Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer Straße
OF 1132/2
Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer Straße
Begründung
Der abgesetzte Fahrradstreifen an der Schloßstraße / Ecke Rödelheimer Straße wurde seinerzeit zum Schutz der Fahrradfahrenden durch Poller geschützt, die nicht überfahren werden konnten. Da die Fahrzeugschlange vor der Ampel oft sehr lang war, gab es für die stehenden Fahrzeuge keine Möglichkeit auszuweichen, wenn Polizei und Krankenwagen mit Blaulicht und Sonderzeichen heranfuhren. Damit die Fahrzeugschlange den Weg frei machen konnte, mussten die Fahrzeuge in die Kreuzung einfahren, damit Rettungswagen oder Polizei freie Fahrt bekommen konnten. Dieser Umstand führte dazu, dass die Poller entfernt wurden, damit die Fahrzeuge vor der Ampel auf den Fahrradstreifen ausweichen konnten. Da jetzt die Poller fehlen, wird der Fahrradstreifen zum illegalen Rechtsabbiegen genutzt, was nicht im Sinne des Erfinders ist. Anlage: Blick auf den Fahrradstreifen auf dem sich Illegal Fahrzeuge befinden, um rechts in die Rödelheimer Straße abzubiegen. Der Fahrradweg soll durch eine rote Markierung als Fahrradweg gekennzeichnet werden. Diese beiden Fahrzeuge befinden sich Illegal auf dem Fahrradstreifen! (Quelle: Bilder des Antragstellers)