Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt
Vorlagentyp: OA
Magistrat
Bisheriger Verlauf
09.10.2024
23.01.2025
04.08.2025
04.08.2025
OA 522
Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt
Ortsbeirat 3
Anregung vom: 23.1.2025
Entstanden aus
OF 783/3 vom
09.10.2024
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen / Der Magistrat wird gebeten:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden
kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das
Verkaufsverbot bereits.
Begründung
Die Konsumzahlen von Lachgas steigen gerade unter den
Jugendlichen auch in Frankfurt immer weiter an. Mittlerweile wird das Gas in
bunten Flaschen mit zugesetzten Duftstoffen an unzähligen Kiosken und sonstigen
Geschäften, auch im Nordend, ohne Risikohinweis an Kinder und Jugendliche
verkauft. Die leeren Kartuschen finden sich auf Plätzen, in Parks und auf
Spielplätzen. Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Lachgas sind sehr
hoch und es müssen immer wieder Jugendliche im Krankenhaus behandelt werden.
Obwohl auf allen Ebenen Aufklärung erfolgt, ist vielen Jugendlichen, aber auch
ihren Eltern, das Risiko nicht bewusst. Das Verbotsverfahren auf Bundesebene
lässt immer noch auf sich warten, deshalb sollten alle Möglichkeiten
ausgeschöpft werden, um das Verbot so schnell wie möglich in unserer Stadt
umzusetzen.
Zuständige Ausschüsse
Ausschuss für
Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Dazugehörende Vorlage
Bericht des
Magistrats vom 04.08.2025, B 275