrszählung sowie über die Planungen ist neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme nichts bekannt. Daher ist es notwendig, nachzufragen, zumal Anträge, zu denen es vorläufige Stellungnahmen gibt, nicht mehr unter dem Punkt "Zu den folgenden Vorlagen stehen Antworten des Magistrats noch aus" auf der Tagesordnung erscheinen.
Begründung
Die Anregung des Ortsbeirats stammt vom 06.02.2024, also schon vor über einem Jahr. Am 03.06.2024 gab es eine vorläufige Stellungnahme, die darauf verweist, dass im Rahmen eines Ortstermins Schulwegsicherung am 15.12.2023 mit verschiedenen betroffenen Gruppen und dem Ortsbeirat 6 der Sachverhalt bespro-chen wurde. Die Planungen sollten dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung des Sachverhalts sowie einer notwendigen Verkehrszählung weiter vorangetrieben werden. Über die Ergebnisse der o.g. Überprüfung und einer eventuell stattgefundenen Verkehrszählung sowie über die Planungen ist neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme nichts bekannt. Daher ist es notwendig, nachzufragen, zumal Anträge, zu denen es vorläufige Stellungnahmen gibt, nicht mehr unter dem Punkt "Zu den folgenden Vorlagen stehen Antworten des Magistrats noch aus" auf der Tagesordnung erscheinen.