In verschiedenen Teilen Frankfurts häuften sich zuletzt Rattensichtungen. Auch in Wohngebieten wurden vermehrt Sichtunge
Vorlagentyp: F
Magistrat
F 3418
Frage an den Magistrat
Frage STVV
Frage vom: 26.6.2025
Hintergrund
In verschiedenen Teilen Frankfurts
häuften sich zuletzt Rattensichtungen. Auch in Wohngebieten wurden vermehrt
Sichtungen gemeldet. Ratten sind nicht nur eine unschöne Erscheinung, sondern
können auch Krankheitserreger übertragen und für unhygien
ische Zustände sorgen.
Frage an den Magistrat
Daher frage ich den Magistrat:
Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über vermehrte
Rattensichtungen, und wohin können sich Bürger wenden, um Hilfe zu
erhalten? Antwort des Magistrats: Im
ersten Halbjahr 2025 konnte gegenüber dem Vorjahr lediglich eine geringe
Erhöhung von zehn Meldungen über Rattenbefall beziehungsweise
Rattensichtungen registriert werden. Bürgerinnen und Bürger können sich bei
Rattensichtungen gerne an das Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr -
allgemeine-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de - wenden. Nach der
Schädlingsbekämpfungsverordnung sind allerdings immer die jeweiligen
Eigentümerinnen oder Eigentümer einer von Rattenbefall betroffenen Liegenschaft
bekämpfungspflichtig. Kommen die Verantwortlichen ihrer Verpflichtung nicht
nach, veranlasst die Behörde die Rattenbekämpfung im Rahmen einer
Ersatzvornahme. Die entstanden Kosten werden den jeweiligen den Eigentümerinnen
und Eigentümern auferlegt.