Radverkehr in der Homburger Landstraße
Bisheriger Verlauf
OF 1104/10
Radverkehr in der Homburger Landstraße
Vorgang
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich in den letzten zehn Jahren für Radfahrende die Verkehrs- bzw. Gefahrenlage in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und dem Marbachweg entwickelt hat. Begründung: Im November 2016 wurde die Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Süden entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg aufgehoben (ST 2282/2018), mit dem Hinweis, dass "keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr" bestehe. In Richtung Norden gibt es keinen Radweg. Immer wieder erreichen uns von Radfahrenden Anfragen und Beschwerden: Sie werden bedrängt oder gar genötigt. Es besteht große Unsicherheit.
Begründung
Im November 2016 wurde die Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Süden entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg aufgehoben (ST 2282/2018), mit dem Hinweis, dass "keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr" bestehe. In Richtung Norden gibt es keinen Radweg. Immer wieder erreichen uns von Radfahrenden Anfragen und Beschwerden: Sie werden bedrängt oder gar genötigt. Es besteht große Unsicherheit.