Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
Vorlagentyp: OA
Magistrat
Bisheriger Verlauf
03.03.2025
24.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
Details im PARLIS OF_1099-2_2025Anregung Ortsbeirat
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
Details im PARLIS OA_543_202503.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
Details im PARLIS OF_1099-2_202524.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
Details im PARLIS OA_543_2025OA 543
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
Ortsbeirat 2
Anregung vom: 24.3.2025
Entstanden aus
OF 1099/2 vom
03.03.2025
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen / Der Magistrat wird gebeten:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von
Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den
Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und
Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über
juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Begründung
Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben
werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie Bockenheim, aber
auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten
Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022
eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,50 Euro für
Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,50 Euro für
Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,20 Euro für
Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder
Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger
McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt,
das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die
Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b
vg25-006.html).
Zwischenzeitlich laufen aufgrund
der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung
einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe).
Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende
Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel
kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten
der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet
werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen
geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes
Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen. Eine Zero-Waste-Strategie
bleibt sonst nur ein Versprechen. Aus Tübingen wird berichtet, dass
Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10
häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023
eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine
Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat
aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer
könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur
Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen.
Zuständige Ausschüsse
Ausschuss für Klima- und
Umweltschutz
Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss