Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
Vorlagentyp: OA
Magistrat
Bisheriger Verlauf
24.01.2025
11.02.2025
18.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
Details im PARLIS OF_1149-6_2025Anregung Ortsbeirat
Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
Details im PARLIS OA_530_2025Stellungnahme des Magistrats
Verkehrskonzept Griesheim Süd, Baustellensperrungen Griesheim Mitte
Details im PARLIS ST_1380_202524.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
Details im PARLIS OF_1149-6_202511.02.2025
Anregung Ortsbeirat
Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
Details im PARLIS OA_530_202518.08.2025
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrskonzept Griesheim Süd, Baustellensperrungen Griesheim Mitte
Details im PARLIS ST_1380_2025OA 530
Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen
Anregung vom: 11.2.2025
Entstanden aus
OF 1149/6 vom
24.01.2025
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen / Der Magistrat wird gebeten:
1. Der Magistrat wird aufgefordert,
die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich
Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab
März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die
Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt
(SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten
unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert
wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten
können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen
finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet
nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter
und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern,
a) klar, rechtzeitig und
nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen
Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten;
c) Umleitungen und Umwege - auch
für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen
(Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben,
einzubeziehen.
Begründung
Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben
der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im
öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung
wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die
Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist
danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor
allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie
ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die
Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene
Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch
zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die
Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt
sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn
die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon
wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an
gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den
Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt.
Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen
herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das
Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung
erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen.
Zuständige Ausschüsse
Ausschuss für
Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6
Dazugehörende Vorlage
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380