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Wallboxen im Vorgarten im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: OF Magistrat

OF 1005/9

Wallboxen im Vorgarten im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Errichtung von E-Lade-Stationen (Wallboxen) im Vorgartenbereich privater Grundstücke als Ausnahme zur Vorgartensatzung im Ortsbezirk 9 zu genehmigen. Diese Genehmigung soll unter folgenden Bedingungen erteilt werden: 1. Die Fläche, auf der das Fahrzeug zum Laden abgestellt wird, darf nicht versiegelt werden. Stattdessen sollen wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen verwendet werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten und das Stadtklima zu schützen. 2. Die optische Gestaltung der Vorgärten muss weiterhin mit dem Charakter des Wohnumfelds vereinbar sein. 3. Es ist sicherzustellen, dass die E-Lade-Station über Photovoltaik - Anlagen gespeist wird.

CDU
Antragsdatum: 2.4.2025

Begründung

Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erleichtern, sollten private Initiativen zur Errichtung von E-Lade-Stationen unterstützt werden. Die Vorgartensatzung hat das Ziel, die Vorgärten als grüne und versickerungsfähige Flächen zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Bedingung, dass die Fläche zum Laden des Fahrzeugs nicht versiegelt wird, gewahrt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ohne die gestalterischen und ökologischen Vorgaben der Vorgartensatzung aufzugeben.

Beratungsergebnisse

38. Sitzung des OBR 9
2025-04-24 | TO I, TOP 41
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 1005/9 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Dafür:
GRÜNE SPD
Dagegen:
CDU FDP

Beschluss

Die Vorlage OF 1005/9 wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis

GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); Linke, BFF und fraktionslos (= Enthaltung)